Befristeter Arbeitsvertag

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Beitrag von miaa2101 - 19.08.10 - 22:22 Uhr

Hallo zusammen,
bin total fertig mit den Nerven,
Habe einen positiven SST gemacht habe meinem Arbeitgeber noch nichts erzählt.
Trotzdem meinte er auf einmal er würde den Vertrag nicht verlänger und somit wäre ich ab dem 30.09 arbeitslos.
War auch schon beim Arbeitsamt habe da aber auch noch nichts von der SS erwähnt wollte erst am Montag zu Arzt und gucken was er sagt dann teile ich dem Amt das auch sofort mit.
es ist doch richtig das ich solange ich mich nicht arbeitsunfähig schreiben lasse vermittelbar bin und somit auch ALG 1 bekomme oder??? Bin auch beriet Heimarbeit oder sowas zu machen.
Muß ich meinem Chef jetzt noch rückwirkrnd von der SS erzählen oder geht es den eh nichts mehr an da er mein Vertrag nicht verlängert??
Danke für eure Hilfe
LG

Beitrag von kati543 - 19.08.10 - 22:41 Uhr

Du MUSST von der Schwangerschaft niemanden erzählen. Du MUSST nur die Geburt selber mitteilen. Ausnahme ist wieder das Arbeitsamt. Denen MUSST du das spätestens am Tag vor den Mutterschutz mitteilen. Die melden dich dann ab und du erhältst Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG1 von der Krankenkasse. Du musst dich dann wieder entweder nach dem mutterschutz oder nach dem Erziehungsurlaub bei denen melden. Automatisch wirst du nicht angemeldet wieder.
Du bekommst ALG1 wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Deine Schwangerschaft hat damit absolut nichts zu tun. Schwanger können arbeiten und sind zumindest theoretisch vermittelbar.

Beitrag von miaa2101 - 19.08.10 - 22:46 Uhr

Vielen Vielen Dank für deine Antwort.
habe wohl noch eine Frage mein Chef sagte mir das er mein Vertrag verlängert deshalb habe ich mich nicht drei Monate vorher beim Amt gemeldet jetzt 6 Wochen vor Ablauf bekomme ich die Nachricht von meinem Arbeitgeber das der Vertag doch nicht verlängert wird.
Bekomme ich jetzt eine Woche eine Spere?
Er ist wohl bereit mir das schriftlich zu geben das es sein Fehler war.

Beitrag von kati543 - 19.08.10 - 23:06 Uhr

Oh. Das ist eine schwierige Frage. Bei mir war es ähnlich, ich hatte aber noch Glück im Unglück. Mir wurde damals gesagt, ich hätte mich auf alle Fälle 3 Monate vorher melden müssen. Egal ob es noch Überlegungen gab, mich weiter zu beschäftigen. Ich hatte mich nur 2 Monate vorher gemeldet. Ich hatte allerdings das "Glück" in der fraglichen Zeit davor eine Knie-OP zu haben und war krankgeschrieben und konnte nur mit Krücken schlecht laufen. Da hat sogar das Amt eingesehen, dass mein erster Weg nicht das Arbeitsamt ist.
Du musst eine Begründung finden, warum du dich nicht gemeldet hast. Aber vielleicht reicht ja ein Schreiben deines Chefs.

Beitrag von manavgat - 19.08.10 - 22:46 Uhr

Da es nichts nützt, wenn Du von der Schwangerschaft erzählst, würde ich das auch nicht tun. Vielleicht ändert sich ja noch was und die verlängern doch. Dann hättest Du Glück.

Du meldest Dich ganz normal arbeitslos und bekommst Dein ALG1. Wie das dann im Mutterschutz läuft, weiß ich nicht. Nach der Elternzeit kannst Du Dich wieder arbeitslos melden, wenn Du noch Restanspruch hast.

Gruß

Manavgat

Beitrag von devadder - 19.08.10 - 23:19 Uhr

Du wußtest, dass Dein Vertrag ausläuft, hattest keine schriftliche Verlängerung, also hättest Du Dich arbeitslos melden müssen, hast Du nicht gemacht, also gibt es eine Sperre. Die Schwangerschaft hat damit nichts zu tun, die brauchst Du Deinem AG auch nicht mitzuteilen. Du bist ja noch ganz am Anfang.