guten morgen!
also ich hab da mal ne frage:
mein sohn ist am 6.8.09 geboren und ich habe die doppelte laufzeit,von 12 monaten, bei dem elterngeldantrag beantragt...wie lange würde ich das dann bekommen?...ich muß dazu sagen: ohne partnermonate und ich habe keinen arbeitgeber....
lg jana
elterngeld...erziehungszeit????
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Beitrag von luron - 20.08.10 - 08:03 Uhr
Beitrag von nusch - 20.08.10 - 08:31 Uhr
Moinmoin,
12+12=24
Wenn Du kein Mutterschutzgeld erhälst und die Partnermonate nicht in Anspruch nimmst, Elterngeldbezug bis 05.08.2011.
Aber wenn Dein Kind letztes Jahr im August geboren wurde, solltest Du doch schon lange einen Elterngeldbescheid vorliegen haben, dem das alles zu entnehmen ist.
Wenn Du keinen Arbeitgeber hast (und dann vor Elternzeit wahrscheinlich auch nicht verdient hast?), wie willst Du denn dann 2 Jahre lang mit 150 EUR monatlich auskommen?
Grüße
Nusch
Beitrag von luron - 20.08.10 - 08:50 Uhr
hab mutterschutzgeld bekommen...ist es dann trotzdem bis 5.8.2011?
ich hab den bescheid ja auch aber der geht nur bis 05.06.2011.....keine ahnung warum ich da nicht eher drauf gestoßen bin...
Beitrag von gh1954 - 20.08.10 - 08:54 Uhr
>>>ich hab den bescheid ja auch aber der geht nur bis 05.06.2011..<<<
Dann ist dein Elterngeldbezug beendet.
Beitrag von luron - 20.08.10 - 08:59 Uhr
aber ich hab doch eigentlich die doppelte laufzeit angegeben....müsste es dann nicht bis 5.8.2011 gehen?
oder überseh ich was?
lg
Beitrag von nusch - 20.08.10 - 09:01 Uhr
Ja, Du übersiehst, dass das Mutterschutzgeld in den ersten 8 Lebenswochen angerechnet wird und Du somit nur vom 3.-12. Lebensmonat Elterngeld erhälst, also gesplittet dann nur 2 x 10 Monate.
Beitrag von luron - 20.08.10 - 09:05 Uhr
alles klar...hab ich verstanden! danke!
gibt es die möglichkeit zu verlängern...ich weiß dann ohne geld....aber gibt es die möglichkeit?
Beitrag von gh1954 - 20.08.10 - 09:14 Uhr
Was willst du denn verlängern? Du hast doch keinen Arbeitgeber.
Beitrag von luron - 20.08.10 - 09:17 Uhr
das heißt also ...nur weil ich keinen arbeitgeber habe darf ich die zeit zu hause zu bleiben nicht verlängern...wo AN bis zu drei jahre zu hause bleiben dürfen?
Beitrag von gh1954 - 20.08.10 - 09:22 Uhr
Versteh ich jetzt nicht. Wenn du keinen Arbeitgeber hast, bist du doch sowieso zu Hause, oder nicht?
Beitrag von luron - 20.08.10 - 09:34 Uhr
ich weiß....aber ich würde gerne noch zu hause bleiben ohne mich beim aa schon zu melden.....aber ich muß das doch trotzdem irgendwo beantragen...oder nicht?
Beitrag von gh1954 - 20.08.10 - 09:36 Uhr
Was willst du denn beantragen? Wenn du kein Geld vom Staat benötigst, kannst du zu Haus bleiben, solange du willst.
Beitrag von windsbraut69 - 20.08.10 - 09:40 Uhr
Nein, warum?
Wenn Du nichts vom Arbeitsamt willst, brauchst Du Dich auch nicht melden und wenn Du Zuhause bleiben willst, bekommst Du eh kein ALG.
Du mußt nur bedenken, dass Du Dich um Deine Krankenversicherung selbst kümmern mußt.
Beitrag von luron - 20.08.10 - 09:47 Uhr
nur um die krankenversicherung...?
Beitrag von windsbraut69 - 20.08.10 - 09:53 Uhr
Ja zusätzlich zu Deinem sonstigen Lebensunterhalt natürlich.
Beitrag von anyca - 20.08.10 - 09:53 Uhr
Eine private Rentenversicherung wäre natürlich auch eine gute Idee, wenn Du nicht mehr arbeiten gehst.
Beitrag von susannea - 20.08.10 - 12:32 Uhr
Du kannst beliebig lange zuhause Bleiben und weder ARGe noch AA werden dich vor dem 3. Geburtstag auffordern zu arbeiten!
Beitrag von anyca - 20.08.10 - 09:24 Uhr
Du darfst auch den Rest Deines Lebens zuhause bleiben, wenn Du kein Geld vom Staat brauchst, sondern von Mann / Erbschaft / Lottogewinn lebst ...
Beitrag von nusch - 20.08.10 - 08:58 Uhr
Da Mutterschaftsgeld auf Elterngeld angerechnet wird, wäre der Elterngeldbezugszeitraum dann nur
10+10=20 Monate lang, als endet am 05.06.2011.
