Arbeiten in der Elternzeit

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Beitrag von natalia73 - 20.08.10 - 13:19 Uhr

Hallo,
ich schildere hier meine Situation und hoffe auf ein paar Antworten. Mein Sohn wurde am 21.8.2009 geboren (ja, morgen ein Jahr alt!!! Unglaublich). Ich hatte geplant, ein Jahr zu Hause zu bleiben und dann mit etwa 15 Stunden wieder zu arbeiten. Kurz bevor meinen Mutterschutz anfing, hat mich mein Chef angesprochen und gefragt, ob ich nach dem Mutterschutz bereit wäre, 10 Stunden von zu Hause aus zu arbeiten, da sie bei einem Teil meiner Aufgaben keine Vertretung hätten. Finanziell hat es sich für mich kaum gelohnt (da mein Gehalt auf das Eltergeld umgerechnet wurde und ich somit für etwa 200 € gearbeitet habe. Das war der Stress von zu Hause aus mit Baby zu arbeiten viel zu gross für das bisschen Geld), aber da ich meinen Chef und mein Team sehr mag, habe ich das halt getan. Jetzt wollte ich ab Oktober von diesen 10 auf 16 Stunden gehen. Mit meinem Chef hatte ich das schon im März besprochen, also wusste er darüber Bescheid. Gerade hat er mich angerufen und meinte, der Antrag würde abgelehnt werden, da im Moment der Budget nicht für meine weitere 6 Stunden ausreicht (zu tun ist aber genug da). Ich bin enttäuscht und vor allem sauer, aber klar, das ich zu gutmütig bin, ist natürlich meine eigene Schuld.
Dürfen sie das überhaupt? Ich dachte, wenn man in der Elternzeit (ich habe 3 Jahre beantragt) zwischen 15 und 30 Stunden arbeitet, darf das der Firma nicht so einfach ablehnen. Wer weisst denn Bescheid?
LG,
Natalia

Beitrag von windsbraut69 - 20.08.10 - 13:32 Uhr

Doch, natürlich darf die Firma das.
Du hast Elternzeit beantragt und kannst jetzt nicht diktieren, wieviel der AG Dich beschäftigen soll...

Gruß,

W

Beitrag von natalia73 - 20.08.10 - 13:35 Uhr

Danke für die Antwort. Hat sich in den letzten 5 Jahren da was geändert? Ich weiß, bei meinem Sohn dürften sie meinen Antrag nicht ablehnen (hätten sie erst auch gern gemacht)

LG,
Natalia

Beitrag von windsbraut69 - 20.08.10 - 13:44 Uhr

Doch, aus betrieblichen Gründen kann er ablehnen.

Beitrag von natalia73 - 20.08.10 - 14:07 Uhr

Und was gilt alles als "betrieblichen" Gründen?
Wie gesagt, es geht hier um 6 Stunden/Woche (die 10 darf ich weiterhin machen)

Gruß,
Natalia

Beitrag von windsbraut69 - 20.08.10 - 14:12 Uhr

Kein Budget, keine Arbeit...
Du kannst auf REDUZIERUNG der Arbeitszeit pochen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen aber doch nicht darauf, jederzeit nach Deinen Wünschen beschäftigt zu werden.

Beitrag von natalia73 - 20.08.10 - 14:19 Uhr

Nein, klar das natürlich nicht, aber ich dachte diese 15 Stunden/Woche wären schon Pflicht, es sei denn es gibt dringende betrieblichen Gründe, die dagegen sprechen.

Ich habe das hier gefunden:

http://www.anwalt24.de/fachartikel/anspruch-auf-teilzeit-waehrend-der-elternzeit-mindestens-15-stunden-pro-woche-keine-geringfuegige-beschaeftigung

Wenn ich das richtig verstehe, ist das unter 15 Stundne eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber zwischen 15 und 30 schon Pflicht (von den dringenden betrieblichen Gründe abgesehen). Aber deutshc ist nicht meine Muttersprache und es kann schon sein, dass ich das falsch interpretiere.

Ich habe mich jetzt mit unserem BR in Verbindung gesetzt. Mal sehen, was sie zu sagen haben.

Gruß und danke für die schnelle Antworten,
Natalia

Beitrag von windsbraut69 - 20.08.10 - 14:45 Uhr

Hier geht es aber immer um Verringerung.
Du hast Dich jetzt doch eigentlich schon auf 2 Jahre Elternzeit festgelegt.
Hättest Du ursprünglich gleich beantragt, für 2 Jahre nur 15 Stunden zu arbeiten, wäre es meiner Ansicht nach aussichtsreicher.

Beitrag von susannea - 20.08.10 - 14:53 Uhr

Ich sehe das ähnlich wie du, so ienfach können sie nicht ablehnen.
Beantrage das ganze schriftlich und gucke was du wieder bekommst dun dann im Zweifelsfall ab zum Anwalt.

Ich könnte mir vorstellen, dass die erstmal versucehn dich von dem Antrag abzubringen.

Schrieb vor allem rein, dass es so mündlich vereinbart war usw.!

Beitrag von natalia73 - 20.08.10 - 15:16 Uhr

Danke sehr!!! Auf dich hatte ich gehofft (du hattest mir schon ein paar Mal Antworten in solchen Elterngeldfragen gegeben).
Wie gesagt, ich habe erstmal unseren BR informiert.

LG,
Natalia

Beitrag von susannea - 20.08.10 - 15:28 Uhr

Auf jeden Fall noch gleichzeitig schriftlich beantragen, denn sonst verschiebt sich der mögliche Arbeitsbeginn (mehr Stunden) ja entsprechend nach hinten!

Ansonsten ist die Idee mit Betriebsrat gut!

Beitrag von windsbraut69 - 20.08.10 - 15:36 Uhr

http://www.arbeitsrecht.org/am-arbeitsplatz/elternzeit/teilzeitarbeit-waehrend-der-elternzeit/so-beantragen-sie-teilzeit-in-der-elternzeit-richtig/

Sie beantragt jetzt aber keine Verringerung der Arbeitszeit, sondern die Erhöhung und wenn der AG einen Ersatz eingestellt hat zur Vertretung, kann genau DAS ein dringender betrieblicher Grund sein!

Gruß,

W

Beitrag von natalia73 - 20.08.10 - 15:43 Uhr

Also sind diese blöde 10 Stunden, die ich für lau gemacht habe und nur als Gefallen an meinen Chef an allem Schuld!!!
Super! Jetzt bin ich noch wütender!
Das bringt einem also hilfsbereit sein :-(

LG,

Natalia

Beitrag von windsbraut69 - 20.08.10 - 15:55 Uhr

Nein.
Hättest Du die 10 Stunden nicht gemacht, würdest Du jetzt auch von 0 auf 15 erhöhen...
Es wird immer empfohlen, die Teilzeitpläne für die Elternzeit schon bei der Anmeldung der Elternzeit mit zu beantragen und zu klären.

Das hätte ich gemacht.

LG

Beitrag von natalia73 - 20.08.10 - 16:06 Uhr

Dann verstehe ich aber diesen Text nicht (wie gesagt, deutsche Sprache, schwere Sprache):

http://www.anwalt.de/rechtstipps/beruflicher-wiedereinstieg-nach-der-elternzeit_002066.html

Da steht doch ganz klar, dass ein Arbeitgeber nicht so einfach den Antrag ablehnen darf, oder?

Mal sehen, wie es weiter geht.

Beitrag von susannea - 20.08.10 - 15:51 Uhr

Sie hat das ganze am Anfang abgesprochen, beantragt also nun gar nichts neu und nein, ein Ersatz ist eigentlich solange es Teilzeitstellen und diese Stunden gibt kein dringender betrieblicher Grund.

Beitrag von windsbraut69 - 20.08.10 - 15:56 Uhr

Abgesprochen.....dann muß sie das ja nur noch beweisen.
Natürlich ist es ein dringender betrieblicher Grund, wenn aufgrund ihrer Elternzeitplanung eine Aushilfe für sie eingestellt wurde.

Beitrag von susannea - 20.08.10 - 16:00 Uhr

Solange andere in Teilzeit arbeiten und die Stundenzahl somit da sein könnte muss im Zweifelsfall sogar jemand gehen.

Mal gucken was der Betriebsrat sagt!

Beitrag von windsbraut69 - 20.08.10 - 16:15 Uhr

Mir scheint der Link recht seriös und ich denke nicht, dass man beliebig oft umdisponieren kann und der AG deshalb Leute gegen ihren Willen feuern muß.

Beitrag von natalia73 - 20.08.10 - 16:04 Uhr

Sie haben niemand eingestellt (deswegen habe ich diese 10 Stunden erstmal gemacht, damit sie erstmal klar kommen. Ich bin halt nicht so einfach zu ersetzen, schon gar nicht durch eine Aushilfe) . Sie wussten dass ich nach einem Jahr wieder komme. Vielleicht habe ich das sogar schriftlich beantragt. Ich suche meinen Elternzeitantrag. Danke für den Tipp!

LG,
Natalia

Beitrag von windsbraut69 - 20.08.10 - 16:16 Uhr

Wer macht denn Deine Vertretung bis auf den Teil, den Du weiterhin erledigst?

Beitrag von natalia73 - 20.08.10 - 16:31 Uhr

Ich bin Softwareentwicklerin und wir sind ein Team von 8 Entwickler. Den Rest meiner Aufgaben machen halt die andere Entwickler, so gut es geht. Da ich davor "nur" 28 Stunden/Woche gearbeitet habe, geht das einigermassen. Nur dieses eine ganz spezielle Gebiet mache ich alleine seit über 10 Jahren und die andere kennen sie sich gar nicht damit aus (ausser einer Kollegin, die aber auch nur Teilzeit macht und mehr als genug zu tun hatte und deswegen die Vertretung abgelehnt hat) Die Kollegen hatten sich so über Stärkung gefreut...

Mal sehen, was kommt.

Beitrag von susannea - 20.08.10 - 14:51 Uhr

Nein, aus dringenden betrieblichen Gründen könenn sie ablehnen!

Beitrag von natalia73 - 20.08.10 - 15:14 Uhr

Und was sind genau dringende betrieblichen Gründe? Wer entscheidet das?
Wie gesagt, es geht um eine Erhöhung von 6 Stunden/Woche und ich verstehe nicht so ganz, wo das Problem liegt. Meiner Meinung nach geht es der Firma gar nicht so schlecht und deswegen kann ich die Ablehnung nicht verstehen (wenn ich plötzlich voll arbeiten wollen würde, dann vielleicht, aber wegen 6 Stunden???)

LG,
Natalia

Beitrag von susannea - 20.08.10 - 15:24 Uhr

Im Zweifelsfall entscheidet das das Arbeitsgericht!