Hallo,
ist hier zufällig jemand, der bei einer Krankenkasse arbeitet?
Folgendes: Mein Mann und meine Kinder waren bisher bei mir versichert über die Familienversicherung. In Kürze endet meine Elternzeit und ich wollte wieder arbeiten gehen. Mein Mann bekommt jetzt eine BU-Rente von 2.000,00 Euro. Kann er trotzdem weiterhin kostenlos familienversichert bleiben??? Ich denke, wohl eher nicht. Aber was würde es dann kosten und könnten die Kinder über mich weiter versichert bleiben???
Danke und ein schönes, sonniges Wochenende!!!
ein KK-mitarbeiter hier??
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Beitrag von lisab - 20.08.10 - 16:23 Uhr
Beitrag von lebelauter - 20.08.10 - 16:35 Uhr
hallo,
wie das mit den kindern ist, kann ich nicht sagen..
dein mann muss sich freiwillig versichern.
Beitrag von susannea - 20.08.10 - 16:37 Uhr
Die Kinder sollten dann bei einem von euch kostenlos familienversichert sein, wenn dein Mann sich selber gesetzlich versichert hat!
Beitrag von susizahn - 20.08.10 - 18:22 Uhr
Hallo,
ich arbeite bei einer KK - allerdings im Bereich Pflege/Hilfsmittel.
Aber soviel kann ich dazu sagen.
Eine Familienversicherung ist bei einer Rentenhöhe von 2000 Euro nicht möglich.
Viel mehr wird er in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) pflichtversichert. Die Beiträge deines Mannes richten sich nach der Bruttorente. Also 2000 Euro mal den Beitragssatz. Ich glaube, bin mir aber nicht ganz sicher, dass hier der allgemeine Beistragssatz herangezogen wird also 14,9 % bzw. 15,5 %. Dein Mann trägt davon die Hälfte. Der Betrag wird direkt an der Rente einbehalten.
Die Kinder können dann sowohl bei dir als auch bei deinem Mann kostenlos familienversichert werden.
Gruß
Thomas
Beitrag von susizahn - 20.08.10 - 18:32 Uhr
http://www.bkk-essanelle.de/inhalte/mitglied-werden-dach/rentner-kvdr.html
Beitrag von susizahn - 20.08.10 - 18:38 Uhr
Hat leider net ganz gestimmt:
Beiträge der KVdR
Versicherungspflichtige Rentner zahlen aus ihrer Rente einen Krankenversicherungsbeitrag nach dem allgemeinen Beitragssatz. Dieser ist bundesweit einheitlich festgelegt und beträgt 14,9 %. Für die Beitragsbemessung werden nacheinander der Bruttobetrag der gesetzlichen Rente, ggf. gewährter Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrente, Kapitalzahlungen aus Direktversicherung) sowie Arbeitseinkommen aus nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit berücksichtigt. Der Rentenversicherungsträger gewährt einen Beitragszuschuss in Höhe von 7 % aus dem Rentenbetrag; die Rentenzahlung vermindert sich somit um den Krankenversicherungsbeitrag von 7,9 %. Den Gesamtbeitrag aus der Rente entrichtet der Rentenversicherungsträger direkt an den Gesundheitsfonds.
Er trägt 7,9 % und der RV-Träger die 7%.
Früher war es immer Hälftig.
Für die Pflegeversicherung werden nochmal 1,95 % einbehalten.
So jetzt passts aber.
