Hallo, weiss einer was zu meiner Situation?
Bin momentan noch in meiner Elternzeit (bisher beantragt für 2 Jahre). Ich möchte jetzt gerne 1 Jahr Elternzeit verlängern und in dieser Zeit Teilzeit für 2 Tage bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten. Der sieht aber z.Zt. keine Möglichkeit mich so einzusetzen (weil er ja sooo schlecht verdient, wäre die finanzielle Belastung zu hoch...) und hat mir einen halben 400-Euro-Job angeboten. Jetzt möchte ich aber gerne wissen:
Was passiert, wenn ich dann plötzlich arbeitslos werden würde? Nach was berechnet sich die Höhe meines Arbeitslosengeldes?? Nach dem was ich vor der Elternzeit verdient habe oder nach der Höhe des Teilzeitjobs? Zur Zeit erhalte ich Elterngeld - habe mir den Auszahlungszeitraum auf 2 Jahre strecken lassen bei halber monatlicher Summe.
arbeitslosigkeit nach Teilzeit in verlängerter Elternzeit
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von haffi77 - 20.08.10 - 22:02 Uhr
Beitrag von susannea - 21.08.10 - 08:42 Uhr
Elternzeit zählt bei der Höhe nicht mit. Bei dir also, da das letzte Einkommen länger als 24 Monate her ist, nach einer fiktiven Berechnung. Egal was du nun in Elternzeit verdienst.
Du kannst übrigens wenn dein AG dir schriftlich gibt, dass er dich nicht beschäftigen kannund du nichts findest, ALGI in Eltenrzeit beziehen.
DA hast du dann evtl. mehr als mit einem halben 400 Euro-Job.
Wieviel Mitarbeiter hat dein AG denn?
Beitrag von haffi77 - 22.08.10 - 13:58 Uhr
Wir sind leider weniger als 15 Mitarbeiter - hab gehört, dass man dann generell einen Anspruch auf einen Teilzeitjob hätte, es sei denn der AG hat begründete Einwände (da wird wohl jeder AG irgendwas finden...) Wäre es also besser gewesen nur 1 Jahr Elternzeit zu nehmen und sich dann arbeitslos zu melden, dann hätte ich ja vor dem Jahr Elternzeit noch ein ordentliches Nettogehalt zur ALG-Berechnung vorweisen können? Oder hab ich da einen Denkfehler??
Beitrag von susannea - 22.08.10 - 14:08 Uhr
Dann hättest du aber auch einen JOb annehmen müssen und die Kinderbetreuung nachweisen müssen.
Ob du das gekonnt hättest?
