Hallo zusammen,
ich bin seit über 2 Jahren in Dauernachtschicht. Es ist anders leider wegen meiner Tochter nicht möglich. Da mein Mann und ich niemanden haben, der uns unterstützt, müssen wir in Gegenschicht arbeitet. Jetzt möchten wir aber bald ein Geschwisterchen für unsere kleine.
Das Nachtschicht für schwangere nicht erlaubt ist, weiß ich. Aber was ist wenn man keine Früh- und Spätschicht machen kann?
Muss ich dann selbst kündigen?
Ich hoffe es kennst sich jemand aus und hilft mir mal auf die Sprünge 
LG Suzi
Nachtschicht und Schwanger
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Beitrag von suzi_84 - 22.08.10 - 01:40 Uhr
Beitrag von susannea - 22.08.10 - 07:59 Uhr
Wenn dein AG dir die anderen Schichten anbieten kann, musst du in ihnen arbeiten oder selber kündigen.
Wenn er die anderne Schichten nicht anbieten kann, dann bekommst du von ihm ein BV und bekommst dein Geld normal weiter ohne zu arbeiten und er erhält das Geld von der KK zurück.
Beitrag von arienne41 - 22.08.10 - 08:52 Uhr
Hallo
Wenn dein AG dir keine Tagschicht anbieten kann muß er Dich freistellen und weiter zahlen.
Bietet er dir eine Tagschicht an und du es aus organisatorischen Gründen nicht kannst ist es dein Problem.
Es kann dir auch keiner verbieten in der Nachtschicht zu bleiben.
Beitrag von susannea - 22.08.10 - 15:29 Uhr
Es kann dir auch keiner verbieten in der Nachtschicht zu bleiben.
Falsch, sobald der AG informiert ist über die Schwangerschaft darf er sie da nicht mehr einsetzen, da sonst hohe Strafen drohen für ihn!
Dies ist auch auf freiwilliger Basis nicht möglich!
Beitrag von kati543 - 22.08.10 - 09:53 Uhr
Du kannst von dir aus in der Nachtschicht arbeiten. Es verbietet dir ja auch niemand, deinem AG von der Schwangerschaft nicht zu berichten.
Ansonsten ist es so, wie schon geschrieben wurde. Dein AG muß dir einen anderen Platz anbieten oder dir ein BV erteilen. Kannst du die Tagschicht nicht übernehmen, ist es dein Problem und du musst kündigen.
Beitrag von susannea - 22.08.10 - 15:30 Uhr
Falsch, sobald der AG informiert ist über die Schwangerschaft, darf er sie da nicht mehr einsetzen, da sonst hohe Strafen drohen für ihn!
Dies ist auch auf freiwilliger Basis nicht möglich!
Beitrag von cami_79 - 22.08.10 - 11:14 Uhr
HI,
wie die anderen schon geschrieben haben, ist es dein persönliches Problem, wenn du die angebotenen Tagschichten nicht machen kannst. Alternativ kann der AG sagen er hat keinen Platz in der Tagschicht und dir ein BV ausstellen. Ob das aber sooo einfach geht weiß ich nicht.
Eine Kollegin von mir, die Dauernachtwache ist, hat der Chefin erst Ende 6. Monat offiziell von der Schwangerschaft berichtet, damit sie in der Nacht bleiben kann und hat den Rest der Zeit mit Urlaub und Überstundenfrei bis Mutterschutz überbrückt.
Beitrag von loonis - 22.08.10 - 14:17 Uhr
Dein AG muss Dir Tagschichten anbieten...
kannst Du diese nicht arbeiten ,ist dies' Dein Problem ...
Ich kann Dich gut verstehen ,arbeite seit 12 Jahren als Dauernachtwache
(Krankenschwester) ...habe in d. Zeit 2 Kinder bekommen ...
LG Kerstin
