Versicherungsfrage - Glasscheibe kaputt

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Beitrag von snoopster - 22.08.10 - 11:30 Uhr

Hallo,

grad ist bei uns eine Glasscheibe kaputt gegangen... Wie??

Meine Freundin hatte neulich das Reisebett zurückgebracht. Da war eine dunkelblaue Matratze dabei, die jetzt noch im Wohnzimmer lag.
Meine Kinder wollten sichs auf der bequem machen, an der Terrassentür angelehnt. Die Terrasse ist auf der Ostseite, und grad scheint die Sonne arg dagegen.

Als sie fertig waren mit spielen, haben sie die Matratze an die Scheibe angelehnt gelassen. Anscheinend hat sich jetzt die Matratze so arg aufgewärmt, dass die Innenscheibe der Terrassentür gesprungen ist.... #schock

Wir haben eine Glasversicherung in der Haurat mit drinnen.
Zahlt die das??
Ist es entscheidend, wer die Matratze da hin gelegt hat oder warum die da lag??? Die Kinder sind in der Haftpflicht noch nicht mit drinnen, falls das wichtig sein sollte.

Und wie geht das dann weiter? Brauchen wir die Rechnung von der Tür? Oder müssen wir das reparieren lassen und reichen dann die Rechnung mit ein??

Ich muss sagen bis auf die Autoversicherung haben wir bis jetzt noch nie eine gebraucht, von daher bin ich da totaler Neuling auf dem Gebiet...

Vielleicht kann mir jemand helfen, danke schonmal, damit ich morgen nicht arg dumm da stehe, wenn ich die Versicherung anrufe....

LG Karin

Beitrag von pete1323 - 22.08.10 - 11:41 Uhr

Hallo Karin,

das ist in der Glasversicherung abgedeckt.

Ruf am besten morgen Deinen Vermittler an.

Wenn der das absegnet, sollte ein Foto des Schadens und die Rechnung der Reparatur ausreichend sein.


gruß pete

Beitrag von snoopster - 22.08.10 - 12:09 Uhr

Dankeschön!

LG Karin

Beitrag von parzifal - 23.08.10 - 08:14 Uhr

Solange die Scheibe nicht vorsätzlich zerstört wurde zahlt die Glasversicherung.

Das eine Scheibe sich aber wegen einer angelehnten Matraze so erhitzt, dass diese Risse bekommt halte ich für sehr unwahrscheinlich.

P.S.

Bist Du sicher, dass die Kinder nicht in der Haftpflicht mit drinnen sind? Müssen diese extra angemeldet werden?

Beitrag von snoopster - 23.08.10 - 08:31 Uhr

Hallo,

ja, die Bedenken hatte ich auch, dass uns das niemand glaubt, dass das wegen der Matratze passiert ist... Ich bin immer noch ziemlich erschrocken und verdutzt, was das angeht.
Hat sich aber erledigt, ich hatte nämlich fälschlicherweise gedacht, dass wir ne Glasversicherung haben, haben wir aber nicht :-( Von daher zahlen wir eh selber.

Wir haben ne Haftpflicht Familienversicherung, aber ich lese hier immer wieder, dass man Kinder unter 7 extra mit angeben und extra versichern muss.... Allerdings wissen wir auch schon seit langem, dass wir die Versicherungen wirklich nochmal überdenken, bzw. neu machen müssen. Wir hatten schon einige Vertreter da, aber immer nur für andere Sachen...

Was wäre denn, wenn die Kinder mit drinnen wären?? Müsste dann die Haftpflicht zahlen, obwohl sie ja gar nicht dabei standen, als die Scheibe gerissen ist??

Beitrag von parzifal - 23.08.10 - 09:21 Uhr

Ob die Kinder mitangegeben werden müssen um unter den Versicherungschutz zu fallen weiß ich nicht.

Extra Kosten fallen aber normalerweise nicht an. Kinder sind regelmäßig kostenfrei mitversichert (egal ob über oder unter 7).

Es wäre also höchstens eine reine Formsache die Kinder kostenfrei mitzuversichern. Melde die Kinder doch im Zweifel einfach an. Dann sind sie auf alle Fälle mitversichert.

Eventuell wird aber ein zusätzlicher Kostenbetrag gefordert, wenn bei Schäden durch Kinder unter 7 die Haftpflicht zahlen soll auch wenn sie es nicht müsste (ihr aber mangels Aufsichtspflichtverletzung auch nicht und der Geschädigte auf seinem Schaden ansonsten sitzen bleiben würde).

Wem gehört denn die Glastür?

Beitrag von snoopster - 23.08.10 - 09:35 Uhr

Danke, nach dem Vorfall gestern hab ich heute gleich mal angefangen, die Versicherungen anzurufen, leider alle im Urlaub, aber ich werde das so nachfragen...

Die Glastür gehört uns, es ist unsere Terrassentür im Wohnzimmer. Und unsere Kinder haben mit der Matratze gespielt und die ist dann da liegen geblieben... da würd sie heute auch noch liegen, weil wie gesagt bin ich immer noch überrascht, schockiert und total platt dass so was passieren kann wegen ner doofen Matratze. Mein Mann hat sie weggenommen, und meinte, die war total heiß...
Naja, aus Schaden wird man klug. ;-)

Beitrag von parzifal - 23.08.10 - 10:17 Uhr

Eine Haftpflichtversicherung reguliert nur Fremdschäden.

Schäden die mitversicherte Personen dem VN bzw. untereinander anrichten sind nicht regulierungsfähig.

In Deinem Fall käme hinzu, dass ich kein Verschulden der Kinder sehe. Eine Haftpflichtversicherung hätte also auch dann nicht bezahlt, wenn fremde Kinder die Matratze an die Scheibe gelegt hätten.

Beitrag von snoopster - 23.08.10 - 10:32 Uhr

Ja, deswegen hätten wir ja auch die Glasversicherung gebraucht, die wir nicht haben.... :-(

Allerdings ist das das erste Mal in meinem Leben, dass ich das überhaupt brauche, und da frage ich mich schon, ob sich das auch wirklich lohnt, auch wenn hier immer behauptet wird, sowas sei wichtig...
Ich bin jetzt 31, und hab noch nie was außer Krankneversicherung und Autoversicherung gebraucht...

Aber jetzt, mit Kindern, sieht die Sache vielelicht bald ein wenig anders aus #schein

Beitrag von parzifal - 23.08.10 - 11:57 Uhr

Eine Haftpflichtversicherung ist "Pflicht". Eine Glasversicherung nicht.