Hallo,
ich bin glaub ich einer der ganz dummen, die das mit dem Elterngeld immernoch nicht verstanden hat. Würde mich freuen, wenn mich einer aufklären könnte...
Also, ich habe im März angefangen zu Arbeiten auf Steuerkarte, allerdings einen Bedarfsmitarbeitervertrag, d.H. ich habe bei Bedarf gearbeitet. So und im März habe ich auch erfahren, dass ich ss bin. Ich habe einen Vertrag von 6 Monaten, der Ende diesen Monats automatisch ausläuft. So haben wir mit dem AG vereinbart. In der Zeit von März bis Heute habe ich nur 2 Monate gearbeitet, die anderen Monate gar nicht, d.H, ich habe keinen Lohn bekommen.
So im November bekomm ich mein Baby.
Wie ist das mit dem Elterngeld? Muss man 12 Monate durchgehend gearbeitet haben oder in den 12 Monaten vorm ET gearbeitet haben?
Bitte nicht auslachen...
Irgendwie kapier ich das nicht...
LG
Leyla
frage wegen elterngeld
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Beitrag von atilla09 - 22.08.10 - 22:48 Uhr
Beitrag von goldtaube - 22.08.10 - 22:55 Uhr
Elterngeld bekommst du immer. Egal ob du gearbeitet hast oder nicht. Du bekommst mindestens den Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro. Wenn du in den 12 Monaten vor der Geburt gearbeitet hast bekommst du eben die 67 % des durchschnittlichen Gehaltes bzw. wenn du unter 1000 Euro monatlich verdient hast, kommen ein paar Prozenpunkte drauf.
Du bekommst aber eben immer mindestens den Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro.
Beitrag von atilla09 - 22.08.10 - 23:00 Uhr
d.H. auch wenn ich gar nicht gearbeitet hätte, würde ich Elterngeld bekommen?
Beitrag von sonne_1975 - 22.08.10 - 23:12 Uhr
Ja. Mindestens sind immer 300 EUR.
Beitrag von hanna21lars - 23.08.10 - 07:46 Uhr
Aber jetzt im sept/okt wird beschlossen das das elterngeld für ALG empfänger ab 1.1.2011 nicht mehr geben wird.
lg hanna
Beitrag von susannea - 23.08.10 - 08:00 Uhr
Das ist auch falsch, da gehts um ALGII Bezier!
Und bekommen tun sie es trotzdem, aber es wirs voll aufs ALGII angerechnet!
