Hallo,
heute brauche ich mal Hilfe. Ich habe mich am 31.05. von meinem Ehemann getrennt und lebe bei meinem neuen Lebenspartner. Ich war bislang Hausfrau und Mama. Noch leben die Kinder beim Vater aber ich hoffe ich kann sie bald zu mir holen (ist ne lange Geschichte warum die beim Vater sind)
Also ich habe bis zur Geburt meiner Tochter auf 400€ Basis in meinem erlernten Beruf gearbeitet. Mein neuer Lebenspartner verdient 1150€ netto und zahlt 450€ Miete und 150€ Strom und Gas.
Nun war ich beim Amt weil ich mich ja arbeitssuchend melden musste. Dort wurde mir gesagt, dass ich nicht mal Anrecht auf ALG2 habe. Ist das richtig?
Ich habe schon ca. 20 Bewerbungen verschickt und noch keine Antwort. Steht mir bis ich endlich ein Job gefunden habe echt nichts zu?
LG Maria
ALG2 Frage ... steht mir nichts zu?
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Beitrag von happy20 - 23.08.10 - 11:48 Uhr
Beitrag von silbermond65 - 23.08.10 - 12:09 Uhr
Du wohnst bei deinem neuen Lebenspartner.Beim ALG 2 werdet ihr also als Bedarfsgemeinschafr berechnet.
Kann schon sein,daß "euch" da nichts mehr zusteht.
Beitrag von happy20 - 23.08.10 - 12:12 Uhr
Ja das ist richtig wir sind eine BG. Hab im Internt mal diesen ALG2 Rechner ausprobiert und der hat ausgerechnet das mir 344€ zusteht. naja, auf die soll man sich ja nicht verlassen
Bin froh wenn ich endlich wieder Arbeit gefunden habe.
Trotzdem Danke für deine Antwort
Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.08.10 - 12:36 Uhr
Hallo
Normalerweise muss du auch Unterhalt für deine KInder zahlen.
BIanca
Beitrag von happy20 - 23.08.10 - 12:41 Uhr
Ja das weiß ich, aber mein Mann und ich streiten derzeit noch um das Aufenthaltsbestimmungsrecht und ich hab noch kein Einkommen
Beitrag von marion2 - 23.08.10 - 12:48 Uhr
Hallo,
wenn es keine Kinder im Haushalt gibt, seid ihr noch keine keine Bedarfsgemeinschaft.
Gruß Marion
Beitrag von happy20 - 23.08.10 - 12:50 Uhr
Nein die Kinder leben noch beim Vater! Das AA hat mich und meinen Lebenspartner aber als BG gerechnet!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.08.10 - 13:02 Uhr
Hallo
Als was suchts du denn einen Job?
BIanca
Beitrag von happy20 - 23.08.10 - 14:05 Uhr
Bin gelernte Bürokauffrau und wollte gerne in dem Beruf wieder Vollzeit arbeiten gehen!
Beitrag von niesel82 - 23.08.10 - 13:38 Uhr
Wieso sind sie denn ohne Kinder keine Bedarfsgemeinschaft??
LG Denise
Beitrag von carrie23 - 23.08.10 - 14:09 Uhr
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26518/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Bedarfsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft-Nav.html
"Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen wird zum Beispiel vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben, oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des Anderen zu verfügen."
Deshalb gelten sie NOCH nicht als Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von happy20 - 23.08.10 - 14:11 Uhr
Also sehe ich das richtig, dass das Gehalt meines Freundes NOCH nicht angerechnet werden darf? Das hat die Dame im Amt jedoch gemacht!
Beitrag von carrie23 - 23.08.10 - 14:38 Uhr
Dann formulierst du einen Widerspruch.
Meißt werden die Leute zuerst einmal als Bedarfsgemeinschaft gerechnet, da muss man halt rechtzeitig Widerspruch einlegen-glaube innerhalb von 14 Tagen nachdem man den Bescheid erhalten hat.
Beitrag von happy20 - 23.08.10 - 14:48 Uhr
Super..Danke Dir!
Beitrag von kleene-1987 - 23.08.10 - 14:51 Uhr
Und was ist, wenn die Arge vermutet, dass sie über das Einkommen ihres Freundes verfügen kann?
lg
Beitrag von happy20 - 23.08.10 - 14:54 Uhr
Das kann ich ja aber nicht. Das Konto ist auf seinem Namen und ich habe keine Vollmacht. Klar zahlt er mir hin und wieder kosmetische Sachen aber mehr nicht. Ich denke aber das ich sowas nachweise muss.
Beitrag von kleene-1987 - 23.08.10 - 14:59 Uhr
hmmm ne ich glaube, das du eher nachweisen müsstest das es nicht so ist. wenn die Arge die Vermutung hat, dass das du mit von seinem Geld lebst, dann müsstest du nachweisen das es nicht so ist.
wie gesagt: das ist ne Vermutung.
Beitrag von carrie23 - 23.08.10 - 15:00 Uhr
Das ist aber eine sehr falsche Vermutung-deshalb gibt es ja Regelungen zum Thema Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von kleene-1987 - 23.08.10 - 15:07 Uhr
"Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen wird zum Beispiel vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben, oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des Anderen zu verfügen.
Wenn diese Kriterien zutreffen, wird eine solche Gemeinschaft angenommen. Sollte dies dennoch nicht zutreffen, haben die Betroffenen die Möglichkeit, das Gegenteil nachzuweisen."
[Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26518/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Bedarfsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft-Nav.html]
steht doch da. Die Betroffenen müssten das Gegenteil nachweisen. Oder lese ich was falsch?
lg
Beitrag von carrie23 - 23.08.10 - 15:10 Uhr
"LÄNGER ALS EIN JAHR ZUSAMMENLEBEN, oder mit gemeinsamen Kind zusammenleben, oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder befugt sind über Einkommen des anderen zu verfügen"
Da sie weder eine Kontovollmacht hat, noch die beiden länger als ein Jahr zusammen leben, noch ein gemeinsames Kind haben und ihre Kinder NOCH nicht im Haushalt mitversorgt werden sind sie KEINE Bedarfsgemeinschaft.
Beitrag von kleene-1987 - 23.08.10 - 15:18 Uhr
Das ist alles richtig, aber es kommt darauf an wie man auslegt, das jemand über das Geld des anderen verfügen kann! Wenn er das Geld zuhause auf den Tisch legt und sagt: "Geh einkaufen." oder "Kauf dir was schönes." dann kann sie auch über das Geld verfügen, ohne Kontovollmacht.
Im Übrigen ging es gerade darum, das du meintest, das eine Vermutung von seiten der Arge nicht ausreicht. Doch sie reicht aus, wenn man diese nicht wiederlegen kann.
lg
Beitrag von carrie23 - 23.08.10 - 15:24 Uhr
Nein sie reicht nicht aus, davon auszugehen er könne ihr bar etwas zahlen reicht sicher nicht aus.
Aber darüber können dich hier einige aufklären die für die ARGE arbeiten, frag da doch mal nach wenn du mir nicht glauben möchtest.
Beitrag von kleene-1987 - 23.08.10 - 15:29 Uhr
ich glaub dir das schon. mir ist schon klar, dass das ganz so einfach nicht geht, aber in dem kopierten Text stand ja eindeutig, dass sie das wiederlegen muss.
und sie bekommt ja momentan kein Geld von der Arge, also wovon lebt sie dann?
lg
Beitrag von hexlein77 - 23.08.10 - 16:54 Uhr
Nicht ganz!
DIe ARGE ist in der Beweispflicht nicht sie! Denn die ARGE VERMUTET etwas und das müssen sie beweisen!
Beitrag von carrie23 - 23.08.10 - 15:00 Uhr
Was vermutet wird interessiert absolut nicht zumal sie eine gewisse Zeit zusammen leben müssen um als Bedarfsgmeinschaft zu gelten bzw. ein Kind im haushalt mitversorgt werden muss um SOFORT als Bedarfsgemeinschaft zu gelten
