Elterngeldantrag

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Beitrag von sky1982 - 23.08.10 - 14:07 Uhr

Hallo zusammen,

irgendwie bin ich nun doch etwas verwirrt wegen des Elterngeldes und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ein Elternteil kann ja max. 12 Monate Elterngeld beziehen, das aber bis zum 14. Lebensmonats des Kinds möglich wäre.

Meinem Mann ist es nicht möglich, Elternzeit zu nehmen, die 2 Extramonate Bezug fallen bei uns also weg.

Nun hab ich den Bescheid bekommen und da steht drin:

1. Lebensmonat: 0,- Euro
2. LM: 126,- paar Zerquetschte (Differenz von den Tagen, an denen ich kein Mutterschaftsgeld mehr bekomme, soweit klar)
3. - 12. LM: die vollen 67% meines Durchschnitts-Nettos der letzten 12. Monate.

Ist schon klar, dass die Elterngeldstelle den 1. und 2. Lebensmonat kürzt, weil ich da ja Mutterschaftsgeld bekomme.

Aber irgendwie beziehe ich dann ja nur ca. 10 Monate Elterngeld, hätte doch aber Anspruch auf 12 Monate?!

Soll ich Widerspruch einlegen und das Elterngeld ab dem 3. LM beantragen? Ist aber irgendwie auch blöd, weil ich nach 1 Jahr eh wieder in Teilzeit arbeiten werde, dann würden die Bezugsmonate 11 und 12 ja auch wieder durch meinen Verdienst gekürzt werden.

Ich hoffe, ich hab verständlich rübergebracht, was mein Problem ist?!

Beitrag von susannea - 23.08.10 - 14:11 Uhr

DAs ist schon richtig, denn du hast nur Anspruch auf 12 Monate Lohnersatzleistugen. DAs ist Mutterschaftsgeld ja auch.

Außerdem bekommst du ja eh 11 Monate Elterngeld, wenn auch in einem weniger!

Beitrag von sky1982 - 23.08.10 - 14:17 Uhr

Ahso, also kriegt man nicht insgesamt 12 Monate Elterngeld, sondern 12 Monate Lohnersatzleistugen, wozu das Mutterschaftsgeld natürlich auch zählt... das erklärt dann natürlich deren Berechnung.

Schade, also hätte es auch nichts genutzt, wenn ich Elterngeld erst ab LM 3 beantragt hätte.

Beitrag von susannea - 23.08.10 - 14:51 Uhr

Genau, das wäre nur ein unnötiges verzögern der Auszahlung gewesen.