Leichter Auto Unfall TEIL 2

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Beitrag von anro - 23.08.10 - 19:33 Uhr

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&tid=2770279&pid=17539483

So, leider ist die Geschiche doch nicht leicht zu lösen.

Die Frau rief mich heute an, ihr Bekannter (Autolakierer) meinte es sei doch eine Delle/ Knick drin und dieser müsse nun auch behoben werden.

Sie war dann auch noch in einer "richtigen" Werkstatt wegen 2.Meinung.Diese bestätigte es:

Somit müsste erst die Delle raus und dann lackiert werden. Somit würde der Schaden bei ca. 1000€ liegen

Nun meine Fragen:

- wie gehe ich nun weiter vor: Ab wann lohnt es sich den Schaden meiner Versicherung zu melden? Nicht das ich durch Rückstufung dann draufzahle?
- zahlt die Versicherung auch meinen Schadenan meinem Auto?

Tut mir leid, aber ich habe keine Schimmer wie ich vorgehen soll und bin grad ein bisschen verzweifelt.

Ach ja Fotos habe ich gemacht.

LG

Beitrag von biene81 - 23.08.10 - 19:38 Uhr

Bei einem Schaden von 1000 Euro wuerde ich die Versicherung zahlen lassen, kommt aber drauf an wie hoch Deine Selbstbeteiligung ist.
Hast Du Voll- oder Teilkasko?

LG

Biene

Beitrag von night_wish - 23.08.10 - 19:39 Uhr

Deswegen rufe ich bei sowas immer die Polizei, einfach fürs nächste Mal merken.

Ruf deine Versicherung an und schildere die Situation. Bei 1000 Euro würde ich schon eine Rückstufung akzeptieren.

Nur wenn du Vollkasko versichert bist, zahlt deine Versicherung auch deinen Schaden.

LG Tanja, die genau die gleiche Situation an unserem Auto hatte. Jemand ist auf dem Parkplatz nur ganz leicht in unsere Stoßstange gerutscht - nur ganz leicht - und die Stoßstange war verbogen.

Beitrag von seikon - 23.08.10 - 19:50 Uhr

Und was bitte soll es bringen, die Polizei zu rufen?

Beitrag von bezzi - 24.08.10 - 10:44 Uhr

"Deswegen rufe ich bei sowas immer die Polizei, einfach fürs nächste Mal merken. "

Wegen so einer Lappalie kommt die Polizei meist nicht mal. Wozu auch ?
Und WENN sie doch kommt, kommt sie nicht für umsonst.
Das bedeutet dass die TE als Hauptverursacherin eine gebührenpflichtige Verwarnung, vielleicht sogar mit Pünktchen in Flensburg, bekommt. Bist Du wirklich sicher, dass sie da auch noch scharf drauf ist ?

Beitrag von seikon - 23.08.10 - 19:43 Uhr

Also am besten gibst du der Unfallgegnerin die Daten deiner Versicherung. Die Unfallgegnerin kann dann den Schaden direkt über deine Versicherung regulieren lassen.
Du selbst kannst dich dann mit deiner Versicherung in Verbindung setzen und dir errechnen lassen, was dich günstiger kommt. Entweder die Versicherung reguliert dann und du wirst hoch gestuft, oder aber du kaufst den Schaden von deiner Versicherung zurück. Dann ist es so, als hättest du den Schaden aus eigener Tasche bezahlt, nur dass die Versicherung erstmal in Vorleistung getreten ist. Dann wirst du auch nicht hochgestuft.

Den Schaden an deinem Auto zahlt die Versicherung nur, wenn du Vollkasko versichert bist. Und dann kommt es eben darauf an, ob du einen Komfortschutz hast. Wenn nicht, dann würdest du in der Vollkasko hochgestuft werden.

Beitrag von woogie - 23.08.10 - 19:51 Uhr

Hi,

ich habe vor einigen Wochen einen Unfall gebaut und dabei 2 andere Autos zu Schrott gefahren. Der eine war Totalschaden, der andere hatte nur hinten Blechschaden. Beides waren relativ neue Autos und ich hatte auch schon Mordsangst vor den steigenden Versicherungskosten.

Nun haben wir Bescheid bekommen und zahlen nur 2€ jeden Monat mehr bei dem doch wirklich sehr großen Schaden. Ich bin super erleichtert und würde daher auch vorschlagen, dass Du Dich erst mal bei der Versicherung meldest. Wenn der Schaden am Ende so niedrig ist, dass Du ihn zahlen kannst, dann kannst Du das immer noch machen.

LG Stephie

Beitrag von arkti - 23.08.10 - 19:54 Uhr

Nur 2 Euro mehr pro Monat.....das kann aber irgendwie nicht stimmen #kratz

Beitrag von woogie - 23.08.10 - 19:59 Uhr

Doch, das passt. Das hängt mit der Schadensfreiheitsklasse und der Versicherungsart zusammen. Ich hab z.B. bei meinem Auto (beim Unfall war es der Wagen meines Mannes) einen Unfall "frei" ohne hochgestuft zu werden, weil ich auf SFK 25 fahre.

Beitrag von anro - 23.08.10 - 20:05 Uhr

Ab welcher SFK gilt das denn?

Wie rechnet man denn den neuen Betrag aus?

Beitrag von woogie - 23.08.10 - 20:06 Uhr

Das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Wie man das ausrechnet weiß ich nicht, ich hab die Daten von der Versicherung genannt bekommen.

LG Stephie

Beitrag von anro - 23.08.10 - 20:09 Uhr

Also ist es das beste ich gehe morgen zu Versicherung bzw. rufe dort an und schildere meinen Fall.

So ganz blicke ich bei den Unterlagen nicht durch:

Ich habe
1. KFZ-Haftpflicht Classic mit Rabattschutz

und

2. Fahrzeugversicherung mit 150€ Selbstbeteiligung

Beitrag von mamavonyannick - 23.08.10 - 20:22 Uhr

Wenn du Rabattschutz hast, dann wirst du nicht zurück gestuft. Zumindest, solange du dort versichert bleibst.
Ist es eine FahrzeugTEILversicherung? Wenn ja, dann kommt die versicherung nicht dafür aus, nur wenn du auch Vollkasko versichert bist.

vg, m.

Beitrag von anro - 23.08.10 - 20:31 Uhr

Kannst du mir das mit dem Rabattschutz genauer erklären?

Ich schreibe dir mal was ich in den Versicherungsunterlage gefunden habe (bin bei der HUK falls es was zur Sache tut)

Versicherungsumfang:
1) KFZ-Haftpflicht Classic mit Rabattschutz
100 Mio€ Versicherungssumme und Schutzbrief
Region: Tarifgruppe B
Ihr Vertrag ist in die SFK 18 (Beitragssatz 35%) eingestuft

2.) Fahrzeugversicherung
Fahrzeugteilversicherung mit 150€ Selbstbeteiligung

3.) Kraftfahrt- Unfallversicherung: nicht abgeschlossen

So wie du es beschreibst, ist es dann wohl nicht von Nachteil wenn ich den Schaden des "Gegners" über die HUK abwickeln lasse, oder?
Auf meinem Schaden werde ich wohl sitzenbleiben.

Was hat es mit den 150€ Selbstbeteiligung zu tun?

Was ist der Unterschied von 1.) und 2.)

LG und danke

Beitrag von anne221b - 23.08.10 - 20:45 Uhr

Also die Haftpflicht ist zuständig für Schäden, den Du anderen zufügst.
Hierbei steigt Deine SF nicht, weil Du den Rabattretter hast.

Melde bitte sofort den Unfall telefonisch, denn je nach dem wie alt das gegnerische KFZ ist, wird ein Gutachter hinzugezogen (das entscheidet aber die HUK!). Nach der Schadensregulierung bekommst Du einen netten Brief von der HUK, in dem die Gesamtkosten aufgelistet sind sowie die Folgekosten der steigenden SF und Du hast grundsätzlich die Gelegenheit, den Schaden noch nachzuregulieren (aus eigener Tasche). Die HuK macht eine Vergleichsrechnung für den Versicherten, was günstiger ist und der Versicherte hat die Qual der Wah. Aber mit dem Rabattretter müsste das von Desinteresse für Dich sein.

Bei Deiner Kasko Versicherung hast Du Eigenbeteiligung..Die KAsko zahlt z.B. Glasschäden (deinen Selbstbehalt abgezogen) an Deinem eigenen KFZ.
Auf Deinen Lackschaden an Deinem Auto bleibst Du sitzen, da Du scheinbar keine Vollkasko hast, sondern nur die Teilkasko.

Wenn die Frau bei der Werkstatt war, dann holen die sich eh eine Kostenzusage der Versicherung, vielleicht hat die HUK bereits Kenntnis vom Unfall und Du bekommst bald einen Fragebogen.


Alles halb so wild. Die HUK berät gut und Du bist in guten Händen.

LG

P.S. : Ich habe leider zahlreiche Erfahrung mit Schadensfällen.....auch als Geschädigte..

Beitrag von anro - 23.08.10 - 20:55 Uhr

Oh danke,

du lässt mich echt wieder ein bisschen aufatmen.

Also wird die Huk die gegnerischen Kosten von ca. 1000€ übernehmen und es wird keine Folgen für mich haben (außer das die SFK ein Jahr lang gleich bleibt)

Dann wäre es ja fast schon blöd, den gegnerischen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, oder?

Nur darf mir dann in diesem Kalenderjahr nichts weiteres passieren , oder?

LG

Beitrag von mamavonyannick - 23.08.10 - 21:34 Uhr

Nein, du solltest dich in diesem Jahr zurückhalten. Aber Januar darfst du dann wieder;-)

Beitrag von mamavonyannick - 23.08.10 - 20:48 Uhr

Also:

zu 1) du hast in der Haftpflicht SF 18 (das entspricht 18 schadensfreien Jahren)
Wenn du jetzt einem anderen einen Schaden zufügst, dann kommt dafür s,die Haftpflicht auf. Normalerweise wird man dann im folgejahr zurückgestuft, ich würde behaupten normalerweise in die SF 8 (= 50%). Es würden also 10 Jahre verloren gehen und du würdest ebenfalls so lange brauchen, um wieder die 18 zu erreichen. (Schau mal in die AGB nach den Rückstufungen bei Pkw bei einem Schaden pro Kalenderjahr)
Da du aber einen Rabattschutz hast, hast du sozusagen einen Schaden frei. Die Huk wird regulieren, dich aber in 2011 nicht zurückstufen. Solltest du jedoch irgendwann mal zu einer anderen versicherung wechseln, dann wird es vermutlich so sein, dass sie dir den Schaden doch noch "mitgeben" und der neue Versicherer dich dann nachträglich stuft.

zu 2) Die Fahrzeugversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf in Abhängigkeit von der Schadensart. Du hast NUR eine Teilkasko. D.h. selbstverschuldetet Schäden oder Vandalismusschäden sind nicht mitversichert. die teilkasko kommt z.B. bei Glas-, Wild- Einbruchsschäden auf. Im Schadensfall trägst du dann 150€ selbst (Ausnahme Glasreparatur) und den rest übrnimmt die HUK. Bei einem Teilkaskoschaden wird man niemals zurückgestuft.

vg, m.

Beitrag von anro - 23.08.10 - 20:57 Uhr

Danke dir !

Dann werde ich mich morgen also schnellsten mir der HUK in Verbindung setzen.

Dann waren jetzt meine Ängst wohl grundlos, da die Huk den Schaden vom Gegner übernehmen wird und ich nicht runtergestuft werde.

D.h. doch im nächsten Jahr erwartet mich dann keine Beitragssteigerung, oder?

LG Anro

Beitrag von mamavonyannick - 23.08.10 - 21:33 Uhr

Zumindest nicht aufgrund des Unfalls. ;-)

vg, m.

Beitrag von anro - 24.08.10 - 13:41 Uhr

Hallo nochmal,

ich habe heute früh bei der Schadensmeldung angerufen und meinen Fall geschildert und der Huk-Dame alle geforderten Daten gegeben.

Sie meinte dann nur, dass die Huk Kontakt mit der Geschädigten aufnimmt und alles regelt.

Ich würde dann nur Post bekommen, wenn die Huk noch Nachfragen hat.

Wars das dann wirklich schon für mich?

Dann lief der kleine Unfall ja wirklich harmlos ab.

Ist damit das Thema für mich abgeschlossen oder muss ich noch mit unangenehmen Folgen rechnen?

LG anro

Beitrag von mamavonyannick - 24.08.10 - 19:32 Uhr

Ich denke, das wars erstmal für dich. Wenn Fragen aufkommen, dann auf jeden Fall keine unangenehmen.;-)

vg, m.

Beitrag von nick71 - 24.08.10 - 13:23 Uhr

"Ab wann lohnt es sich den Schaden meiner Versicherung zu melden? Nicht das ich durch Rückstufung dann draufzahle?"

Ich habe dir in deinem letzten Beitrag schon geschrieben, dass du das bei deiner Versicherung ausrechnen lassen kannst...

"zahlt die Versicherung auch meinen Schadenan meinem Auto?"

Nur, wenn du vollkaskoversichert bist...abzüglich der Selbstbeteiligung, versteht sich.

"Tut mir leid, aber ich habe keine Schimmer wie ich vorgehen soll und bin grad ein bisschen verzweifelt."

Liest du eigentlich auch, was man dir antwortet? #kratz