Hallo Ihr,
habe letzte Woche meinen Steuerbescheid für 2010 bekommen. Dort wurde die Entfernung zu meinem Arbeitsplatz von 22 km auf 19 km gekürzt.
Seit 2002 bin ich dort beschäftigt und habe immer diese 22 km erstattet bekommen.
Laut Routenplaner sind es 20 km, jedoch lt. Tacho 21,2 km. Der Parkplatz (sehr große Firma) liegt ca. 1km vom Verwaltungsgebäude entfernt. Außerdem kann man mehrere Strecken fahren. Die 20 km Strecke kann man bei schlechten Witterungsverhältnissen oder im Winter nicht fahren.
Habe ich eine Chance, wenn ich einen Widerspruch schreibe? Immerhin haben die das seit 2002 immer anerkannt.
LG Silke
Steuererklärung 2010 - Kilometerkürzung Arbeitsweg
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Beitrag von silke_35 - 23.08.10 - 20:28 Uhr
Beitrag von bibuba1977 - 23.08.10 - 20:34 Uhr
Hi Silke,
ja, Einspruch einlegen und einfach erklaeren, dass das zwar nicht unbedingt die kuerzeste, aber die schnellste Strecke sei.
LG
Barbara
Beitrag von sternschnuppe215 - 23.08.10 - 20:52 Uhr
ich würd gaaaaaanz ruhig bleiben - ich dümmsten Fall werden vorhergehenden Bescheide korrigiert - die sind nämlich nur vorläufig
Beitrag von bibuba1977 - 23.08.10 - 21:01 Uhr
Halte ich fuer Quatsch, vor allem, wenn der Einspruch mit der von mir genannten Begruendung eingelegt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale
Absatz "Fahrtstrecke"
LG
Barbara
Beitrag von rosaundblau - 24.08.10 - 08:15 Uhr
Das gilt aber nur, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann das er/sie REGELMÄSSIG mit der weiteren Strecke schneller und/oder pünktlicher zur Arbeit erscheint.
Hier scheint es aber nur im Winter ein Problem mit der kürzeren Strecke zu geben.
Beitrag von bibuba1977 - 24.08.10 - 13:48 Uhr
Ich hab da noch nie was nachweisen muessen... Und wenn es immer angenommen wurde nur diesmal nicht, spricht das meiner Meinung nach auch fuer sich.
LG
Barbara
