Hallo,
eine gute Freundin von mir ist 45Jahre alt und nun seit mehr als 20Jahren verheiratet. Hat zwei Erwachsene Kinder. Nun haben sie und ihr Mann sich getrennt.
Nun zahlt der Mann ihr kein Geld mehr weil er der Meinung ist ihr stehe nichts zu hätte ihm der Anwalt gesagt. Meine Freundin hat nun kein Geld mehr und ist völlig verzweifelt zu einem Beratungsgespräch beim Anwalt kann sie nicht gehen weil sie keine Geld hat. Sie ist außerdem mommentan in einer Klinik wegen einem Suchtproblem das heißt sie ist einfach nicht in Lage ihre Situation zu meistern und sich richtig zu informieren. Jetzt wollte ich ihr gerne helfen, evtl. mit ihr Amtsgänge erledigen usw. nun weiß ich aber nicht wo ich mich mit ihr hinwenden kann und obr ihr nun Unterhalt zu steht oder nicht. Wen nicht muss sie dann Harzt4 beantragen??
Ich möchte ihr gerne helfen stehe aber mommentan auf dem Schlauch wie ich und wo ich entsprechende Infos bekommen kann. Klar ich könnte zu einem Anwalt gehen aber wer zahlt mir das?
Seufz.
Vielleicht gibt mir hier jemand einen guten Rat oder weiß sogar ob Unterhalt oder nicht...
Ich Danke euch schon mal
Bekommt sie nun Unterhalt oder nicht? Brauch einen Rat..Bitte
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Beitrag von kimberly1988 - 23.08.10 - 23:21 Uhr
Beitrag von night_wish - 24.08.10 - 00:16 Uhr
Hallo,
wenn sie in einer Klinik ist, gibt es dort einen Sozialarbeiter, der wird sich um ihre Angelegenheiten kümmern. Sprich du ihn auf die neue Situation an und erkläre sie ihm. Der wird euch auf jeden Fall weiter helfen.
LG Tanja
Beitrag von muggles - 24.08.10 - 08:56 Uhr
Ist Deine Freundin berufstaetig?
Beitrag von kimberly1988 - 24.08.10 - 09:11 Uhr
Nein leider nicht. Sie hängt seit 15 Jahren schon in der Sucht. Und hat seit das 2.Kind da ist nicht mehr gearbeitet.
Beitrag von lexika - 24.08.10 - 11:12 Uhr
Hallo,
prinzipiell steht ihr sehr wohl Trennungsunterhalt zu - von jetzt auf gleich nicht mehr zahlen geht nicht!
Das aus der Klinik raus einfordern ist schon schwieriger.
Am Anwalt sollte es aber nicht scheitern - entweder über Beratungshilfeschein oder eben bezahlen wenn der Un terhalt wieder fliesst.
LG, Christine
Beitrag von manavgat - 24.08.10 - 13:28 Uhr
Deine Freundin ist so krank, dass sie in Behandlung ist und vermutlich auch nicht arbeitsfähig. Sie war 20!!!! Jahre verheiratet und der Drecksack meint, er müsse nix zahlen? Ne, oder?
Sie geht zum Amtsgericht und beantragt einen Beratungshilfeschein (so heißt das, glaube ich). Damit geht sie zu einer Rechtsanwältin, die den Unterhalt einfordert und nötigenfalls beitreibt. Außerdem hat sie sicher Anspruch auf Zugewinnsausgleich, Hausrat usw. usw. usw.
Trennungsunterhalt muss immer gezahlt werden, Unterhalt nach der Scheidung, wenn der Ex-Ehegatte nicht für sich selbst aufkommen kann. Langjährige Ehen werden sowieso anders bewertet, da kommt es auf die Rollenverteilung an und bei Krankheit gibt es auch eine gesteigerte Unterhaltspflicht.
Deine Freundin sollte für den Übergang ALG2 beantragen. In der Klinik gibt es bestimmt eine Sozialpädagogin, die ihr helfen kann, ihr Leben wieder auf die Reihe zu kriegen, sozialer Dienst heißt das. Leute, die sich nicht selbst helfen können, haben auch Anspruch auf Beratung und Hilfe durch das Sozialamt.
Alles Gute
Manavgat
