Wie oft kann man ohne Schein krank sein?

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Beitrag von hauke-haien - 24.08.10 - 12:01 Uhr

Hallo,

angenommen, man muss erst ab dem 3. Krankheitstag einen Krankenschein vorlegen. Dann bekommt man doch auch bei mehr als 30 Tagen pro Jahr kein Krankengeld, weil es keine Diagnose gab und damit auch nicht klar ist, ob es mehr als 30 Tage für nur eine Krankheit waren.

Oder gibt es da eine Sonderregelung?

LG, H.H.

Beitrag von biene81 - 24.08.10 - 12:09 Uhr

Meines Wissens nach bekommt man Krankengeld erst, wenn man 6 Wochen lang ununterbrochen krankgeschrieben war und man keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung vom AG hat.

Biene

Beitrag von bianca1988 - 24.08.10 - 13:00 Uhr

so ist es eigentlich ja auch #gruebel
aber muss man nicht eigentlich immer einen krankenschein abgeben, auch wenn man nur 1 oder 2 Tage krank ist?

Wenn man länger als 3 Tage krank ist dann soll der krankenschein spätestens 3 Tage später vorliegen

Beitrag von heikeundleon - 24.08.10 - 13:32 Uhr

Ich glaube, das ist gesetzlich nicht ganz klar geregelt und liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Bei uns kann man bis zu drei Tagen am Stück krank ohne Schein sein. Allerdings nicht in Verbindung mit einem Wochenende oder Feiertag, diese Tagen zählen dann dazu. Da Du für die Tage ohne Schein eben keinen Krankenschein hast, weiß auch die Krankenkasse nicht, dass Du krank bist. Wie oft im Jahr der Arbeitgeber krank ohne Schein gestattet, liegt ebenfalls in seinem Ermessen.

Der Arbeitgeber hat aber das Recht, in seiner Firma krank ohne Schein generell auszuschließen oder dieses einzelnen Mitarbeitern zu versagen, z. B. wenn er der Annahme ist, dass der Mitarbeiter eine ernstere Erkrankung haben könnte (also zum Schutz des Mitarbeiters selbst bzw. der Belegschaft, wie bei Grippeverdacht o.ä.) oder eben, wenn er meint, der Mitarbeiter simuliert und will Freizeit rausschinden.

Gruß

Heike

Beitrag von heffi19 - 24.08.10 - 13:21 Uhr

Diese Regelung mit dem Krankenschein am 3. Tag gibt es, aber die Ärzte datieren diesen ja dann auch zurück.

Beitrag von hauke-haien - 24.08.10 - 13:30 Uhr

Ja schon, aber wenn man am 3. Tag wieder gesund ist, dann benötigt man bei uns keinen Krankenschein.
Wenn man dann am 4. Tag wieder krank ist, wird doch wieder von vorne gezählt?

Vielleicht ist ja die zentrale Frage: Wie lange läuft die Lohnfortzahlung, wenn man immer nur kurz krank ist und die Art der Erkrankung nicht angegeben bzw. festgestellt wird?

Beitrag von kruemlschen - 24.08.10 - 13:31 Uhr

M.W. kann der AG dann vom AN eine AU ab dem 1. Tag einfordern.

Beitrag von biene81 - 24.08.10 - 13:35 Uhr

KANN er, aber einige machen es nicht.

Beitrag von kruemlschen - 24.08.10 - 13:43 Uhr

dann muss der AG doch aber auch weiterhin ganz normales Gehalt zahlen und die Frage nach dem Krankengeld ist hinfällig...?

Beitrag von biene81 - 24.08.10 - 14:03 Uhr

Ich denke schon, ja. Letztendlich ist es ja Kulanz des AG ob er einen Krankenschein haben will oder nicht. Wenn nicht, muss er dann eben auch die finanziellen Konsequenzen tragen.

Beitrag von windsbraut69 - 24.08.10 - 14:07 Uhr

Jepp!

Beitrag von heikeundleon - 24.08.10 - 13:44 Uhr

Lohnfortzahlung im ureigensten Sinn des Wortes greift ja nur, wenn man einen Krankenschein hat. Wenn man da mehrere Male mit derselben Krankheit krankgeschrieben wird, werden die Krankentage in einem bestimmten Zeitraum (ich glaube 1 Jahr) addiert. Kommt man dann auf mehr als 6 Wochen, bekommt man Krankengeld von der Krankenkasse.

Krank ohne Schein ist ja mehr eine Kulanz des Arbeitgebers, da die Kasse gar nicht erfährt, dass man krank ist.

Gruß

Heike

Beitrag von loonis - 24.08.10 - 13:31 Uhr




Krankengeld gibt es erst nach 6 Wo...

Bei meinem Mann gibt es auch d.Regelung ,dass man erst ab dem 3.Tag
einen Krankenschein vorlegen muss ...das ist aber eine Regelung zwischen ihm u. dem AG ....


Er bekommt dann für den Tag einfach einen freien Tag u. bummelt somit Überstunden ab ....

LG Kerstin

Beitrag von silke_35 - 24.08.10 - 14:14 Uhr

Hallo,

bei uns kann man auch 3 Tage ohne Krankmeldung Zuhause bleiben. Wenn das allerdings 30 Tage im Jahr werden, dann gäbe es da schon ein Gespräch. Würde ich als sehr riskant empfinden#aha. Du musst ja immer berücksichtigen, dass so eine Regelung auf ein Vertrauensverhältnis basiert. Eine Obergrenze gibt es bei uns nicht.

Aber Du hast Recht, diese Tage würden nicht als Krankheit gerechnet und man würde mit einem ärztlichen Attest nochmal 42 Tage (müssen nicht unbedingt am Stück sein) pro Erkrankung Lohnfortzahlung bekommen.

LG
Silke

Beitrag von anatoli - 24.08.10 - 20:52 Uhr

Hi,
es ist so dass du wenn du krank bist und krank geschrieben wirst, die Krankmeldung ab dem ersten Tag gilt. Nur muss diese Krankmeldung spätestens nach 3 Tagen dem AG vorliegen. (Postweg) Wenn du wegen der selben Sache über 6 Wochen krankgeschrieben bist (Die Krankmeldungen können auch unterbrochen sein, mit gesundschreibungen) Dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Ob du mal 1 oder 2 Tage ohne Krankmeldung zu Hause bleiben kannst, liegt alleine im Ermessen Deines AG. Wenn man lange bei einer Firma ist, dann wird das schon mal kulant gehandhabt. Aber in der Regel muss ab dem ersten Tag der Erkrankung eine Krankmeldung ausgestellt sein, die halt innerhalb von 3 Tagen den AG erreichen muss. Ihn vorher ( bevor ihn die Krankmeldung erreicht)darüber in Kenntnis zu setzen ist auch deine Pflicht.
LG
Anatoli