An die Beamten

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Beitrag von cristmas - 24.08.10 - 12:50 Uhr

Gibt es hier Beamten, deren Frau nicht arbeiten geht ?
Wie ist diese krankenversichert privat oder gesetzlich was zahlt ihr monatlich ? habt ihr irgendwo einen Link wo man sich informieren kann? Was ist mit den Kindern?


danke schon am

cristmas

Beitrag von sandra7.12.75 - 24.08.10 - 13:02 Uhr

Hallo

Ich bin mit den Kindern freiwillig versichert.War aber vor 10 Jahren mal pri.Versichert und bin dann aufgrund von Arbeitslosigkeit in die gesetzliche geblieben.Werden aber wohl bald wechseln.Zumindest die Kinder.

lg

Beitrag von demy - 24.08.10 - 14:09 Uhr

Hallo,
das ist eigentlich ganz einfach!

Es gibt bei Beamten einen Beihilfeanspruch bzw. einen prozentigen Anteil des Beihilfeanspruches für dem Beamten und dessen Familienangehörige.
Der Beihilfeanspruch beträgt bei der Ehefrau 70% und bei den Kindern 80%

Die restlichen 30% bei der Frau bzw. 20% bei den Kindern kann man über eine private "Teilversicherung" abdecken.

Da die freiwillige gesetzliche KV sich bei verheirateten an dem Einkommen des Beamten orientiert, ist Die Privatlösung in den meisten Fällen die kostengünstigere und besser versicherte Alternative.

Vom Arzt gibts dann wie auch für den Beamten selber 2 Rechnungen (muss man natürlich verlangen), eine wird bei der Beihilfe eingereicht und eine wird bei der privaten KK eingereicht.

Gruß
Demy

Beitrag von zwiebelchen1977 - 24.08.10 - 14:32 Uhr

Hallo

Du kannst die bei der KK erst einreichen, wenn du den Wisch von der Beihilfe hast, was die bezahlen.

Bianca

Beitrag von angi05 - 24.08.10 - 15:32 Uhr

Nö, war bei mir noch nie so!

Und ich bin seit 20 Jahren beihilfeberechtigt!

Gruß angi05

Beitrag von demy - 25.08.10 - 16:05 Uhr

Hallo,
war bei mir nicht so und warum sollte das so sein?

Die Beihilfe bezahlt von der Rechnung ihren prozentualen Anteil und die Private ihren.
Welchen prozentualen versicherungsanteil die private KK hat weiß sie doch!

Wozu sollte also die private KK den Beihilfebescheid haben?

Das hätte ich bei ein paar tausend Euro Rechnungen vom Krankenhaus auch keine 3 Sekunden mitgemacht ;-)

Ich habe meine Rechnungen gleichzeitig parallel sowohl bei der Beihilfe als auch bei der KK eingereicht.
Die Beihilfe hat dabei immer ein wenig länger als die private KK gebraucht zum erstatten.

Die einzigen Fälle wo es sein könnte dass die private KK den Beihilfebescheid benötigt wäre der Fall, wenn die Beihilfe nicht alles übernimmt und die private diesen Anteil dann mit übernimmt.
Bei Zahnersatz z.B. wo man je nach Versicherungsschutz 100% versichern kann, da die Beihilfe nicht alles bezahlt.

Gruß
Demy

Beitrag von tinaxx - 24.08.10 - 20:03 Uhr

Hallo!

Bist du Bundes- oder Landesbeamter? Und falls das zweite: welches Bundesland? Dann kann es verschiedene Beihilfesätze geben, die sich auch nach der Zahl der Kinder richten.

In Nds. ist es so:
Beamter mit zwei Kindern: 70% Beihilfe, 30% private KV
Ehefrau: 50% Beihilfe, 50% private KV
Kinder: 80% Beihilfe, 20% private KV

Das Modell haben wir (ich bin allerdings ebenfalls als Beamtin berufstätig, aber das gilt auch für Hausfrauen von Beamten!) und ich zahle für mich und die Kinder (5 und 7 Jahre) etwa 250 Euro im Monat für die private KV. Da sind allerdings Ergänzungstarife inbegriffen, also Leistungen, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden (Chefarztbehandlung, Krankenhaustagegeld, Zweibettzimmer...)

Die private KV wird regelmäßig teurer, für die Kinder wird der Beitrag ab dem 14. Lebensjahr schlagartig höher.

Die Tarife der KV sind aber recht unterschiedlich, das sollte man sich beraten lassen. Vor allem, wenn man spät einsteigt und dann eine Gesundheitsprüfung machen muss...

LG, Tina.

Beitrag von muttertierchen - 25.08.10 - 07:54 Uhr

hallo cristmas!

bei uns ist es so.

für uns wäre die private teurer gewesen, weil unsere vier kinder automatisch über mich familienversichert sind.

ich bin freiwillig gesetzlich versichert, zahle für mich und die kinder (immerhin ja fünf personen, bald sechs) 140€ monatlich, bei gewohnter Behandlung und muß keine rechnungen zahlen und dann einreichen.

laß dich bei deiner kk dazu beraten, es kommt auch auf den verdienst des mannes an.

lg, mt