Hallo Ihr Lieben,
jetzt bin ich total verwirrt.
Hab von meiner Personalabteilung den Tipp bekommen, dass man erst Mutterschutz (8 Wochen) hat (was auch nicht verwirrend ist) und dann die Elternzeit nehmen sollte und danach den Resturlaub, da man ansonsten zuviel Elterngeld verliert.
So nun sagt mir gestern ne Bekannte, man soll nach dem Muttschutz (8 Wochen) den Resturlaub nehmen (da man dann dort das Gehalt vor dem Mutterschutz noch bekommt und im Anschluss daran die Elternzeit nehmen.
Ich weiß nun nicht mehr, was die korrekte Auskunft ist und womit ich wirklich besser fahre.
Zumal ich mich frage, was dann bei der 2. Variante mein Arbeitsbeginn ist. Müsste dann ja in beiden Fällen der Tag vor dem 1. Geburtstag des/r Kleinen sein (wenn ich ein Jahr nehme) oder???
Ich hoffe dass ist jetzt nicht zu verwirrend geschrieben und mir kann jemand von Euch helfen.
Vielen Dank schon mal im Voraus
Liebe Grüße
Angie
Mutterschutz, Urlaub, Elterngeld
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Beitrag von angie4 - 24.08.10 - 12:58 Uhr
Beitrag von susannea - 24.08.10 - 13:04 Uhr
Deine Personalabteilung hat Recht.
Und ja, der Arbeitsbeginn ist der Geburtstag deines Kindes! Wenn du da allerdings den Resturlaub nimmst, kannst du den noch zu Hause feiern!
Anders liegt es allerdings, wenn du soviel Resturlaub hast, dass du mit Mutterschutz und Resturlaub die kompletten ersten zwei Lebensmonate (oder sogar drei wenn dein Kind früher kommt) überbrücken kannst.
Allerdings hast du wenn du nicht mehr als einen kompletten Monat Resturlaub hast immer Elterngeld verloren wenn du den vor der Elternzeit nimmst!
Ansonsten, willst du im 2. Lebensjahr wieder voll arbeiten? Sonst bietet sich nämlich evtl. Teilzeit in Elternzeit an und 2 Jahre Elternzeit zu nehmen!
Denn nach einem Jahr kann man nicht verlängern!
