Hatte neulich schon mal geschrieben, nun hab ich noch ne Frage. Mein Mann hat seinen jetzigen Arbeitsplatz gekündigt und tritt im Sept. eine neue Stelle an. Er hält seine 4-wöchige Kündigungsfrist ein.
Aber nun meine Frage: Seine Chefin will ihm unbedingt seinen Resturlaub auszahlen und ihn dadurch zwingen, bis zum letzten Tag arbeiten zu müssen. Ist sie dazu überhaupt im Recht? Das ist doch Urlaub, der ihm zusteht. Ok, ich weiss wenn es der Arbeitsanfall erfordert, darf sie den Urlaub auch streichen. Aber mein Mann hat letzte Woche von 5 Tagen 4 zu hause gesessen, weil angeblich nichts zu tun war. Also damit kann sie ihm nicht kommen.
Weiss jemand von Euch Bescheid, wie die Rechtslage in diesem Fall ist? Wir haben nämlich den Eindruck, dass sie aus Rache so handelt, weil sie sauer über seine Kündigung ist.
Hoffe auf reichlich Antworten
Weiss keine passende Überschrift. Aber trotzdem bitte lesen...
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Beitrag von schnuffel0101 - 24.08.10 - 21:07 Uhr
Beitrag von nadine3301 - 25.08.10 - 08:59 Uhr
darf mein arbeitgeber einfach meinen resturlaub ausbezahlen????
Ja, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. (siehe § 7 Bundesurlaubsgesetz)
Nein, wenn das Arbeitsverhältnis weiter besteht. (Zitat von Wolfgang Däubler, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bremen:) Der Anspruch auf Gewährung von Erholungsurlaub ist zwingender Natur; weder im Tarifvertrag noch im Arbeitsvertrag kann er abbedungen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaub "abkaufen" will und ihm das Urlaubsentgelt oder einen höheren Betrag als "Abgeltung" bezahlt: Der gesetzliche oder tarifliche Anspruch bleibt in vollem Umfang erhalten, der Arbeitnehmer braucht die erhaltene Summe nicht zurückzubezahlen und muss sie sich auch nicht auf das nunmehr fällige "echte" Urlaubsentgelt nach § 11 Abs 1 BUrlG anrechnen lassen.
