Elternzeit verlängern

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Beitrag von jesssy - 24.08.10 - 21:31 Uhr

Hallo Ihr Lieben,

ich glaub, ich blicke nicht ganz durch was die Verlängerung der Elternzeit betrifft: Ist es wirklich so, dass wenn man nur 1 Jahr Elternzeit nimmt, automatisch auf das 2. Jahr verzichtet? Ich dachte, die Elternzeit kann beliebig verlängert werden? Wie wäre es eigentlich dann bei mir?

Ich selber habe 1,5 Jahre Elternzeit beantragt gehabt. Nun hatte ich mir überlegt, dass ich doch gerne 2 Jahre zu Hause bleiben möchte und wollte verlängern.

Geht das denn überhaupt? #zitterWie war das mit der Frist, wenn ich mich recht erinnere, lag die bei 7 Wochen vor Ende der Elternzeit, oder irre ich mich da auch?!

Ich wollte jetzt doch soo gerne noch zu Hause bleiben, hoffe, das geht auch#schmoll

Wenn es denn geht, dass ich verlängere, reiche ich meine "Bitte um Verlängerung"" einfach schriftlich beim Arbeitgeber nach?

LG Jesssy

Beitrag von lamia1981 - 24.08.10 - 21:36 Uhr

Einen Anspruch hast du nicht darauf das halbe Jahr bis zum 2. Geburtstag zu nehmen. Man muss sich nach der Geburt verbindlich bis zum 2. Geburtstag erklären. Das dritte Jahr ist danach dann frei planbar (also man kann es verfallen lassen, übertragen oder nehmen).

Dein Arbeitgeber kann dir die Elternzeit aber natürlich trotzdem verlängern. Bei uns z. B. geht das problemlos. Einen gesetzlichen Anspruch hast du allerdings nicht.

Da du diesen nicht hast und auf den guten Willen deines Arbeitgebers angewiesen bist solltest du das so früh wie möglich beantragen und nicht erst kurz vor knapp.

Beitrag von susannea - 25.08.10 - 08:26 Uhr

Du hast damit auf sämtliche weitere Eltenrzeit innerhalb der ersten 24 Moante verzichtet. Dein AG kann dir also mehr geben, muss aber nciht!