Mann in Elternzeit?? Rechtlich möglich? + Elterngeld berechnung??

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Beitrag von sandy0509 - 25.08.10 - 12:35 Uhr

Hallo,

ich habe letzte Woche mein Studium abgeschlossen. Bekomme in knapp 8 Wochen unser 2tes Kind. (Nr.1 wird im Oktober 4)
Arbeite im Moment noch auf 400€ Basis.
Sind verheiratet. Mein Mann arbeitet vollzeit.

Frage 1: Bekomme ich den Mindessatz, also 300€ Elterngeld?

Frage 2: Wahrscheinlich muss mein Mann im Winter stempeln (schlechte Auftragslage) Kann er dann Erziehungsurlaub beantragen? Sein Chef meinte das wäre mehr als ALG I ..?!?! Ich dachte jedoch, dass ich dann voll berufstätig sein müsste...

Ich weiß das leider nicht genau..helft mir bitte....

sandra

Beitrag von nele27 - 25.08.10 - 12:41 Uhr

Hallo,

Ihr dürft insgesamt 14 Monate Elterngeld beantragen. Davon brauchst Du 2 Monate für den Mutterschutz (wir angerechnet), also sind es noch zwölf Monate, die Euch bleiben. Die könnt Ihr unter Euch aufteilen, wie Ihr wollt. Also z.B. Du 4 Monate und er 8 oder wie auch immer. Man kann auch gleichzeitig nehmen, dann wird halt der Gesamtzeitraum kürzer.

Ohne Einkommen bekommt man den Sockelbetrag von 300 Euro, mit Einkommen 67% vom Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate.

Ob Mann oder Frau ist völlig egal, die Gesetze gelten für alle. Und was der andere in der Zeit macht, also ob berufstätig oder nicht ist auch wurscht.

LG, Nele

Beitrag von susannea - 25.08.10 - 13:45 Uhr

Da sie nur einen 400 Euro-JOb hat wird die Zeit des MUtterschutzes nicht angerechnet, denn sie wird ja kein Mutterschaftsgeld erhalten! (außer einmalig 210 Euro).

Beitrag von nele27 - 25.08.10 - 14:29 Uhr

Ok, danke für die Korrektur - ich kenne es nur so wie beschrieben...

Beitrag von anyca - 25.08.10 - 12:41 Uhr

Du mußt unterscheiden zwischen ElternZEIT und ElternGELD.

ElternZEIT heißt, ein/e Angestellte/r kann bis zu drei Jahre beim Kind daheim bleiben und hat Anspruch drauf, hinterher den Job wieder zu kriegen.

ElternGELD gibt es bis zu 12 Monate (plus Partnermonate) und das sind 67% des vorherigen durchschnittlichen Nettos - also ich glaube nicht, daß das mehr ist als ALG 1?

Ach ja, wenn Du 400 Euro verdienst, kriegst Du als Geringverdienerin mehr als 67% ersetzt, also über 300 Euro.

Beitrag von swety.k - 25.08.10 - 12:45 Uhr

Hallo Sandra,

mein Mann war auch in Elternzeit und danach 1,5 Monate arbeitslos. Elterngeld war definitiv weniger als ALG I und zwar bei uns knapp 100 Euro.

Liebe Grüße von Swety

Beitrag von sandy0509 - 25.08.10 - 13:02 Uhr

das würde ja heißen, er kann sich besser für die 2 Monate arbeitslos melden...

Danke für die Antwort #winke

Beitrag von susannea - 25.08.10 - 14:31 Uhr

DAs heißt es nicht unbedingt!

Denn er kann ja nur begrenzt lange ALGI beziehen und wenn er Elterngeld bekommt, bleiben die Monate erhalten. Er kann übrigens auch ALGI und Elterngeld (300 Euro) erhalten, dann hat er ja doch mehr ;) Allerdings geht das nur, wenn du einen Einkommensverlust hast!

Beitrag von susannea - 25.08.10 - 13:44 Uhr

Wenn du den 400 Euro-JOb bis zum MUtterschutz weiter machst, dann bekommst du wenns ein Jahr wirklich 400 Euro waren sogar 388 Euro!

Elternzeit kann er ohne AG nicht anmelden, aber Elterngeld kann er beantragen (zumidnest die zwei Partnermonate). Allerdings dürfte das nciht wirklich mehr sein als ALGI, denn beides sollten 67% sein.
UNd nein, du musst nicht berufstätig sein, dadurch das er einen Einkommensverlust hat (egal weswegen) gitbs zwei Partnermonae!

Beitrag von sandy0509 - 25.08.10 - 14:32 Uhr

Ich machen den 400 Euro Job sicherlich bis kurz vor knapp.--- Quasi bis kurz vor der Entbindung. :-)

Habe schon online rechner betätigt, jedoch kamen da immer 300 Euro und nicht 388 raus =???

Wollte auch nach der Entbindng den Job weiterhin ausüben...darf ich das denn überhaupt..???

Ja, hab gerade durchgerechnet, dass mein Mann sich dann besser arbeitslos melden kann. Ist finanziell viel besser.

Danke

Beitrag von susannea - 25.08.10 - 14:33 Uhr

Wenn du den Job bis zur Entbindung machst bekommst du natürlich kein emUtterschaftsgeld und hast keinen Mutterschutz vor der Gerburt, somit weiß ich nicht, ob du die 210 Euro erhältst.

Wenn du danach weiter arbeitest gibts natürlich nur 300 Euro!

Beitrag von sandy0509 - 25.08.10 - 15:02 Uhr

Ja vielen Dank,

jetzt hab ich es verstanden :-)

Ich bekomme demnach eh nur die 300 Euro, da ich auf jeden Fall weiterhin arbeiten werde.

Von zu Hause (technische Zeichnerin + guter Stundenlohn) da kann man die 400€ mntl sehr schnell verdienen ;-)

Vielen lieben Dank...hab grad schon mit der Elterngeldstelle gesprochen, die haben mir das mit den 388€ auch nochmal bestätigt :-)

Sandra