Hallo,
ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.
Manchmal passiert es eben, dass Kinder krank werden. Als Ehepaar hat man ja einen Freistellungsanspruch von je 10 Tagen. Nun kann es vorkommen, dass ein Partner seine 10 Tage ausgeschöpft und der andere Partner aus irgendwelchen Gründen verhindert ist. Es gibt ja die Möglichkeit, die Tage vom Partner auf sich übertragen zu lassen.
Nun möchte mein Chef ein Schreiben aufsetzen, dass die Beantragung der Tage des Partners vorab getätigt werden sollte, also wenn es absehbar ist.
Was darf da sinngemäß drinstehen?
Vielen Dank schon mal!
Heike
Wenn Kinder krank sind, Übertragung der Kindertage
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Beitrag von baby1012 - 25.08.10 - 13:40 Uhr
Beitrag von anja1968bonn - 25.08.10 - 21:02 Uhr
So ganz habe ich nicht verstanden, worum es genau geht.
Wenn Deine 10 Tage aufgebraucht sind und Dein Mann verhindert ist - ob und wie das nachgewiesen werden muss, weiß ich nicht genau -, dann bekommst Du die 10 Tage Deines Mannes.
Oder möchte Dein Chef, dass zuerst Dein Mann die Krankentage nimmt, weil er nicht auf Deine Arbeitskraft verzichten möchte. Ich denke nicht, dass er das so bestimmen kann oder darf - wie ihr eure Krankentage aufteilt, ist zunächst eure Sache.
LG
Anja
(mit nur 10 Tagen, da der Göttergatte selbständig ist)
Beitrag von klein-nici - 26.08.10 - 13:11 Uhr
Ich glaube es reicht, wenn man das dem Chef mündlich mitteilt.
Nur bei der Krankenkasse muss es kurz schriftlich eingereicht werden, da die falls Ihr bei 2 unterschiedlichen Kassen seit einen Erstattungsanspruch beantragt werden muss.
