Ich lebe zur zeit mit meinem Sohn alleine. Bisher haben wir Alg2 bezogen und nun beginne ich eine Ausbildung und bekomme zusetzlich Bafög.
Nun zu meiner Frage. Wie ist das wenn ich mit meinen Partner zusammen ziehe steht mir dann weiterhin noch Bafög zu trotz das er Vollzeit arbeitet?
Lieben Gruß
Frage wegen Bafög
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Beitrag von bambela86 - 25.08.10 - 19:13 Uhr
Beitrag von anita_kids - 25.08.10 - 20:01 Uhr
Hallo,
das mit dem *zusätzlich* stimmt so nicht, denn wenn du eine Ausbildung beginnst, die Bafögförderfähig ist, erlischt der Anspruch auf ALGII automatisch, da ist es sogar egal, ob du am Ende Bafög bewilligt bekommst oder nicht. Nun aber davon ausgehend, dass du Bafög bekommst, hat dein Kind nun anstatt ALGIIanspruch Anspruch auf Sozialhilfe, außer Unterhalt und Kindergeld decken den Bedarf bereits ab. Der nächste Gang für dich wäre Wohngeld zu beantragen.
Inwieweit Einkommen deines Partners bei Zusammenzug beim Bafög relevant ist, weiß ich nicht, aber ich denke spätestens beim Wohngeld wird er mit rein gerechnet.
LG Anita, ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
Beitrag von bambela86 - 26.08.10 - 09:08 Uhr
das meine Leistungen wegfallen weiss ich aber mein Sohn bekommt weiterhin von der arge so erklärte man mir das....
Beitrag von anita_kids - 27.08.10 - 20:53 Uhr
Finde ich recht komisch, denn bei mir war der AlgII-anspruch sofort Geschichte, auch für meine Kinder, ich habe sogar automatisch vom Sozialamt einen Antrag zugeschickt bekommen, für meine Zwerge, eben weil der Anspruch komplett erlischt, wenn die Möglichkeit des Bafögs besteht. Ich würde dir dringends raten das ganze nächste Woche nochmal zu erfragen, nicht das dich bald eine fette Rückzahlung erwartet. Ihc hatte damals zwar weiter ALGII bekommen, aber nur auf Darlehensbasis und mußte einen Schriebs unterschreiben, dass das Darlehen direkt von der Nahczahlung des Bafögs getilgt wird, also das Geld ist nie bei mir gelandet, sondern direkt von der Bafögstelle an die ALGIIstelle überwiesen wurden.
Beitrag von anja1968bonn - 25.08.10 - 20:48 Uhr
Hi,
auch meines Wissens kann Bafög nicht ergänzend zu ALG II bezogen werden.
Solange ihr nicht verheiratet seid, ist für Deinen Bafög-Anspruch unerheblich, was Dein Partner verdient. Auswirkungen könnte es höchstens geben, wenn Du durch den Zusammenzug sozusagen mietfrei wohnst.
LG
Anja
Beitrag von bambela86 - 26.08.10 - 09:06 Uhr
das ich das nicht zusetzlich bekomme weiss ich...habe mich wohl falsch ausgedrückt im Text.
Man sagte mir das ich dann Ausbildungsgeld und Bafög erhalte und mein Sohn weiterhin Leistungen der Arge und dann halt noch was er sonst immer hat KiGeld und UVG
von wohngeld sagte mir keiner was das ich das nicht zusetzlich bekomme weiss ich...habe mich wohl falsch ausgedrückt im Text.
Man sagte mir das ich dann Ausbildungsgeld und Bafög erhalte und mein Sohn weiterhin Leistungen der Arge und dann halt noch was er sonst immer hat KiGeld und UVG
von wohngeld sagte mir keiner was
das ich das nicht zusetzlich bekomme weiss ich...habe mich wohl falsch ausgedrückt im Text.
Man sagte mir das ich dann Ausbildungsgeld und Bafög erhalte und mein Sohn weiterhin Leistungen der Arge und dann halt noch was er sonst immer hat KiGeld und UVG
von wohngeld sagte mir keiner was
muss gleich eh zur Bafögstelle...werd mich da nochmal schlau machen
