Frage zum Schülerbafög

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Beitrag von hellokittyfan-07 - 25.08.10 - 20:05 Uhr

Hallo, mein Sohn hat den Hauptschulabschluss und holt nun den Realschulabschluss nach. Die Lekrerin meinte er könne Schüler Bafög beantragen. Nun haben wir uns das mal angesehen, die wollen einige Daten von seinem leiblichen Vater haben zu dem ich aber kein Kontakt mehr habe und er auch nicht. Muss ich die angeben? Die wollen auch den Verdienst von seinem Vater + Ehefrau. Na wie soll ich da ran kommen und wo schicke ich den Antrag überhaupt hin? Und das staatliche Kindergeld bekommen wir dann nicht? Alles irgendwie verwiirt
Kennt sich jemand aus?
Lg.nicole & #danke

Beitrag von anita_kids - 25.08.10 - 20:31 Uhr

Habt ihr die Anschrift von seinem Vater? Wenn ja, schickt ihm dieses grüne Zettelchen inkl. kurzem aber netten Anschreiben zu, am besten kopiert ihr dieses und schickt es per Einschreiben. Wenn er sich zwei Wochen nicht gerührt hat, würde ich dies so in den Antrag legen und der Bearbeiterin die Sachlage erklären.
Es gibt zwar Elternunabhängiges Bafög, aber dafür wird dein Sohn wohl noch zu jung sein, außerdem müssen noch andere Bedingungen erfüllt sein, um dies zu bekommen, welche kann ich dir leider auch nicht sagen.
Das Kindergeld solltet ihr weiter bekommen, inwieweit es angerechnet wird, weiß ich allerdings auch nicht.

LG Anita

Beitrag von gepard - 25.08.10 - 21:17 Uhr

hallo.......



schreib einfach nur den Namen des Vaters hin und schicke beides zur Bafög_stelle.......kennen uns damit sehr gut aus.....



lg

Beitrag von biene81 - 25.08.10 - 21:42 Uhr

lebt Dein Sohn bei euch? Soweit ich weiss gibt es dann generell kein SchuelerBafoeg. Google mal "Vorraussetzungen Schueler Bafoeg".


LG

Biene

Beitrag von anita_kids - 25.08.10 - 22:00 Uhr

NEIN, das stimmt definitiv nicht, ich habe damals schon allein mit meiner damals vorhandenen Bande gelebt und Schülerbafög bekommen, als ich Fachabi machte....

Beitrag von biene81 - 25.08.10 - 22:01 Uhr

Du hast damals bei Deinen Eltern gewohnt? Oder allein mit Deinen Kindern?

Beitrag von anita_kids - 25.08.10 - 22:13 Uhr

allein mit meiner Bande ;-) bei meinen Eltern wohne ich schon nicht mehr, seit ich 17 bin...

Beitrag von biene81 - 25.08.10 - 22:14 Uhr

Ja eben. Ich sagte doch, dass es generell kein Bafoeg gibt, wenn der Sohn der TE noch bei ihr lebt. Wie Du jetzt auf Dich und Deine Kinder kommst, ist mir nicht klar #gruebel

Beitrag von anita_kids - 27.08.10 - 20:44 Uhr

Offensichtlich hatte ich hier einen Denkfehler....tut mir leid, war natürlich nicht meine Absicht hier eine Fehlinfo rauszugeben.

Beitrag von windsbraut69 - 26.08.10 - 06:59 Uhr

Ja, dann hast Du hier den genau umgekehrten Fall wie Biene ihn beim Sohn der TE vermutet....und im Gegensatz zu Deinen nicht volljährigen Kindern kann man bei den Eltern eine Unterhaltspflicht annehmen.

Beitrag von anita_kids - 27.08.10 - 20:46 Uhr

Ja, ich gebe zu, ich hier einen Denkfehler....lass es uns auf die Uhrzeit schieben, wenn der Wecker morgends um fünf klingelt, haperts abends dann irgendwann mit dem ordentlich denken ;-)
Ich wollte natürlich keine Fehlinfo rausgeben udn sicher wirst du Recht haben, dass hier eher an die Eltern rangetreten wird.

Beitrag von hellokittyfan-07 - 26.08.10 - 15:04 Uhr

ja er lebt bei mir. ah ok werd ich mal eben machen. danke dir

Beitrag von manavgat - 26.08.10 - 09:06 Uhr

Schreib auf den Antrag: der Aufenthaltsort des KV ist unbekannt, bitte holen Sie die Auskünfte ein.

Ämter haben ganz andere Möglichkeiten an diese Infos zu kommen.

Gruß

Manavgat