Guten Abend....
das Elterngeld unterliegt ja unter dem Progressionsvorbehalt...unsere Einkommensteuererklärung 2009 liegt zwar noch beim Finanzamtdennoch frage ich mich schon eine ganze Weile wie negativ sich das auswirken wird?
Das Elterngeld habe ich 12 Monate bekommen...ich habe freiwillig die 300€ genommen -da ich freiberuflich arbeite- habe ich nach 2 Wochen die Arbeit wieder aufgenommen. Somit hätte ich wohl eh "nur"den Anspruch auf die 300€ gehabt.
Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen ausdrücken
lg
Sabrina
Elterngeld& Einkommensteuererklärung
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Beitrag von sabrina1980 - 25.08.10 - 22:41 Uhr
Beitrag von connychi - 26.08.10 - 08:07 Uhr
Hallo,
was da jetzt genau an Steuerbelastung rauskommt, kann man so pauschal nicht sagen, da die anderen Einkommensverhältnisse (Einkünfte, Sonderausgaben etc) fehlen.
Du solltest aber auf jeden Fall nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides Einspruch einlegen, da zur Zeit vor dem Bundesverfassungsgericht die Frage geklärt wird, ob der Sockelbetrag überhaupt dem Progressionsvorbehalt unterliegen darf, da ihn alle Eltern erhalten (unabhängig vom Einkommen).
Folgendes Aktenzeichen würde ich erwähnen 2 BvR 2604/09 und ein Ruhen des Verfahrens bis zum Entscheid beantragen.
Hast Du die Steuererklärung denn nicht mit nem Programm gemacht? Die rechnen Dir doch direkt die Steuerbelastung aus...
Gruss
Connychi
Beitrag von sabrina1980 - 26.08.10 - 09:07 Uhr
Vielen lieben Dank für den Hinweis....das wusste ich noch garnicht. Das werde ich auf jedenfall machen, nun frage ich mich,warum der Steuerberater mir das nicht gesagt hat....ist das noch nicht so publik gemacht wurden.
lg
Sabrina
