Hallo,
nun habe ich beschlossen mich Weiterzubilden und hätte ein paar Fragen:
Kann man vom AG irgendwelche Förderungen bekommen ausser Bildungsurlaub.
Ich möchte der AG (grosse Firma) nicht ausnehmen, aber wenn man was bekommt, würde ich es auch in Anspruch nehmen.
ICh arbeiten nun seid gut 12 Jahren in dieser Firma und möchte mich verändern. Meine Kinder sind aus dem gröbsten raus und das Büro hier nervt mich so ziemlich an 
Ich möchte bei der IHK einen Abschluss zur Bilanzbuchhalterin absolvieren, würde 24 Monate lange gehen....
Danke für die eventuellen Antworten 
LG
Arbeitgeber und Weiterbildungen
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Beitrag von meineuesich - 26.08.10 - 06:41 Uhr
Beitrag von rosaundblau - 26.08.10 - 07:10 Uhr
Guten Morgen!
Habt Ihr eine Aus- und Weiterbildungsabteilung? Das wäre der richtige Ansprechpartner. Gibt es das nicht, würde ich mich an die Personalabteilung wenden.
Viel Erfolg
Beitrag von connychi - 26.08.10 - 07:55 Uhr
Hallo,
wenn Du aus NRW kommst gibts vielleicht die Möglichkeit etwas über den "Bildungsscheck" zu managen.
Musst Du mal lesen:
http://www.bildungsscheck.com
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass das auch für den Abschluss des Bilanzbuchhalters gilt.
Gruss
Connychi
Beitrag von manavgat - 26.08.10 - 08:55 Uhr
Die Sache ist ganz klar: Mitarbeiter die keine Forderungen stellen und Gehalt sowie Gehaltsbestandteile (hier Weiterbildung) einfordern - kriegen mit Sicherheit keine.
Mein Rat: überlege, welchen Vorteil die Maßnahme für Deinen AG haben könnte. Mach ein klares Kurzkonzept und sprich mit der Personalabteilung, bzw. mit der Chefin.
Überlege Dir, wo der Nutzen der Firma ist, wenn sie Dich hält.
Achtung: mein Job hier bei Ihnen kotzt mich an
ist keine gute Ausgangslage.
Mach einen Plan B. Sie zahlen es nicht? Auch gut, dann zahlst Du es im Notfall eben selbst. Sprich mit Deiner Steuerberaterin, wegen der Absetzbarkeit.
Weiterbildung ist Investition in die Zukunft.
Gruß
Manavgat
Beitrag von ppg - 26.08.10 - 12:23 Uhr
Heutzutage ist es üblich, das Mitarbeiter ihre Weiterbildungskosten sogar selber tragen müssen, wenn sie kurz nach der erfolgten Weiterbildung den Arbeitsplatz verlassen/ kündigen
Ute
