Elternzeit / Eltergeld -> Vater und neuer Partner???

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von mini-sumsum - 26.08.10 - 10:35 Uhr

Hallo zusammen,

heute mal eine Frage für eine Bekannte, aber das tut ja nichts zur Sache.

Folgende Situation: Sie lebt seit Dezember getrennt von ihrem Ehemann. Allerdings hatten die beiden während der Trennungszeit irgendwann Sex und sie ist schwanger geworden. Das Baby kommt voraussichtlich im Oktober zur Welt. Inzwischen hat sie einen neuen Partner, die beiden wohnen auch zusammen.

Nun die Fragen, bezogen aufs Elterngeld bzw. auf die Elternzeit:

1) Kann sie - ohne Zustimmung des leiblichen Vaters - 14 Monate Elterngeld beziehen? Das Baby wird natürlich bei ihr leben.

2) Kann der leibliche Vater auf seine Partnermonate bestehen?

3) Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ihr neuer Partner die Partnermonate nimmt? Eventuell mit Zustimmung des Vaters?

Falls es bei diesen Fragen eine Rolle spielen sollte: Die beiden werden voraussichtlich im Januar geschieden.

Ich danke euch im voraus.

LG
mini-sumsum

Beitrag von kati543 - 26.08.10 - 10:48 Uhr

1) Nein
2) Nein
3) Nein

Beitrag von kati543 - 26.08.10 - 11:00 Uhr

Arg...da war das Absenden zu schnell gegangen:
zu1.: geht nicht, da der leibliche Vater mit ihr verheiratet ist und er damit automatisch das Sorgerecht bekommt. Bedingungen für die 14 Monate sind: Minderung des Erwerbseinkommens UND leiblicher Vater ist behindert ODER Kindeswohlgefährdung ODER Alleiniges Sorgerecht (BEEG§4(3))
zu 2.: geht nicht, da er überhaupt keinen Anspruch darauf hat. Voraussetzungen sind: in Deutschland wohnen UND mit dem Kind in einem Haushalt leben UND Kind selber betreuen bzw. erziehen UND keine bzw. keine volle Erwerbstätigkeit (BEEG§1(1))
zu3.: geht auch nicht, da sie noch verheiratet ist. Voraussetzungen sind: richtige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit demjenigen der die Monate nehmen will (BEEG§1(2) Satz 2)

Beitrag von mini-sumsum - 26.08.10 - 11:19 Uhr

Hi,

danke für deine ausführliche Antwort.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, heißt das nun für verheiratete, aber getrennt lebende, dass diese "nur" Anspruch auf 12 Monate haben? Und es für die zusätzlichen 2 Monate gar keine Möglichkeit gibt?

Gilt für den Anspruch grundsätzlich nur der "Zustand bei Geburt" des Babys? Oder gäbe es andere Möglichkeiten, wenn der leibliche Vater z.B. auf das Sorgerecht verzichtet? Oder wenn dann die Ehe im Januar tatsächlich geschieden ist?

LG
mini-sumsum

Beitrag von kati543 - 26.08.10 - 11:28 Uhr

Warum sollte der leibliche Vater das tun? Aber mal abgesehen davon... er bekommt das Sorgerecht ob er will oder nicht, solange er mit der Mutter verheiratet ist. Er kann das Sorgerecht sozusagen abgeben, aber das dauert alles.
Deine Freundin rutscht sozusagen durch das gesamte System durch. Ist denn sicher, dass die Ehe geschieden wird? Sie haben das Trennungsjahr doch gar nicht eingehalten. Haben die Beiden mal ihre Anwälte dazu befragt?

Beitrag von mini-sumsum - 26.08.10 - 11:34 Uhr

Die beiden sind sich absolut sicher, dass die Ehe geschieden werden soll / wird. Die Anwälte sehen keine Probleme, da bis auf den Versorgungsausgleich sowie die Scheidung auf dem Papier eigentlich alles geklärt und erledigt ist.

Der Vater würde lieber heute als morgen aufs Sorgerecht verzichten; fraglich ist nur, ob er das "so einfach" kann. Er nimmt sein Umgangsrecht war, zahlt Unterhalt. Und ob aus Dummheit oder keine Ahnung, aufs Sorgerecht will er trotzdem verzichten. Naja, und der Mutter kommt das wohl ganz gelegen (aus verschiedenen Gründen).

LG
mini-sumsum

Beitrag von kati543 - 26.08.10 - 12:30 Uhr

Nein, ich frage, weil sie sich ja offensichtlich wieder versöhnt haben müssen, um das Kind zu zeugen. Unter Umständen KANN das das Trennungsjahr unterbrechen. Es kommt ganz auf die Dauer der Versöhnung an.

Beitrag von mini-sumsum - 26.08.10 - 12:48 Uhr

Gemäß den Anwälten unterbricht das "Entstehen der Schwangerschaft" in diesem Fall die Trennungszeit nicht.

Es war wohl tatsächlich nur einmal Sex, und das alleine gilt nicht als Versönungsversuch.

Beitrag von susannea - 26.08.10 - 12:58 Uhr

Du hast aber nur unvollständig gelesen, denn dort steht unter 3 steht:
Anspruch auf Elterngeld hat abweichend von Absatz 1 Nr. 2 auch, wer ...
ein Kind des Ehegatten, der Ehegattin, des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin in seinen Haushalt aufgenommen hat oder

Demnach geht es wohl doch!

Beitrag von manavgat - 26.08.10 - 12:50 Uhr

Ja,

nein,

nein.

Gruß

Manavgat

Beitrag von susannea - 26.08.10 - 12:52 Uhr

Sie gilt doch aber nicht mehr als alleinerziehend wenn sie geteiltes Sorgerecht haben (automatisch in der Ehe) bzw. sie einen neuen Partner hat und mit dem gemeinsam zusammen lebt!

Beitrag von susannea - 26.08.10 - 12:59 Uhr

Warum sollte der Lebenspartner die Moante nicht nehmen können? LAut BEEG § 1, Abs. 3, Nr. 2 geht das!

Beitrag von silbermond65 - 26.08.10 - 13:04 Uhr

Sorry,aber ich muß dich verbessern. Solange sie geteiltes Sorgerecht hat,kann sie keine 14 Monate Elterngeld beantragen. Theoretisch ist ja der sorgeberechtigte Partner da ,der diese Monate nehmen kann.
Ich mußte eine Negativbescheinigung vom JA vorlegen,daß NUR ich Sorgerecht für meine Tochter habe um die 14 Monate zu bekommen.

Beitrag von susannea - 26.08.10 - 12:57 Uhr

1) Nein
2) Nein
3) müßte gehen, denn §1, Nr. 3, Satz 2 BEEG "ein Kind des Ehegatten, der Ehegattin, des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin in seinen Haushalt aufgenommen hat" gibt diese Möglichkeit her!

Dort steh nichts von eingetragenen Lebensgemeinschaften!