Hallo!
Muss ab Oktober wieder arbeiten
und habe mich kurzfristig für Teilzeit in Kombination mit Elternzeit entschieden. Ein Jahr Elternzeit ist jetzt rum.
Doch leider habe ich meinen Antrag a) zu spät gestellt und b) kann man nur nach 2 Jahren Elternzeit um ein weiteres verlängern. 
Mein Chef meinte ich habe rechtlich nur Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz aber zu alten Konditionen, d.h.: Früh-, Mittel- und Nachtschicht und auch am Wochenende. Alles andere seie eine freiwillige Vereinbarung seinerseits.
Ich bin verärgert darüber, weil er könnte mich in Teilzeit von Montag bis Freitag arbeiten lassen, ich bin die einzige Mutter.
Aber scheinbar möchte er es nicht. Selbst wenn ich es einrichten könnte, meine Kleine am Wochenende unterzubringen, kann ich nachts nicht arbeiten, weil ich noch stille. Das kann auch noch ne Weile dauern. Das habe ich ihm auch schon mitgeteilt.
Was meint Ihr dazu? Ist sein Verhalten gerechtfertigt?
Ich kenne nämlich Mütter, die haben vorher auch Schicht gerarbeitet und nach der Schwangerschaft nur noch Früh.
LG Nadine
Schichtarbeit nach Elternzeit
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Beitrag von diva09 - 26.08.10 - 14:50 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 26.08.10 - 14:58 Uhr
Ich denke, Dein Chef ist im Recht.
Du kannst je nach Betriebsgröße und Gegebenheiten einen Anspruch auf Teilzeit haben, nicht aber auf Wunsch-Arbeitszeiten!
Gruß,
W
Beitrag von woodgo - 26.08.10 - 16:00 Uhr
Hallo,
Dein Chef muß Dir die alten Konditionen wieder anbieten, das hat er getan. Er ist also im Recht.
LG
Beitrag von landmaus - 26.08.10 - 16:29 Uhr
Hallo,
Du hast während der Arbeitszeit ein Recht auf Stillzeiten, in denen Du entweder abpumpst oder man Dir das Kind zum Stillen bringen darf. Je nachdem, wenn ein Stillen nicht möglich ist, ist es auch möglich die Stillzeiten zu "sammeln" und eine Stunde früher zu gehen. Erkundige Dich mal beim für Dich zuständigen Amt für Arbeitsschutz.
Was den Rest angeht, hast Du ja schon Antworten bekommen.
Liebe Grüße
Beitrag von windsbraut69 - 26.08.10 - 16:47 Uhr
" Je nachdem, wenn ein Stillen nicht möglich ist, ist es auch möglich die Stillzeiten zu "sammeln" und eine Stunde früher zu gehen. "
Hast Du dazu mal einen Link?
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!
Gruß,
W
Beitrag von landmaus - 26.08.10 - 18:09 Uhr
Ein Rechtsanspruch besteht hierauf nicht, der AG muss dem zustimmen. Die Möglichkeit ist jedoch rechtlich vorgesehen.
Mit einem Link kann ich nicht dienen. Ich hab von der Aufsichtsbehörde damals einen Auszug zur Kommentierung des Mutterschutzgesetzes bekommen.
Beitrag von windsbraut69 - 26.08.10 - 20:06 Uhr
Ja, wenn der AG mitspielt, geht so einiges - das hilft der TE, die bereits Stress mit ihrem AG hat, aber wenig und Dein Beitrag klang, als gäbe es da einen Anspruch.
Ich denke, es bedarf schon sehr viel Gutmütigkeit seitens des AG, einer nicht stillenden Frau Stillpausen einzuräumen und sie diese dann auch noch gesammelt zu entnehmen...
Beitrag von landmaus - 26.08.10 - 20:13 Uhr
Nicht das wir uns hier falsch verstehen: Auf Stillpausen sowie einen dafür passenden Raum besteht ein gesetzlicher Anspruch. Die Stillpausen gelten als Arbeitszeit. Da ist rein gar nichts mit Gutmütigkeit. Lediglich die Regelung bezüglich des Sammelns der Stillpausen ist zustimmungsbedürftig.
Beitrag von windsbraut69 - 26.08.10 - 20:39 Uhr
Das brauchst Du mir nicht zu erklären.
Ich bin über das Sammeln von Stillpausen gestolpert, was Du empfohlen hast, wenn "das Stillen nicht klappt"....
Beitrag von landmaus - 26.08.10 - 20:51 Uhr
Ah, Du hast mich falsch verstanden. Wenn das Stillen nicht klappt, bezieht sich auf das Stillen am Arbeitsplatz. Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes gelten in diesem Bereich generell nur für grundsätzlcih stillende Mütter. Der AG kann in solchen Fällen eine ärztliche Bescheinigung als Nachweis des Stillens verlangen.
Frauen die nicht Stillen können selbstverständlich keine Rechte aus dem Mutterschutzgesetz im Hinblick auf das Stillen ableiten.
Beitrag von windsbraut69 - 26.08.10 - 21:11 Uhr
Das beruhigt mich schon ein bisschen, AAAABER was nützt es denn Mutter und Kind, wenn 8 Stunden lang nicht gestillt werden kann und Mama dafür dann Abends eine Stunde frei bekommt?
Beitrag von susannea - 26.08.10 - 23:04 Uhr
DAnn kan sie z.B. zuhause stillen, weil weniger Zeit dazwischen überbrückt werden muss oder eben auf Arbeit abpumpen.
Beitrag von windsbraut69 - 27.08.10 - 09:16 Uhr
Das Abpumpen zählt dann als Arbeitszeit und nicht als Stillpause?
Rein rechnerisch komm ich weiter nicht hinterher....
Beitrag von susannea - 27.08.10 - 09:43 Uhr
Sillpausen sind Arbeitszeit, die dürfen nicht abgezogen werden. Wann man welche Arbeit macht, ist in den meisten betrieben einem selber überlassen ;)
Abpumpen kann man doch aber oft auch in seiner Mittags- oder Frühstückspause oder wenn man gut ist sogar beim Arbeiten (wobei das von der Arbeit der Örtlichkeit usw. abhängt).
Beitrag von windsbraut69 - 28.08.10 - 09:44 Uhr
Mein Verständnis für Arbeitgeber, die ungern Frauen im passenden Alter einstellen, wächst zunehmend.
Frau nimmt dann also die Stillpausen gesammelt, um früher Feierabend zu machen, wenn das Stillen im Betrieb nicht funktioniert und pumpt dann in zusätzlichen Stillpausen in der Firma ab?
Ich gehe mal davon aus, dass Du im ersten Absatz mit "Arbeit" die Versorgung des Nachwuchses meinst und nutz den Rest des Tages, welcher Arbeitsplatz so beschaffen ist, dass man während der Arbeit abpumpen kann, ohne Kollegen, Kunden oder Vorgesetzte damit zu behelligen. Leuchtturmwärter(in) käme in Frage...
Beitrag von susannea - 28.08.10 - 23:48 Uhr
Nein, ich meine nicht die Versorgung des Nachwuchses.
Sondern die Arbeitszeit selber einteilen, denn Stillpasuen sind Arbeitszeit.
Und nein, muss nicht nur Leuchtturmwärter sein, hängt aber auch damit zusammen, wann man wie abpumpen kann.
Ich konnte das Problemlos in den 20 MInuten zwischen den UNterrichtsblöcken als Lehrer im Lehrerzimmer. Dabei konnte ich auch noch den Unterricht vorbereiten, also für den AG keine Ausfallzeit und trotzdem war ich früher fertig.
MIr fallen da noch mehr Dinge ein, zumal man ja wie gesagt auch gesetzlich vorgeschriebene Pausen laut Arbeitsschutz machen muss und die auch nutzen kann!
Beitrag von woodgo - 26.08.10 - 17:04 Uhr
Ja, und das lässt sich immer super gut in die Tat umsetzen und der Arbeitgeber wird begeistert sein...wer soll das Kind denn zur Nachtschicht vorbeibringen?
Beitrag von kati543 - 26.08.10 - 17:11 Uhr
Es muß sich ja nicht in die Tat umsetzen lassen - Mutterschutzgesetz §8
Beitrag von windsbraut69 - 26.08.10 - 17:30 Uhr
Doch, das funktioniert durchaus.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass man Anspruch auf die gesammelte Zeit hat, wenn man gar nicht stillt.
Beitrag von kati543 - 26.08.10 - 18:02 Uhr
Man kann die Zeit nicht sammeln und dann eher gehen. Das würde dem Sinn dieses Paragraphen völlig widersprechen. Die Aufsichtsbehörde würde auch so etwas nie festlegen. Du kannst nur die Zeit sammeln und eher gehen, wenn dein AG zustimmt. Ansonsten hast du per Gesetz nur das Recht auf 1 PAUSE á 60 Minuten oder 2 PAUSEN á 30 Minuten.
Der Frauenarzt muß dir eine Bescheinigung ausstellen, dass du noch stillst. Das sieht man den Brustwarzen deutlich an. Frau kann hier also nicht dem FA etwas vorlügen.
Beitrag von windsbraut69 - 26.08.10 - 20:03 Uhr
Ja, für welchen Zeitraum bescheinigt ein Arzt das denn?
Da müßte Frau ja alle paar Tag ein neues Attest vorlegen, wenn man es eng sieht...
Beitrag von kati543 - 26.08.10 - 21:40 Uhr
Keine Ahnung. Meine Freundin hat 3 Jahre gestillt und hat bereits nach Mutterschutz direkt mit arbeiten wieder angefangen. Sie hatte diese Stillpausen bekommen. Alle paar Tage muß man da nicht hin.
Beitrag von susannea - 26.08.10 - 23:06 Uhr
Du hast das Gesetz nicht richtig gelesen, sie hat mindestens diese Zeit Anspruch auf Pause, braucht sie länger, ist ihr länger frei zu geben!
Arbeitet sie mehr als 8h ist die Mindestzeit sogar länger!
Beitrag von kati543 - 27.08.10 - 11:17 Uhr
Ich weiß.
Aber wie die vorherige Aussage war, hieß es 45 Minuten und DAS war falsch.
Beitrag von landmaus - 26.08.10 - 18:13 Uhr
Es funktioniert so einiges, wenn man nur will. Aber oft ist es natürlich leichter es gar nicht erst zu versuchen.
