Hallo!
Man hat doch gesetzlich 10 Tage Anspruch im Jahr zur Betreuung des Kindes, wenn es erkrankt.
Meine Fragen sind jetzt:
Sind das bezahlte Krankheitstage?
Was passiert, wenn mein Kind mehr als 10 Tage krank ist?
Wenn ich einen neuen Job habe stehen mir auch die 10 Tage zu? Wobei dann bestimmt die Frauen ohne Kinder eher eingestellt werden, oder!?
Danke vorab für die Antworten
LG Nadine
Anspruch auf Betreuung bei Erkrankung
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Beitrag von diva09 - 26.08.10 - 15:02 Uhr
Beitrag von gr202 - 26.08.10 - 15:10 Uhr
Diese 10 Tage bekommst Du von Deiner Krankenkasse bezahlt, es ist dann so wie Krankengeld (also keine 100 %). Deshalb ist es egal, ob Du diese Tage bei AG 1 oder 2 nimmst. Mehr als 10 hast Du nicht im Jahr. Allerdings hat Dein Mann auch 10 Tage (die Du Dir aber, z.B. wenn Du alleinerziehend bist, auf Dich übertragen lassen kannst).
Sollten diese Tage erschöpft sein, kannst Du nur noch unbezahlten Urlaub nehmen, wenn Dein AG das macht.
Ob ein AG Mütter einstellt oder nicht, kann man so pauschal nicht sagen.
Gruß
GR
Beitrag von miau2 - 27.08.10 - 09:55 Uhr
Hi,
wurde ja schon fast alles gesagt. Alternativ - je nach Angebot des AG - kannst du natürlich auch normale Urlaubstage oder Gleittage (Überstundenabbau) dafür verwenden. Das hängt davon ab, was sein AG dir dafür anbietet.
Und in der Probezeit ist das auch abhängig davon, was der AG anbietet.
Die 10 Tage stehen dir auch in der Probezeit zu, soweit ich weiß, allerdings würde ich in dieser Zeit noch mehr als sonst versuchen, eine Lösung zu finden, die auch dem Arbeitgeber entgegen kommt.
Ob das ein Grund ist, warum Mütter (und Frauen im "gebärfähigen" Alter) oft so schwer einen Job finden - darüber kann man endlos diskutieren. Ich persönlich halte unsere sehr mütterfreundlichen Gesetze und die damit verbundenen "Zumutungen" für die Arbeitgeber (wie eben das MuSchuG oder auch das hier genannte Beispiel) schon für relevant bei der Frage - ändert aber nichts. Nutzen würde ich die Gesetze natürlich trotzdem
.
Viele Grüße
Miau2
