Hallo,
ich versuche mich kurz zu halten, hoffe es klappt.
Meine Elternzeit endet am 21.09.2010. Habe ein Jahr genommen. Habe vorher eine Teilzeitstelle mit 24 stunden gehabt. Bin also noch angestellt. Jetzt ist es so das sie es gerne gehabt hätten wenn ich doch zwei Jahre gehen würde, habe aber verneint und ich habe es ja auch schriftlich. Habe gesagt ich würde wohl auf 20 std. gehen. Sie wollten es dann besprechen und sich dann melden. Da ich noch 27 Tage Resturlaub habe, soll ich den erst nehmen.
In der zwischenzeit habe ich jetzt eine Kur beantragt, die auch genehmigt wurde. Ich fahre am 13.9-4.10 zur Kur.
Jetzt ist die Frage, wie sieht es mit dem Lohn aus? Habe ich Anspruch ab dem 22.9. oder nicht?
Und wie sieht es aus, bekomme ich im Urlaub den Lohn was ich vorher bekommen habe oder den neu berechneten Lohn?
Ich hoffe ich habe es einigermassen verständlich geschrieben.
Ist alles so eine komplizierte Geschichte mit meinem AG.
Danke im -Vorraus
Brauche dringend Rat!
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Beitrag von daniela.rose - 26.08.10 - 17:10 Uhr
Beitrag von kati543 - 26.08.10 - 17:19 Uhr
Das hast du nicht wirklich gemacht, oder? Wärst du bei mir angestellt, würde ich dir sagen, dass du dich als gekündigt ansehen kannst. Dann kommst du aus der Kur fast direkt zum Arbeitsamt.
Beitrag von lebelauter - 26.08.10 - 17:22 Uhr
wenn sie die kur braucht (wovon ich jetzt ausgehe, zumal die kur ja auch genehmigt wurde) , warum sollte sie diese nicht machen? dient doch schliesslich der erhaltung ihrer gesundheit und arbeitskraft!
LL
Beitrag von daniela.rose - 26.08.10 - 17:25 Uhr
Danke!
Beitrag von kati543 - 26.08.10 - 17:27 Uhr
Oh... es ging mir nicht um die Kur sondern um das ganze Drumherum:
1. Gegen den Willen des AG nur 1 jahr genommen (ok, er hat da wirklich kein Mitspracherecht, aber wenn man es darauf anlegt, in einem guten Betriebsklima zu arbeiten kann man sich ja einigen, oder?) - dann unmittelbar nach Beendigung in Kur (man hätte also mit guten Willen länger machen können, müssen ja nicht immer volle Jahre sein)
2. Wunsch weniger zu arbeiten - auch wieder gegen den Wunsch des AG
Mensch, manche werden schon einfach so entlassen nach der Elternzeit - auch ohne solche AG-feindlichen Wünsche.
Beitrag von daniela.rose - 26.08.10 - 17:29 Uhr
Ne das hast du falsch verstanden.
Ich habe schriftlich vorher alles festgelegt das ich ein Jahr nehme, jetzt im Nachhinein hätten die es lieber wenn ich zwei Jahre gehe.
Oder das weniger arbeiten kommt nicht von mir sondern von meinem AG, die wollen am liebsten das ich noch weniger arbeiten soll.
Beitrag von kati543 - 26.08.10 - 17:32 Uhr
OK, dann ist es anders. Aber so hattest du es auch nicht geschrieben.
Es ging mir nicht um die Kur. Obwohl es schon etwas eigenartig ist (für Außenstehende) direkt nach der Elternzeit in Kur zu gehen. Also solltest du da vielleicht mal ganz nett und lieb mit deinem AG drüber reden. Wie schon gesagt, es gibt genügend Frauen, die direkt und ohne Gründe gekündigt werden, wenn sie aus der Elternzeit kommen. Aber du lieferst dem AG noch richtig ein paar saftige Gründe.
Aber zu deinen Fragen. Ja ab dem ersten Tag bekommst du Lohn. Und wie gesagt, ab dem ersten Tag kannst du auch gekündigt werden.
Beitrag von daniela.rose - 26.08.10 - 17:35 Uhr
Also ich kenne das so, das man nicht kündbar ist unmittelbar nach der Elternzeit. Der AG muss dich doch für 3 Monate beschäftigen.
Habe mit meinem AG gestern gesprochen und die wissen das ich zur Kur fahre. Es ist wohl auch ok, denn ich arbeite dort seit 15 Jahren.
Nur die wussten selber nicht bescheid, wie es dann mit Gehalt läuft
Beitrag von kati543 - 26.08.10 - 17:54 Uhr
"Also ich kenne das so, das man nicht kündbar ist unmittelbar nach der Elternzeit. Der AG muss dich doch für 3 Monate beschäftigen. "
Nein, das war mal so nach (ich glaube) §19 Elternzeitgesetz. Aber dieses Gesetz gilt nicht mehr. Jetzt gilt das BEEG und da ist der Kündigungsschutz (§18) mit Ablauf der Elternzeit vorbei.
Beitrag von kati543 - 26.08.10 - 17:56 Uhr
Der AG kann dich an deinem 1. Arbeitstag fristgemäß (wie es im Vertrag steht) kündigen.
Beitrag von manavgat - 26.08.10 - 17:34 Uhr
Äh, sonst ist noch alles klar!?
Gegen den Willen des AG.
Was soll denn der Müll?
Letzten Endes hat sie das sehr gut gemacht. Sie geht gleich in die Kur, d. h. sie steht dem AG nach der Elternzeit voll und vollkommen erholt zur Verfügung.
Gruß
Manavgat
Beitrag von lebelauter - 26.08.10 - 17:34 Uhr
hallo,
warum sollte sie sich denn nach dem AG richten?
Richtet der sein Leben nach ihren Wünschen aus?
Beitrag von mapue - 26.08.10 - 17:34 Uhr
Hat nicht ein Jahr zu Hause bleiben zur Erholung gereicht??
Das ist ja frech, aber nun gut gibbet immer
Beitrag von lebelauter - 26.08.10 - 17:36 Uhr
warum wird denn kurenden Frauen immer unterstellt, dass das nicht medizinisch notwendig ist?
und seit wann ist babybetreuung und Kindererziehung erholung?
Beitrag von daniela.rose - 26.08.10 - 17:42 Uhr
Ausserdem gehe ich nicht in die Kur nach der Elternzeit sondern mittendrin. Es ist nur gut eine Woche. Da ich ja auch nicht jeden Tag arbeite.
