Alg 1 wie lange ist der Antarg gültig?

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Beitrag von hausimausi5 - 29.08.10 - 12:14 Uhr

Hallo :)

Habe eine blöde Frage, ich habe nach meiner Lehre Alg 1 beantragen wollen, hätte ich auch Anspruch drauf gehabt, da aber mein Freund Alg 2 und wir es voll angrechnet bekommen hätten habe ich den Alg 1 Antrag gar nicht erst abgegeben. Nun meine Frage, mein Freund hat Arbeit in Aussicht wo wir kein Alg 2 mehr bekommen und ich würde da her keine nun meinen Antrag noch abgeben, habe ihn ja noch von letztes Jahr, ist mittlerweile ein volles Jahr her? Besteht der Anspruch auf Alg 1 da noch? ich meine ich habe es ja nicht in Anspruch genommen, weiß das jemand?

Danke.

Beitrag von sassi31 - 29.08.10 - 12:47 Uhr

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html

Hier findest du alles, was du wissen musst. Wichtig ist, dass du die Anwartschaften erfüllst, denn sonst gibt es kein Geld. Und eigentlich musst du dich 3 Monate VOR Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur melden. Meldet man sich zu spät, gibt es eine Sperre.

Warum hast du dich nicht direkt arbeitslos gemeldet? Schlechter, als nur mit dem ALG II deines Freundes hättet ihr euch dann doch sicher nicht gestanden.