Habe mal eine Frage arbeite in Vollzeit und bin seit dem 28.08 im Mutterschutz und habe aber auch noch einen mini Job (205 €) und möchte da nicht in den Mutterschutzurlaub, also möchte da weiterhin arbeiten.
Muss ich den mini job bei meiner Krankenkasse (AOK) angeben?
Wird das Geld angerechnet?
Werde die Stelle erst wenn ich Erziehungsgeld bekomme kündigen, also einer Freundin weitergeben ist auch mit dem Chef so abgeklärt...
mini job
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Beitrag von ayer - 29.08.10 - 17:39 Uhr
Beitrag von susannea - 29.08.10 - 19:43 Uhr
1. KLar musst du die auch angeben, denn dir steht ja davon auch das Geld komplett zu während des Mutterschutzes! Somit musst du das auch beiden AG mitteilen, denn die teilen sich dann das Geld, was sie dir zusätzlich zur KK zahlen müssen.
2. Deshalb würde ich das auch nicht bis zur Entbindung machen, denn das gibt nur reibereien, wann wer wieviel zahlen muss!
3. Nach der Entbindung musst du es natürlich auch nicht sofort kündigen, sonst bekommet du dafür keine Mutterschaftsgeld!
