Ich weiß nicht, ob der Thread hier richtig aufgehoben ist. Eigentlich schon, unter dem Obergriff Verträge des Lebens.
Wie einige sich hier vielleicht durch das Lesen erinnern können, ist meine Mama leider am 25.07. verstorben. Mein Vater lebt auch seit 10 Jahren nicht mehr. Daher bin ich jetzt als Alleinerbin zurück geblieben und beschäftige mich gerade notgedrungen mit dem ganzen formellen Zeugs, was so eine Geschichte mit sich bringt.
Nachdem ich die Sterbeurkunde meiner Mutter zur Hand hatte, habe ich alle Versicherungen und Telefongesellschaften angeschrieben, mit denen meine Mutter vertraglich gebunden war. Es waren ca. 6 Versicherungen und 2 Telefongesellschaften.
Der erste Knaller ist die Lebensversicherung meiner Mutter. Gut, sie waren unkompliziert in der Abwicklung, ging auch alles sehr schnell, kein Problem. ABER: Seit dem ich denen den Tod meiner Mutter mitgeteilt hatte, kommt adressiert an meine Mutter aber im Original und das jetzt schon zum 3 x nach ihrem Tod ein dickes Werbepaket von denen, wo sie den Ursprungsbetrag zugrunde legen und mit der doppelten Summe winken, wenn der monatliche damals gezahlte Betrag um 30 € angehoben werden würde.... Ich frage mich echt langsam... Einmal kann ja ein Versehen sein, aber jetzt zum 3. Mal. Das finde ich sehr geschmacklos.
Ein Telekommunikationsunternehmen stellt sich taub, reagiert gar nicht, zieht aber weiterhin lustig ein.
Ein anderes Teleunternehmen schreibt die Kündigungsbestätigung dann auch glatt an meine Mutter, obwohl ich Sterbeurkunde und meine Kommunikationsadresse als hinterbliebenes Kind mit reingeschrieben habe. Spricht meine Mutter in dem Schreiben auch noch direkt an, wir bedauern ihre Kündigung usw usw....
Die anderen Versicherungsunternehmen stellen sich auch taub, z. B. die ARAG oder Zürich. Die ARAG bucht auch lustig ab.
Die einzige Versicherung, die es tatsächlich geschafft hat, an mich mal ordentlich zu schreiben, mit dem Satz, mit aufrichtiger Anteilnahme und anstandsmäßigem Verrechnungsscheck ist die LVM.
Ich habe alle Schreiben per Übergabeeinschreiben rausgeschickt.
Vielleicht bin ich im Moment auch etwas zu sensibel für solche Themen, aber ich bin der eindeutigen Meinung, wenn man als Angehöriger die Versicherungen anschreibt und dann auch noch eine abweichende Anschrift hat, als der Verstorbene selbst und man noch ordentlich als Bestätigung die Sterbeurkunden mit schickt, sollte so viel Respekt von den Unternehmen einem gegenüber gebracht werden, dass man es auch menschlich abwickelt und nicht so was bei raus kommt.
Schon sehr schräg unsere Gesellschaft teilweise 
Sorry für das Auskotzen, aber musste mal sein.... 
LG Janette
Geschmacklos!?
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Beitrag von myimmortal1977 - 29.08.10 - 23:21 Uhr
Beitrag von nightwitch - 29.08.10 - 23:31 Uhr
Beitrag von kawatina - 29.08.10 - 23:37 Uhr
Hallo,
die Einzugsermächtigungen kann man widerrufen.
Schätze ich würde mich zu einem sehr bösen Brief hinreißen lassen.
Viele Grüße
Tina
Beitrag von myimmortal1977 - 29.08.10 - 23:46 Uhr
Yepp, bald ist es bei mir auch so weit. Das Problem momentan ist nur, dass ich noch nicht an die Konten heran komme. Ich kann zwar einfache Weisungen der Bank geben, aber für alles andere benötige ich den Erbschein. Der ist zwar beantragt, aber dauert noch ein paar Tage.
Nicht jede Versicherung und nicht jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, die bestehenden Verträge vorzeitig zu kündigen. Die Verträge gehen an die Erben über.
Aber trotzdem KÖNNTE man sich ja mal schriftlich äußern, wie man sich gütlich einigt und könnte mal aufhören, mit einer Toten zu kommunizieren, wo man ja weiß, dass der diejenige nicht mehr auf Erden verweilt.
Janette
Beitrag von yale - 30.08.10 - 07:00 Uhr
Erstmal mein Beileid
Ich seh es genau wie du,lass die Beträge zurück buchen von der Bank und wenn es dir ein bedürfnis ist,schreib den Firmen ruhig mal einen Brief.
Unsere Gesellschaft ist doch wirklich so abgestumpft,das nur noch funktioniert wird und nicht mal genau auf den jeweiligen Fall geschaut wird.
Lass den Kopf nicht hängen und ärger dich nicht so sehr darüber.
Alles Liebe
yale
Beitrag von arkti - 30.08.10 - 08:09 Uhr
Einfach zurückbuchen ist wohl der falsche Weg, wenn sie Pech hat folgen dann noch Gebühren die sie zahlen muss.
Es gibt reichlich Verträge die mit dem Tod nicht enden, solange müssen die Erben sie halt weiter zahlen.
Beitrag von night_wish - 30.08.10 - 08:11 Uhr
Ich würde auch die Gelder zurückbuchen lassen und denen mal einen saftigen Brief schreiben und deinem Ärger Luft machen.
LG
Beitrag von bezzi - 30.08.10 - 08:52 Uhr
Schlechter Tipp. Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod, sondern gehen an die Erben über.
Eine vorschnell zurückgegebene Lastschrift kann haufenweise Ärger und Gebühren verursachen.
Beitrag von cocoskatze - 30.08.10 - 09:03 Uhr
Mein Beileid
Ja, es ist schon ziemlich geschmacklos, wie die Unternehmen reagieren.
Da kannst du sehen, wie unwichtig den Unternehmen eigentlich der persönliche Kontakt mit den Kunden ist.
Alles wird mit automatischen Vordrucken beantwortet, und man fragt sich manchmal ernsthaft, ob die Bearbeitung der meisten Dinge noch durch Menschen ausgeführt wird.............
Es wurde dir ja bereits empfohlen, die Lastschriften zurück zu buchen. Das würde ich dir auch raten.
Und zu den Einzugsermächtigungen kann ich dir nur empfehlen, diese allesamt zu widerrufen. Da du die Erbin deiner Mutter bist, wirst du dazu auch die Befugnis haben.
Tut mir sehr leid, dass du dich mit so blöden und unnötigen Angelegenheiten noch zusätzlich belasten mußt.
Ich wünsche dir ausreichend Kraft, um neben deiner Trauer auch noch die Formalitäten gewuppt zu bekommen.
LG
Simone
Beitrag von kruemlschen - 30.08.10 - 10:02 Uhr
Hallo Janette,
mein herzliches Beileid zu Deinem Verlust 
Mein Papa ist am 15.06. gestorben und glücklicherweise haben wir, bzw. meine Mutter nicht die selben Erfahrungen machen müssen wie Du.
Bisher sind keine Werbeschreiben mehr von den Firmen gekommen die über den Tod meines Vaters informiert wurden und auch ansonsten wurde jede Kündigung gleich akzeptiert bzw. umgeschrieben.
Die einzige Firma die bei uns geschmacklos reagiert hat war die Firma in der mein Vater seit 25 Jahren angestellt, aber seit 2 Jahren in der passiven Altersteilzeit war, denn die haben nicht mal eine Beileidskarte o.ä. geschickt.
Irgendwann hatte meine Mutter einen Haufen Geld auf dem Konto und wusste gar nicht wofür, erst auf ihr telefonisches Nachfragen hin, hat man ihr erklärt, dass das die Rückzahlung der Altersteilzeitansprüche ist, die mein Vater ja nun nicht mehr in Anspruch nehmen kann, als sie dann um etwas schriftliches gebeten hat damit sie die Zahlung auch nachvollziehen kann, wurde der Tod meines Vaters dann als "unvorhersehbarer Sonderfall" beschrieben...
Ich denke die meisten Firmen (Versicherung, Telecom, etc.) führen Deine Mutter in einer bzw. mehreren Datenbanken und die Werbeschreiben gehen automatisch raus, der zuständige Sachbearbeiter wird sich noch nicht oder nicht vollständig um die änderung der Daten gekümmert haben.
Warte, bald bekommst Du bestimmt eine Zahlungsaufforderung der GEZ!
Ich würde mich schriftlich beschweren und darauf bestehen, dass Deine Mutter umgehend aus dem aktiven Kundenstamm gelöscht wird.
LG & alles Gute für Dich
Krüml
Beitrag von alpenbaby711 - 30.08.10 - 15:29 Uhr
Denen würde ich verbal mal kräftig in den Arsch treten und die Beträge schön wieder zurückbuchen. Danach sind die in der Regel ganz schnell.
Ela
Beitrag von arkti - 30.08.10 - 19:53 Uhr
Ja ganz schnell sind sie dann mit Gebühren draufschlagen.
Ihr versteht scheinbar nicht das mit dem Tod nicht automatisch Verträge erlöschen.
Beitrag von alpenbaby711 - 30.08.10 - 19:59 Uhr
Gut das mag sein das ich das nicht weiß bei den anderen Leuten kann ich nicht urteilen. ABer bei diversen Versicherungen kann das wohl kaum so sein. Gerade wenn sie schreibt ( die Posterin) das sie das ja gemeldet hatte. Vor allem wenn die dann Bescheid wissen und sich nicht rühren. Wieso soll eine Tote, wenn sie eigentlich gar kein GEld mehr hat weiter zahlen?
Ela
