hallo,
ich hoffe, es kennt sich jemand hier aus und kann mir kurz einen Rat geben.
Mein Mann und ich beziehen ALGII.
Soeben klingelte es an der Tür und ein Mann der Arbeitsvermittlung steht da und wollte meinen Mann sprechen. Mein Mann ist heute morgen allerdings zu seiner Mama gefahren (100 km weg) und kommt morgen früh oder gegen vormittag wieder. Nun habe ich dem Herren das gesagt. Er meinte, er hätte eine Arbeitsstelle für meinen Mann und er könnte morgen anfangen. Allerdings erreiche ich meinen Mann vor heute abend nicht, da er mit seiner Mama unterwegs ist. Ich sagte ihm das und er hat mir seine Karte dagelassen und gemeint, dass dies zwar keinen Sinn mache, denn die Stelle müsse er morgen anfangen, aber er soll sich trotzdem mal melden. Die Stelle wäre dann allerdings wohl weg. Er meinte dann mal so nebenbei, dass er sich hätte ja ortsabwesend melden müssen und so sein kann, dass es zu einer Kürzung von 10 Prozent der Leistung kommen könnte. Hm.. Ich hab schon mehrfach versucht, ihn auf m Handy zu erreichen, jedoch ohne Erfolg.
Ich bin so sauer. Auf mich, auf ihn.. Mensch. Er könnt ne Stelle haben morgen.. So ein MIST!!!!! 

Ich mein, mehr als zu versuchen, ihn zu bekommen kann ich leider grad nicht.
Nun frage ich mich allerdings natürlich auch, ob eine Kürzung hier rechtens wäre. Der Mann meinte, er hätte den ganzen Tag versucht uns telefonisch zu erreichen. Klar, die hatten noch die gaaaaaaaaanz alte Telefonnummer. Wir haben nunmehr gewechselt udn aber auch die neue Nummer bekannt gegeben. Er hatte nur als Außendienstmitarbeiter der AlgII-Stelle noch die Unterlagen, auf denen die alte Nummer vermerkt war. Ich war nämlich den ganzen Tag hier daheim, da meine Kinder und ich krank sind.
Jedoch frage ich mich: Angenommen wir wären nicht krank und mein Mann wäre nicht bei unserer Oma gewesen und wir hätten evtl. einen Tagesausflug mit unseren Kindern gemacht, zbsp. in den Indoorspielplatz oder oder oder, könnte uns doch auch niemand eine Kürzung geben, weil wir nicht zu erreichen waren, oder? Da gibts doch sicher Mindestdinge, die da zu berücksichtigen sind.
Ich danke für Antwort.
Allg II! Brauche Rat bzgl. Ortsabwesenheit!
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Beitrag von cherry19.. - 30.08.10 - 15:11 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 30.08.10 - 15:23 Uhr
Ich kann mir vorstellen, dass das "was wäre wenn" jetzt egal ist, da Du dem Außendienstmitarbeiter gegenüber ja so ehrlich warst und Dein Mann ist eben für 2 Tage nicht erreichbar und verfügbar.
Gruß,
W
Beitrag von cherry19.. - 30.08.10 - 15:38 Uhr
nicht für 2 Tage, sondern für einen Tag. und eine Antwort hat mir jetzt nicht weitergeholfen!
Beitrag von windsbraut69 - 30.08.10 - 15:47 Uhr
Gut. 24 - 36 h...das ändert aber nicht viel.
Welche Antwort hätte Dir denn geholfen?
Dass die ARGE im Unrecht ist oder dass es anders wäre, wenn Ihr nicht krank wärt und alle nicht Zuhause?
Ein Arbeitgeber hätte ihn auch nicht für unentschuldigte Fehlzeit bezahlt.
Gruß,
W
Beitrag von cherry19.. - 30.08.10 - 15:50 Uhr
ich denke halt, dass sie hier keine kürzung machen könnten, weil er eben nur von heut morgen bis morgen weg ist und eben keine urlaubsfahrt ist. ich dachte, man muss nur wegen urlaub abmelden. aber doch nicht wegen 24 stunden!
was besagt nun deine antwort? weißt du es oder magst du gern wieder rumhacken?
Beitrag von windsbraut69 - 30.08.10 - 15:54 Uhr
Nee, meines Wissens muß man täglich seine Post zur Kenntnis nehmen können (unter der Woche) und eben erreichbar sein.
Ihr seht ja, dass er sich damit jetzt einen Job verbaut hat, den er dringend bräuchte.
Kannst Du wirklich weder ihn noch seine Mutter erreichen?
LG
Beitrag von cherry19.. - 30.08.10 - 15:56 Uhr
Brieflich wäre ja jemand da gewesen. ich hätte ja post entgegennehmen können. klar, mich ärgert es ja auch. ich habs mehrmals versucht. ich hab ihm auf jedenfall ne sms geschrieben, dass, wenn se fertig sind, er heimfahren soll, sodass er heute abend da ist.
Beitrag von windsbraut69 - 30.08.10 - 16:02 Uhr
Nee, ein Brief hätte ja auch nichts genutzt, wenn Du ihn nicht mal erreichen kannst und offensichtlich war es für eine schriftliche Benachrichtigung ja zu eilig.
Beitrag von king.with.deckchair - 30.08.10 - 17:35 Uhr
Es geht nicht nur ums "Post entgegennehmen"! Er muss sich auf Grund dieser Post auch "unverzüglich" in Marsch setzen können in Sachen Arbeit!
Beitrag von hexlein77 - 30.08.10 - 17:43 Uhr
Ja, er muss innerhalb 1 Std und 15. min das AA erreichen können, alles andere ist nicht konkret geregelt!
Quelle: http://hartz.info/index.php?topic=22.0
EAO § 1 Abs. 1 Satz 2 konkretisiert, dass die Erreichbarkeit innerhalb sog. zeit- und ortsnahen Bereichs nur für Werktage und nur für Briefpost gilt. Dies wird in der Handlungsanweisung zu SGB II § 7 in Rz 7.70 ebefalls konkretisiert.
EAO § 1 Abs. 1 Satz 3 konkretisiert nochmal, dass man sich am Tag vor einem Feiertag und am Samstag nicht innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten muss, wenn man am Folgetag die Post lesen kann, und sei es erst 24:00 Uhr.
EAO § 2 Nr. 2 und 3 erweitern diesen zeit- und ortsnahen Bereich auf Orte, von denen aus man ebenfalls täglich seine Post zu Hause abholen und das Amt täglich problemlos erreichen kann.
Auch das wird in der Handlungsanweisung zu SGB II § 7 in Rz 7.71 bestätigt.
Man muss also nicht zu Hause herumsitzen und darauf warten, dass sich irgendwann mal das Amt meldet. Man muss auch nicht telefonisch erreichbar oder persönlich ansprechbar sein. Man kann z.B. dauerhaft im Nachbarort bei seiner Freundin wohnen, oder im Sommer über im Garten, dieser Ort muss noch nicht mal im Innland liegen: Handlungsanweisung zu SGB II § 7 Rz 7.60, man muss nur täglich seine Post holen und das Amt muss von diesem Ort aus innerhalb von 1 Std. 15 Min. erreichbar sein: Handlungsanweisung zu SGB II § 7 Rz 7.61. Dieser Zeitrahmen kann aber individuell vereinbart werden.
Beitrag von king.with.deckchair - 30.08.10 - 17:50 Uhr
"Man muss also nicht zu Hause herumsitzen und darauf warten, dass sich irgendwann mal das Amt meldet. Man muss auch nicht telefonisch erreichbar oder persönlich ansprechbar sein. Man kann z.B. dauerhaft im Nachbarort bei seiner Freundin wohnen, oder im Sommer über im Garten, dieser Ort muss noch nicht mal im Innland liegen"
Erstens habe ich nicht behauptet, dass er verpflichtet sei, zuhause zu hocken und weiteren Unsinn, den du hier fabulierst.
Zweitens scheinst du übersehen zu haben, dass es sich hier um einen ALG II-Empfänger handelt! Ich empfehle also dazu noch mal einen Blick ins SGB II:
"(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
(...)4.ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben" 
Das dann zu dem Nonsens von wegen Ausland!
Beitrag von hexlein77 - 30.08.10 - 18:18 Uhr
Wenn du es RICHTIG gelesen hättest (was du nicht getan hast wie deine ANtwort zeigt) hättest du gesehen, das es sich durchaus um das SGB II handelt und ein AUSZUG aus demselbigen ist und wenn du dann weiter mal den link angeklickt hättest, hättest du es gesehen!
ABer da du anscheinend (wie immer) grundsätzlich nur von DEINER Meinung überzeugt bist, bitte!
Die TE hat das Recht sich auch diese Informationen anzusehen und sich nicht nur auf deine zu verlassen! 
Du magst in sehr vielen Bereichen ein Ass sein, aber gestehe doch bitte auch anderen Usern zu, Informationen vermitteln zu können!
Aber DU hast natürlich Recht!
Beitrag von cherry19.. - 30.08.10 - 18:04 Uhr
"Ja, er muss innerhalb 1 Std und 15. min das AA erreichen können, alles andere ist nicht konkret geregelt!"
na, da haben wir es ja! er ist gerade mal 100 km weit weg. autobahn ist er in 45 Minuten hier!
Beitrag von hexlein77 - 30.08.10 - 18:19 Uhr
Genau! 
Ich schick dir nochmal was genaueres per PN!
Beitrag von windsbraut69 - 31.08.10 - 07:21 Uhr
Er ist aber nicht erreichbar!
Wenn er sein Handy ausschaltet, nützt ihm doch die geringe Entfernung nix.
Beitrag von hexlein77 - 31.08.10 - 11:55 Uhr
Ich gebs auf! #katsch
IHr könnt oder wollt nicht richtig Lesen! Ist auch ok! Euer Ding!
Beitrag von windsbraut69 - 31.08.10 - 12:20 Uhr
Wer spricht denn hier mit Dir?
Beitrag von cherry19.. - 31.08.10 - 12:22 Uhr
na, hast du doch gerade! 
langsam wird albern!
Beitrag von windsbraut69 - 31.08.10 - 13:31 Uhr
Ja, wenn Du Dich nicht zufällig unter zwei Nicks mit Dir selbst unterhältst, dann habe ich mit DIR gesprochen und nicht mit Hexlein.
Das kann man am Diskussionsstrang eigentlich erkennen!
Beitrag von cherry19.. - 31.08.10 - 13:33 Uhr
nee, das is kein doppelnick. ich hab nur nicht verstanden, warum du zu sie fragst, wer mit ihr redet, dabei hast du dies ja getan.
du wirkst echt albern die letzten beiträge, ehrlich.
den satz hatte ich eben nicht verstanden. kannst gern bei urbia nachfragen, ich geb dir hiermit vollmacht. ICH habe hier nur den einen nick.
Beitrag von windsbraut69 - 31.08.10 - 13:36 Uhr
Ich hab kein Interesse, bei Urbia nachzufragen.
Sie hat mir auf eine Antwort an DICH geantwortet und sich persönlich unverstanden gefühlt. DAS finde ich albern.
Beitrag von cherry19.. - 31.08.10 - 13:43 Uhr
nö, warum. was ist daran albern? verstanden hattest du es ja wohl auch nicht, was sie meinte.
Beitrag von hexlein77 - 31.08.10 - 15:00 Uhr
INDIREKT DU!
cherry hat einen Teil aus MEINER Antwort zitiert. Auf diese zitierte Antwort hast DU geantwortet mit einem Text der zeigt, das du nicht ALLES gelesen hast was zu DIESER Diskussion gehört! Du hast DAS gemacht, was du anderen ständig vorwirfst! Nämlich *** Antworten zu geben ohne sich zu Informieren!
Also habe ich auch INDIREKT mit DIR gesprochen! Aber anscheinend darf gerade ICH Majestät nicht mehr ansprechen! Ich werde es mir merken!
Beitrag von annelie.77 - 30.08.10 - 15:54 Uhr
Hi,
also erstmal - rumhacken geht anders 
Nun zu Deiner Frage: Ich denke schon, dass er sich auch für einen Tag abmelden muss, denn es geht ja nicht nur um "richtigen" Urlaub, sondern um die Tatsache, dass er nicht erreichbar und somit an diesem Tag -wie hier ja auch eingetreten- nicht vermittelbar ist!
LG
Anne
Beitrag von vwpassat - 30.08.10 - 15:59 Uhr
""und wir hätten evtl. einen Tagesausflug mit unseren Kindern gemacht, zbsp. in den Indoorspielplatz oder oder oder, könnte uns doch auch niemand eine Kürzung geben, weil wir nicht zu erreichen waren, oder? ""
Da irrst Du Dich aber gewaltig!!!
Ich könnte k....., wenn ich sowas lese.
Ihr seid arbeitslos und habt der Vermittlung genauso zur Verfügung zu stehen wie ein Arbeitnehmer tägl. seinen Job auszuüben hat.
Der kann auch nicht mal eben 1 Tag frei machen, ohne den Chef zu fragen , um sich und die Kinder zu belustigen.
