Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Unser kleiner musste 3 Wochen vor Et wegen meiner Schwangerschaftsvergiftung geholt werden. Hatte jetzt durch längeren Krankenhaus aufenthalt nicht mehr an den Antrag gedacht. Bin ich jetzt zu Spät dran?
Der kleine ist am 19.8 geboren und Et war 8.9
Kann auch morgen erst die Geburtsurkunde abholen.
Wie schreibe ich den Antrag? Will erstmal 2 Jahre zu Hause bleiben.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Lg Steffi
Elternzeit,Geburt 3 Wochen vor ET, wie Antrag schreiben?Zu Spät?
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Beitrag von tweety1202 - 30.08.10 - 19:24 Uhr
Beitrag von kati543 - 30.08.10 - 19:30 Uhr
Gilt dein Kind als Früh- oder Mangelgeburt?
Beitrag von tweety1202 - 30.08.10 - 19:32 Uhr
Hi,
er ist 37+1 SSW geholt worden. Gilt nicht mehr als Frühchen.
Beitrag von kati543 - 31.08.10 - 08:34 Uhr
Hätte ja eine Mangelgeburt sein können.
Beitrag von kati543 - 31.08.10 - 08:38 Uhr
In dem Fall gilt, du musst es 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes beantragen. Die "verlorene" Zeit vor dem ET wird dir hinten dran gehangen. Also hast du 3 Wochen länger Mutterschutz. Also du hast nach der Geburt nicht nur 8 Wochen (normal) Mutterschutz, sondern 10 Wochen und 6 Tage.
Beitrag von miau2 - 30.08.10 - 19:30 Uhr
Hi,
nagel mich nicht fest, aber logisch klingt für mich folgendes:
Der Beginn der Elternzeit ist ab Ende Mutterschutz (gerechnet wird ab Geburt, aber anfangen tut sie ab Ende Mutterschutz). Der Antrag bzw. die Anmeldung muss 7 Wochen vor Beginn - also Ende Mutterschutz - beim AG sein.
Daraus würde sich ergeben, dass du noch (lange) nicht zu spät bist, denn du müsstest ja noch deutlich mehr als 7 Wochen EZ haben.
Davon, wann man die Geburtsurkunde abholen kann ist der Termin allerdings nicht abhängig, für eventuell langsam arbeitende Behörden kann der AG ja nichts, aber eigentlich müsste es noch passen, wenn ich nicht total falsch liege (ohne Gewähr).
Anmeldungsbeispiel gibts unter www.test.de , Suchwort Elternzeit.
viele Grüße und noch herzlichen Glückwunsch,
Miau2
Beitrag von zwiebelchen1977 - 30.08.10 - 20:26 Uhr
Hallo
Flasch. Der Antrag auf ELternzeit nuss 1 Woche nach ET beim Ag sein.
Wenn er ein Schwein ist, must du nach 8 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten gehen, denn du hast ja keine ELternzeit beantragt
Bianca
Beitrag von miau2 - 30.08.10 - 21:01 Uhr
Hi,
siehe unten.
Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass der antrag nicht eine Woche nach ET, sondern 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim AG sein muss. Was in diesem Fall den riesen Unterschied von 3 Wochen ausmachen würde, die die TE mehr an Mutterschutz nach der Geburt hat. Und genau der Grund wäre, warum sie meiner Meinung nach noch rechtzeitig ist.
Wobei ich AG, die nichts weiter tun als sich an die Gesetzesvorlagen zu halten (die ihnen dank strenger Mutterschutzgesetze usw. schon genug Probleme machen) auch nicht als Schwein bezeichnen würde
. Wenn sich AG nicht an die Gesetze halten sind sie Schweine. Wenn sie sich daran halten auch? Immer das tun, was den Mitarbeitern gerade am besten passt? Das kanns doch auch nicht sein, finde ich.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von ronja74 - 30.08.10 - 20:06 Uhr
Der Antrag auf Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber vorliegen. Da Deine Elternzeit mit dem Ende des Mutterschutzes beginnt, hätte der Antrag 1 Woche nach der Geburt beim Arbeitgeber sein sollen.
Ich würde morgen früh direkt den Arbeitgeber informieren und erst mal hoffen, dass er Verständnis für Deine Situation hat.
LG
Ronja
Beitrag von susannea - 30.08.10 - 20:31 Uhr
Du musst bis 15.9. die Elternzeit angemeldet haben, denn dann hast du ja ncoh 7 Wochen Mutterschutz!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 30.08.10 - 20:32 Uhr
Hallo
NEIN, das stimmt nicht. Die ELternzeit MUSS 1 Woche NACH ET beim Arbeitgeber eingereicht werden.
BIanca
Beitrag von susannea - 30.08.10 - 20:35 Uhr
So ein Blödsinn, die Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn beim AG eingereicht werden, kommt das Kidn am ET oder später, dann ist dies eine Woche nach der Entbindung. KOmmt das Kidn früher, ist die Zeit entsprechend länger!
Siehe dazu BEEG:
§16, Nr. 1
(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 30.08.10 - 20:42 Uhr
Hallo
Ja, 7 Wochen vor beginn. Die Elternzeit beginnt NACH dem Mutterschutz. Also muss sie 1 Woche NACH Et sie anmelden.
Bianca
Beitrag von miau2 - 30.08.10 - 20:57 Uhr
Hi,
du hast vollkommen recht - bei termingerechten Geburten oder solchen nach Termin. Da hat man 8 Wochen Mutterschutz danach, daraus ergibt sich die Frist von "innerhalb von einer Woche nach ET".
Die TE hat aber selbst ab heute noch deutlich mehr als 8 Wochen Mutterschutz.
Sie hat die drei Wochen, die sie vor der Geburt nicht nehmen konnte noch zusätzlich nach der Geburt. Sie hat auch die 8 Wochen nach Geburt - aber ab dem errechneten ET...der Mutterschutz, den sie gerade verbraucht ist noch die Zeit, die sie vor der Geburt nicht nehmen konnte.
ggfs. wären noch 4 Wochen oben drauf gekommen, wenn das Kind ein Geburtsgewicht von unter 2500 g gehabt hätte (Mangelgeburt, hat mit rechnerischem Frühchen nichts zu tun).
All das ist genau das was ich damit meinte, dass sie noch nicht zu spät ist. Denn sie hat ab heute noch weit mehr als 7 Wochen bis zum Beginn der Elternzeit.
Ich stimme da voll mit susannea überein, genau das ist auch meine Meinung: sie ist noch rechtzeitig, weil sie eben mehr als 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt hat. Dafür hatte sie davor ja weniger als "normal".
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von susannea - 30.08.10 - 21:26 Uhr
Rechnen ist aber nicht diene Stärke, oder? Denn der Mutterschutz endet frühestens 8 Wochen nach dem eignetlichen Entbindungstermin (dem VET) kommt das Kind früher wird die Zeit hinten ran gehängt, also man hat mindestens 8 Wochen beim Einling nach der Geburt oder 12 Wochen beim Mehrling (somit muss bei Mehrlingen immer erst 5 Wochen anch der Geburt die Elternzeit angemeldet sein!), also muss frühestens 1 Woche nach der Entbindung die Zeit angemeldet sein.
Meine Kidner kamen beide früher, also hatte ich immer mehr als iene Woche Zeit. IHr Kind kam auch früher, also hat sie mehr als eine Woche Zeit!
Guck dir mal an wie lange der Mutterschutz geht!
Das scheinst du nicht zu kennen:
MuSchG §6, Nr. 1, Satz 2:
Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 30.08.10 - 21:30 Uhr
Doch, sicher kann ich rechnen. Mein Kind kam auch 3 Wochen früher.
Der Mutterschutz vorher wurde auch hinten drangehängt. Das ist mir durchaus bewusst.
Ich habe die Elternzeit 1 Woche nach ET beantragt.
Das man das bei Frühergeburten nicht muss, war mir nicht bewusst.
Aber die Elternzeit ansich richtet sich eh nach dem eigentlichen Et.
Beitrag von susannea - 30.08.10 - 21:55 Uhr
Nein, nur das Ende, der beginn auch nach dem Ende des Mutterschutzes und somit eben auch der Zeitpunkt wann man beantragen muss.
Ergo, die TE hat noch viel Zeit!
Beitrag von jenny-79 - 30.08.10 - 21:15 Uhr
Hallo,
schreib einfach einen Brief an Deinen AG, dass Du ab dem 18.08.2010 für zwei Jahre, also bis zum 18.08.2012 Elterzeit beantragen möchtest.
Warum gehst Du nicht persönlich zu Deinem AG?
Ich glaube nicht, dass Du zu spät dran bist. Welcher AG würde sich wirklich über sowas beschweren?
Hier mein Beispiel:
Sophia wurde eine Woche nach ET geholt, ich habe vorher immer gesagt, nach dem Mutterschutz komme ich wieder. Und dann war da auf einmal meine kleine Tochter. Da habe ich meine komplette Planung umgeschmissen. Drei (!) Wochen nach der Geburt war ich mit Sophia bei meinem AG, dort haben wir dann vereinabrt, dass ich drei Jahre zuhause bleibe. Während dieser drei Jahre ist dann unser Sohn gekommen und ich habe nochmal zwei Jahre verlängert.
Wird schon werden. 
LG
Jenny
Beitrag von jenny-79 - 30.08.10 - 21:15 Uhr
Entschuldige, Elternzeit ab dem 19.08.
Beitrag von susannea - 30.08.10 - 21:28 Uhr
Falsch, sie nimmt Elternzeit ab dem 4.11., denn die beginnt ja erst nach dem Mutterschutz bis zum 18.8.!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 30.08.10 - 21:16 Uhr
Hallo
Sie muss schreiben, das sie Elternzeit vom 18.8 bis 18.8 nimmt.
Die Elternzeit endet in dem Fall 1 Tag vor dem Geburtstag
Bianca
Beitrag von jenny-79 - 30.08.10 - 21:18 Uhr
Ab dem Tag der Geburt bis ein Tag vor dem zweiten Geburtstag, oder?
Beitrag von susannea - 30.08.10 - 21:29 Uhr
Nein, sie nimmt Elternzeit ab dem 4.11., denn die beginnt ja erst nach dem Mutterschutz bis zum 18.8.!
UNd ja, vor dem 2. Geburtstag!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 30.08.10 - 21:32 Uhr
Hallo
Ja, richtig. Bis am Tag vor dem 2 Geburtstag.
Beitrag von susannea - 30.08.10 - 21:30 Uhr
Falsch, sie nimmt Elternzeit ab dem 4.11., denn die beginnt ja erst nach dem Mutterschutz bis zum 18.8.!
