Kinderfreibetrag und Kinderbetreuung -steuervorteil? Nicht verheiratet

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von annimami81 - 30.08.10 - 20:38 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe mich um die letzte Steuererklärung noch gedrückt.. Muss die aber dringend machen#schwitz
Bislang war meine auch immer Formsache..
Ich war 2009 in Elternzeit vom 16.07. bis Jahresende (zum 2. Mal - "ungewollt" da mein Mann unverhofft erkrankt ist). Vom 1.1.-15.07. war ich voll berufstätg..

Bislang habe ich auf meiner Steuerkarte 0,5 "Kinder" und mein Lebenspartner ebenso.. Er ist nun - aufgrund seiner Krankheit - Berufsunfähig. Kann er mir sein halbes Kind übertragen. Als ich vor einigen Monaten bei der Stadt fragte, hieß es das ist nur möglich wenn man verheiratet ist..

Mein Sohn ist seit Oktober letzten Jahres in der Kinderkrippe - wie setze ich das am Besten ab?? Und lohnt sich das?? Zahle 115 EUR monatlich, bald 210 EUR..
Bislang hatte ich nicht wirklich was zum Absetzen - keine Fahrtkosten etc.. Nur die üblichen Versicherungen usw.

Bin für Tipps dankbar..

Vielen Dank#winke
Annika

Beitrag von miau2 - 30.08.10 - 21:08 Uhr

Hi,
das mit dem Freibetrag stimmt - eine Übertragung ist nur bei Verheirateten möglich, bei unverheirateten Partnern geht es nicht, egal, ob nur einer arbeitet oder beide.

Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 3 sind eigentlich nur dann absetzbar, wenn beide Elternteile arbeiten. Für die Zeit, wo du Elternzeit hattest wird da nichts machbar sein.

Für die Zeit, wo du arbeitest halt eigentlich auch nicht, wenn dein Freund zu hause ist. Keine Ahnung, wenn "berufsunfähig" auch bedeutet, dass er nicht in der Lage wäre, das Kind zu versorgen vielleicht irgendwie - aber wie gesagt, keine Ahnung...das Grundprinzip ist, dass für Kinder unter 3 und über 6 die Kosten nur absetzbar sind, wenn beide arbeiten.

Wenn dein Kind drei wird (nächstes Jahr?) kannst du die Kosten auf jeden Fall absetzen...das lohnt sich schon, wenn man genug verdient, um Steuern zu zahlen.

Viele Grüße
Miau2

Beitrag von kati543 - 31.08.10 - 08:30 Uhr

Zumindest für letztes Jahr kannst du nichts weiter absetzen. Die Kinderkrippenbeiträge funktionieren nur, wenn eben beide Elternteile arbeiten gehen, man alleinerziehend ist oder einer behindert.
Und das mit dem Kinderfreibetrag stimmt. Macht allerdings finanziell nicht wirklich was aus.