Meine Eltern bekommen Betreungskosten, da sie auf Ihr Enkelkind aufpassen.
Müssen sie mit einer Steuernachzahlung rechnen?
Sie sind beide Rentner und die Renten sind nicht allzu hoch.
Vielleicht kann es mir jemand beantworten.
Danke im Voraus!
LG
Maggy
Betreungskosten fürs Enkelkind
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Beitrag von maggy79 - 30.08.10 - 21:45 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 30.08.10 - 22:58 Uhr
Wie hoch sind denn die Betreuungskosten? Rentner dürfen nur bis zu einer bestimmten Grenze dazu verdienen, sonst wird die Rente entsprechend gekürzt.
Die Auskunft über Hinzuverdienstgrenzen erteilt die Deutsche Rentenversicherung.
Sobald Du oder Dein Mann die Betreuungskosten steuerlich geltend machen wollt, müsst Ihr auch die Adressen der Großeltern offenlegen. Und ggf. folgt dann eine Meldung an die RV.
LG Janette
Beitrag von manavgat - 31.08.10 - 09:19 Uhr
Wenn Du Aufwandentschädigung zahlst, also nicht soviel dann nicht. Andere Möglichkeit: auf Minijob anmelden und pauschal anmelden.
Kuckstu: www.minijobzentrale.de
Du kannst das von der Steuer absetzen.
Soweit ich weiß, darf jeder von ihnen 340 Euro/Monat dazuverdienen, ohne, dass es die Rente tangiert.
Tipp: Meine Mutter hat früher aus EU Mittel in ihrer Eigenschaft als Betreuungsperson für die Enkeltochter einen Zuschuss zu ihrer Rentenversicherung bekommen (wurde an sie ausgezahlt, lief über die Stadt). Erkundige Dich mal.
Gruß
Manavgat
Beitrag von maggy79 - 31.08.10 - 20:26 Uhr
Danke
