Entscheidungshilfe gefragt...

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von tinar81 - 31.08.10 - 10:04 Uhr

Also die Situation ist folgende: ich arbeite derzeit auf Mini-Job-Basis und verdiene bei 47 Std im Monat 370 Eur. Nun läuft mein Vertrag im Oktober aus und morgen steht ein Gespräch mit der Chefin auf dem Plan wegen dem Vertrag. Verlängert wird er definitiv, aber meine Chefin hätte gerne, dass ich auf 60 Std./Mon erhöhe, dann wäre ich allerdings sozialversicherungspflichtig angestellt. Ich würde aber auch weniger rausbekommen als jetzt, da ich LST-Kl V habe.... Mein Mann und ich wissen noch nicht recht was wir machen sollen. Von der Zeit her würden 15 Stunden die Woche schon gehen, aber ich weiß nicht, ob es sich beim Jahresausgleich dann wirklich so rentieren würde... Andererseits wollen wir evtl. noch ein 3. Kind und dann wäre ein TZ-Vertrag wahrscheinlich besser wegen dem Elterngeld, oder??

Ich danke euch schon mal für eure Antworten.

LG Martina

Beitrag von kaktus74 - 31.08.10 - 11:19 Uhr

Hallo

Wer macht denn eure steuererklärung ? Ich würde da einfach mal hingehen und mich beraten lassen.
wenn du nicht mehr verdienst wie vorher rechnet sich das beim elterngeld nicht, denn da geht es doch um den lohn der letzten 12 monate und nicht um die stunden.

lg kaktus74

Beitrag von tinar81 - 31.08.10 - 11:45 Uhr

Wird denn da auch ein 400 Eur Job gerechnet??? Achja, mir geht es wenn ich wirklich schwanger werden würde auch um den Mutterschutz. Da erhalte ich ja nur MuSchuGeld wenn ich soz-vers.-pflichtig angestellt bin, oder??? Mein AG müsste mir ja wahrscheinlich kein Geld während des MuSchu zahlen wenn ich Mini-Job mache, oder?

Beitrag von kati543 - 31.08.10 - 13:36 Uhr

Also während des Mutterschutzes erhältst du auch bei einem 400€ Job Geld. Allerdings ist das nur ein Einmalbetrag. Über die Höhe müsste ich jetzt raten - ist bei mir zu lange her ;-)

Allerdings sollte die StKl. 5 dich nie an einem Teilzeitjob hindern. Du bekommst doch am Jahresende den Ausgleich. Rechne doch mal durch, wieviel mehr du bei Steuerklasse 4 hättest und wieviel weniger dein Mann. Nur so kannst du auch sehen, ob sich das bisherige Modell 3/5 weiter lohnt, oder ob 4/4 besser wäre.

Mutterschaftsgeld ist definitiv bei einem Teilzeitjob höher (zumindest unter den Bedingungen die du genannt hast). Elterngeld richtet sich immer nach dem vorherigen Verdienst. Und wenn Frau weiß, dass sie schwanger ist, könnte man ja clevererweise die Steuerklasse auf die 3 (für die Frau) ändern. So gibt es mehr Elterngeld.