Hallo Ihr!
Brauche mal eure Hilfe. Mein Mann möchte parallel zu mir vom 13.1-12.3 die zwei Vätermonate nehmen (unsere Tochter ist dann 7 Monate alt).
Meine Fragen nun:
1) Bekommt er dann einen Lohnzettel für den 1-12.1 und dann wieder einen für den 13.-31.3., also quasi halbe Monate Januar und März Lohn? .. und dann halt vom 13.1. bis 12.3. zwei Monate Elterngeld?
2) Es reicht doch wenn mein Mann 7-8 Wochen vorher den AG informiert, ne?
3) Vom Jahresurlaub müsste er dann nur den Anspruch vom vollen Monat Februar abtreten oder?
Danke euch für Antworten,
Nudelmaus
"Vätermonate" - Berechnung Lohn / Elterngeld?
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Beitrag von nudelmaus27 - 31.08.10 - 13:36 Uhr
Beitrag von wemauchimmer - 31.08.10 - 14:02 Uhr
Hallo Nudelmaus,
1) Ja
2) Ja, spätestens 7 Wochen vorher muss die Elternzeit angemeldet werden
3) Ich meine, der Urlaub vermindert sich anteilig um 2 Monate, also um 1/6, also bei 30 Urlaubstagen z.B. 5 Tage weniger.
Ohne Gewähr!
LG
Beitrag von susannea - 31.08.10 - 21:16 Uhr
3) Nein,d er Urlaub vermindert sich nur für jeden vollen Kalendermonat um 1/12, also nur insgesamt um 1/12 bei den Zeiten!
Beitrag von gg82abt - 31.08.10 - 14:08 Uhr
Hi,
dein Mann muss genauso wie du damals beim Antrag das Gehalt der letzten 12 Monate vor Geburt der Tochter einreichen (Gehaltszettel oder das Formular vom AG)
Urlaubsanspruch minimiert sich zu 1/12 pro vollen Monat. Also nur für den Monat Februar keinen Urlaubsanspruch für Januar und März hat er voll Anspruch.
Haben das schon durch mein Mann war vom 28.4. bis 27.6. daheim.
Gruß
Simone
Beitrag von nudelmaus27 - 31.08.10 - 19:21 Uhr
en Dank!
Vermutlich kannst du mir dann auch sagen, wie es mit dem Gehalt war.
Also dein Mann hat ja bis zum 27.04 dann gearbeitet o.ä. und war nicht in Elternzeit also hat er bis dahin ganz normal seinen Lohn verrechnet bekommen und dann wieder ab 28.06. oder?!
Ich überlege halt hin und her ob er überhaupt die 2 Monate nehmen soll. Uns würden dadurch unterm Strich knapp 1000 Euro fehlen aber andererseits müssen wir die Wohnung umbauen, was mit 2 Kindern sonst der totale Horror wird und außerdem steht auch noch die Taufe in der Zeit an.
Na mal gucken,
lieben Gruß, Nudelmaus
Beitrag von susannea - 31.08.10 - 22:50 Uhr
Evtl. fahrt ihr ja besser wenn er Teilzeit in Elternzeit arbeitet, dann fehlt euch nicht soviel Geld, er hat aber trotzdem mehr Zeit!
Beitrag von nudelmaus27 - 01.09.10 - 12:01 Uhr
Hallo!
Danke für die Idee, allerdings hatte ich schon irgendwie mal gelesen, dass der Lohn ja dann aufs Elterngeld angerechnet wird. Hmm
kannst du mir dazu eventuell was sagen?
Habe meinem Mann gestern eröffnet, dass soviel Geld drauf gehen würde und da hat er schon gesagt, dass er das dann wohl nicht machen wird, von daher würde mich Teilzeit schon interessieren.
Achso und muss der Arbeitgeber Teilzeit mitmachen oder kann er nur? Und wird dann nicht auch was bei der Steuererklärung fällig?
Ich weiß Fragen über Fragen aber man will ja auch nicht immerzu einbüsen
.
und 
,
Nudelmaus
Beitrag von susannea - 01.09.10 - 16:40 Uhr
DAs Elterngeld berechnet sich dann aus Einkommen vor der Geburt abzüglich Einkommen nach der Geburt (beide Male wird dann keine Werbungskosten abgezogen b zw. beide Male wirds abgezogen, also kann mans weglassen ;) )
davon gibts dann 67%.
Mindestens gibts 300 Euro.
Mit der Teilzeit kommts also auf die Größe des Betriebes an, ob der das MItmachen muss oder nicht!
Meist sind die AG ja aber froh, wenn der AN teilweise arbeitet statt ganz auszufallen!
Beitrag von nudelmaus27 - 01.09.10 - 19:21 Uhr
So da ich ja blond bin und es immer noch nicht blicke
, muss ich dich nochmal belästigen
.
Also mein Mann würde ja (wenn unsere Tochter 7 Monate ist) in Elternzeit gehen. Nehmen wir mal an er würde statt seiner 40 Stunden dann nur 20 Stunden die Woche kommen und sagen wir mal ca. 700 Euro netto bekommen (und eigentlich ja 900 Euro Elterngeld in dem Monat) und ich bekomme noch die 300 Euro parallel, was würde dann seinem Elterngeld gegengerechnet werden?
Wie gesagt ich schnall es irgendwie nicht
.
dir,
Nudelmaus
Beitrag von susannea - 01.09.10 - 23:22 Uhr
Interessant ist nicht die Höhe des eigentlichen Elterngeldes sondern des eigentlichen Einkommens. Bei ca. 900 Euro Elterngeld wären das ca. 1400 Euro Einkommen.
Also lautet die Rechnung:
1400-700=700 Euro Differenz
700x67%= ca. 470 Euro Elterngeld.
Also hat er 470 Euro Elterngeld+ 700 Euro Einkommen, sond 1170 Euro, also 270 Euro mehr als ohne Teilzeitarbeit und dann noch dein Elterngeld dazu macht den Verlust fast komplett weg, man hätte jedenfalls das an Geld wieder, was er sonst verdient hat!
