Hallo!
Ich hoffe, dass mir einer von euch weiterhelfen kann - sei es mit Fakten oder Links.
Folgendes:
Mein Vater ist 62 Jahre alt, 100% erwerbsunfähig - Antrag auf Rente ist, da er einige Jahre im Ausland war- noch in Arbeit. Deshalb bezieht er seit 12/09 Grundsicherungsrente. Offen ist hier noch der Mehrbedarf wg besonderer Ernährung, der derzeit auf Anweisung der Verbandsgemeinde ärztlich abgeklärt wird. Mein Vater war dazu im August 1 Tag ambulant im Krankenhaus.
Zwei Probleme haben wir:
1. er hat eine Meldepflicht, wenn er länger als 4 Wochen abwesend ist - dies hatte er bei ALG-II-Bezug nicht, nachdem die 100%ige Erwerbsunfähigkeit festgestellt worden ist. Eine vernünftige begründung bekommen wir von der VBG nicht.
Bisher konnte hier nicht einmal sein Anwalt etwas erreichen.
2. Für den eintägigen, ambulanten KH-Aufenthalt (8-16 Uhr) und weil er seine Meldepflicht wg. Abwesenheit (?) verletzt hat wurden meinem Vater für August 300€ !! abgezogen. Die Information kam allerdings nicht mit schriftlicher Mitteilung sondern nur auf telefonische Nachfrage heute.
Leider finde ich im Netz keine Informationen dazu, ob ein Abzug generell gerechtfertigt ist und ganz sicher nicht in dieser Höhe.
Ich mache mir mittlerweile große Sorgen um meinen Vater, da er mit diesen Problemen psychisch sehr zu kämpfen hat - aufgrund seiner Erkrankungen (Parkinson, alle Bypässe, Stants, Restless Leg, etc.) geht es ihn schon nicht gut und er hat seit fast 10 Jahren bestätigt Depressionen (und einen Suizidversuch 2003 hinter sich), so daß er aktuell wieder sehr abstürzt. Soweit wir können, unterstützen mein Mann und ich ihn, aber in vielen Fällen sind mir die Hände gebunden, da er ja mündig ist!
Mein Weg wäre jetzt:
Termin beim Anwalt (haben wir erst für nächste Woche Freitag bekommen)
Dienstaufsichtsbeschwerde -
Mittlerweile empfinde ich die ganze Geschichte als Behördenwillkür (für jede ärztliche Bestätigung wird ein neues Gutachen, neue Untersuchungen gefordert und so die Zahlung des Mehrbedarf oder eben die Feststellung, dass dieser nicht erforderlich ist verschleppt).
Wo kann man sich noch hinwenden, um hier gegen zu steuern? Ich weiß nicht mehr, wie oft mein Vater in den letzten 12 Monaten bei Amtsärzten, Gutachtern, Krankenhäusern vorstellig werden musste, weil die Gemeinde immer wieder irgendwas anderes anzweifelt (alleine die ärtzliche Akte meines Vaters ist gute 15cm dick!).
Würde mich freuen, wenn mir jemand Ratschläge geben könnte.
Danke und Gruß
Kim
Abzüge bei Grundsicherungsrente
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Beitrag von risala - 31.08.10 - 13:56 Uhr
Beitrag von manavgat - 31.08.10 - 19:39 Uhr
2. Für den eintägigen, ambulanten KH-Aufenthalt (8-16 Uhr) und weil er seine Meldepflicht wg. Abwesenheit (?) verletzt hat wurden meinem Vater für August 300€ !! abgezogen. Die Information kam allerdings nicht mit schriftlicher Mitteilung sondern nur auf telefonische Nachfrage heute.
Da hilft eine einstweilige Verfügung. Das erklärt Euch nächste Woche der Anwalt.
Ich würde den VDK um Unterstützung und Hilfe bitten. Unglaublich, wie mit Behinderten und Kranken umgegangen wird.
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1
außerdem kannst Du Dich an
www.tacheles-sozialhilfe.de
wenden, die sind auch für Rat und Tat (auch vor Ort) zu haben.
Wende Dich außerdem an:
die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie oder auch an den örtlichen Pfarrer. Des weiteren solltest Du prüfen, ob Dein Vater von der Tafel Lebensmittel bekommen kann!
www.tafel.de
Es gibt auch örtliche Vereine, die sich um Leute wie Deinen Vater kümmern, wie z. B. die Altenhilfe der Frankfurter Rundschau (leider nur in Frankfurt).
Es ist leider so: Hilfe bekommt man schon, aber nur wenn man lautstark schreit und auf seine Not aufmerksam macht!
Gruß auch unbekannterweise an Deinen Vater, er soll sich nix gefallen lassen und alles Gute
Manavgat
Beitrag von risala - 01.09.10 - 08:55 Uhr
Hallo Manavgat!
Vielen Dank für die vielen Links! Werde da nachher mal stöbern gehen.
Das Problem ist halt, dass mein Vater durch diese abzüge diesen Monat zwar Miete zahlen kann, aber den Strom nur teilweise. Dann hat er aber nichts zum leben und noch keine Versicherung (PHV) und was halt sonst so an regelmäßigen Zahlungen anfällt bezahlt.
Wir werden ihn -soweit möglich- natürlich unterstützen. allerdings kann ich nicht 4 Woche oder länger vollständig für ihn mitkochen, etc oder seine Rechnungen bezahlen (wir kommen gerade so mit unseren Sachen klar).
Mal sehen - evtl. kann der Anwalt eine einstweilige Vrfügung erwirken, bevor wir bei ihm waren. Rufe da gleich mal an.
Danke nochmal!
Gruß
Kim
