Frage zur Kündigungsfrist eines Vertrages

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Beitrag von xyz09 - 31.08.10 - 15:49 Uhr

Folgendes steht im Vertrag (Versicherung):
Versicherungsbeginn: 19.6.2006
Versicherungsablauf: 19.6.2008

Der Versicherungsvertrag verlängert sich mit Ablauf der Vertragszeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist vor dem jeweiligen Ablauf von einem der beiden Teile schriftlich gekündigt wird.

Kündigung; Mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf


Meine Frage: Wenn ich nächstes Jahr Anfang März zum 19.6. kündige, würde ich die Kündigungsfrist einhalten, richtig?

Danke!

Beitrag von sunshine_82 - 31.08.10 - 15:51 Uhr

Im Normalfall würde ich sagen ja. Aber wenn du weißt das du die Versicherung kündigen willst, dann tu es doch einfach schon zum Anfang nächsten Jahres. Da gehst du dann auf jeden Fall auf Nummer sicher.

LG Sunshine

Beitrag von sternschnuppe215 - 31.08.10 - 16:16 Uhr

Du schreibst:

Kündigung; Mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf

also musst du mind. Anfang März 2011 kündigen...

Wenn Du unbedingt raus willst, kündige sofort zum 19.6.10

Beitrag von gr202 - 31.08.10 - 18:18 Uhr

...oder besser zum 19.06.11 #gruebel!

Beitrag von wasteline - 31.08.10 - 19:24 Uhr

#kratz
Wir haben bereits September.

Beitrag von xyz09 - 31.08.10 - 16:18 Uhr

Danke! So werd ich es machen, hab es gleich in meinem Kalender notiert.

Nun noch eine Frage zur Kündgung, diesmal eines Vereins. In der Satzng steht:

Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Geschäftsjahres, wenn das Mitglied sie bis zum 15. November des Jahres sie schriftlich kündigt.
...
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Meine Frage:
Ich würde dann ja zum 31.12.2010 kündigen. In den Verein eingetreten bin ich im Juni vor einigen Jahren. Im Juni wurde dann auch immer der Jahreseitrag abgebucht. Wenn ich jetzt zum 31.12. (wie laut Satzung vorgesehen) kündige, habe ich dann Anspruch darauf, dass mir ein Teil der Mitgliedsgebühr für dieses Jahr erstattet wird?

Beitrag von bezzi - 01.09.10 - 08:00 Uhr

Normal wäre es gewesen, wenn der ERSTE Beitrag nur anteilig berechnet worden wäre. Schaue das nochmal nach.
Eventuell findest Du ja darüber auch etwas in der Satzung oder Du fragst einfach den Kassenwart.