Hi,
habe eine Frage an Experten zu Anlage V.
Jede Menge Ausgaben für altes vermietetes Häuschen führen zu negativen Einkünften.
Haus gehört mir und meiner Frau zu je 50%.
Muß ich den Verlust je zur Hälfte verteilen oder kann er nur von meinen Arbeitseinküften abgezogen werden?
Der Hintergrund der Frage ist der, dass meine Frau keine sonstigen Einkünfte hat. Geht der Verlust von Anlage V bei Zusammenveranlagung verloren?
Danke schon im Voraus.
Grüße von Krabbelmonster
EKSt: Verteilung Verlust bei Mieteinnahmen
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Beitrag von krabbelmonster - 31.08.10 - 22:38 Uhr
Beitrag von krabbelmonster - 31.08.10 - 23:46 Uhr
Frage hat sich schon erledigt
