hallo allerseits,
folgende situation:
ich bin seit 11.08.2004 für 25 stunden bei meinem arbeitgeber beschäftigt.
-am 12.07.05 habe ich krankengeld ( schwangerschaft)von der kk bis zur mutterschutsfrist (15.11.05 bezogen) danach war elternzeit für drei jahre beantragt.
-am 24.11.2008 stand ich bei meinem arbeitgeber wieder auf der matte, allerdings war ich da schon "wieder" schwanger. die mutterschutzfrist begann am 22.01.2009 (seit dem befinde ich mich in elternzeit)
-nun schließt mein arbeitgeber die niederlassung in der ich gearbeitet habe und beantragte bei der zulässigen behörde die kündigung für mich (dieser würde bisher nur von der behörde stattgegeben)
-nun meine frage würde mir alg1 zustehen oder nicht?javascript:atc('
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-wenn es fiktiv berechnet werden würde, nach welchen zahlen gehen sie da?
ich danke euch für eure antworten!
Katrin
würde ich arbeitslosengeld1 bekommen od. nicht? wegen langer elternzei
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Beitrag von hondiene - 01.09.10 - 08:26 Uhr
Beitrag von kati543 - 01.09.10 - 09:02 Uhr
Solange du in Elternzeit bist, bekommst du kein ALG1. Vorausgesetzt, du hast bei deinen 25 Stunden mehr als 400€ verdient, würdest du nach der Elternzeit und bei nachgewiesener Kinderbetreuung ALG1 bekommen.
Beitrag von hondiene - 01.09.10 - 09:15 Uhr
danke für deine antwort,
ja ich habe mehr als 400euro bekommen und einen kindergartenplatz habe ich auch.
das ich in der elternzeit nichts bekomme, weiß ich.
mir ging es um zeit nach der elternzeit.
ich dachte ich hätte gelesen, dass das amt bei der berechnung nur drei jahre zurückgeht, deswegen mejne frage.
wie lange würde ich denn arbeitslosengeld bekommen?
Katrin
Beitrag von mami05-08 - 01.09.10 - 14:31 Uhr
Warum gehst du nach deiner Elternzeit nicht einfach wieder Arbeiten? Als dir jetzt schon den Kopf darüber zu zerbrechen, was du nach der Elternzeit beantragen kannst. Sorry, das kann ich gar nicht verstehen.
