Wie sieht das rechtlich aus? Zahnarztrechnung...

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von schokoholic - 01.09.10 - 08:48 Uhr

Hallo,

mein Mann ( KEIN Privatpatient..) war beim neuen Zahnarzt und jetzt kam eine Rechnung von so einer "Geldeintreiberfirma" :-p über rund 300€ #schock
Unter anderem eine professionelle Zahnreinigung,die besprochen war,aber der Rest der Rechnung über Arzthonorar und sämtliche Kunststoff-Füllungen.
Es wurde von der Ärztin mit KEINER SILBE erwähnt,das mein Mann auch nur einen Cent dafür zuzahlen muß oder über Alternativen aufgeklärt.
Er rief sie dann sofort an und sie hatte gar keine Lust zu reden,wurde pampig ,behauptet,das wäre besprochen gewesen und hat dann aufgelegt #augen

Was können wir jetzt tun?
Kennt sich jemand rechtlich aus?

Danke und lg,Schoko

Beitrag von meinschnatzi - 01.09.10 - 08:54 Uhr

Guten Morgen!

Sie hätte es mit Deinem Mann besprechen müssen und ihn über Alternativen aufklären müssen, falls er keine Kunststoff - Füllungen haben möchte.
Falls Leistungen gewünscht werden, die nicht von der Kasse übernommen werden, muss die Zahnärtzin Deinen Mann eine Vereinbarung unterschreiben lassen, in der er ausdrücklich wünscht anders behandelt zu werden.
Das hat sie leider versäumt. In eurem Fall ist das gut, denn Dein Mann muss die Rechung nicht bezahlen, da er nicht aufgeklärt wurde und nichts unterschrieben hat.

Ich würde noch einmal bei der Zahnärtzin anrufen und sie darauf hinweisen und vielleicht nimmt sie die Rechnung ja zurück, ansonsten ruft bei der für euch zuständigen Zahnärtzekammer an und schildert den Fall dort noch einmal.

Liebe Grüße und viel Glück
MeinSchnatzi

Beitrag von ppg - 01.09.10 - 09:34 Uhr

Nein, schrftliche Patientenvereibarungen sind keine Pflicht sondern Kür.

Juristisch ergeben sich für die TZE durch das fehlen einer Patientenvereinbarung keine Vorteile. Die Leistungen wurden erbracht, die Rechnung ist somit gerechtfertigt.

Das Vertragsrecht sieht keine Patientenvereinbarung als Bedingung zur Rechnungsstellung vor.

Ute

Beitrag von ppg - 01.09.10 - 09:31 Uhr

Mal ehrlich, man weiß doch das eine professionelle Zahnreinigung und Kunstofffüllungen Privatleistungen sind. Das ist soooooooooooooooo oft durch die Presse gegangen, und auch bei der eigenen Krankenkasse ist der Leistungskatalog einsehbar.

Natürlich muß die Zahnärztin darüber im Vorfeld informieren, und ich bin auch sicher, das dies geschehen ist. Manchmal hat man (n) eben ein selektives Wahnehmungsvermögen.

Was ich nicht verstehe , warum ihr direkt Post vom Inkasso bekommt - normalerweise bekommt man vorher eine Rechnung und spätestens da fragt man doch in der Praxis nach und kann dann auch meistens eine Teilzahlung vereinbaren


Ute

Beitrag von superzicke141177 - 01.09.10 - 09:38 Uhr

ich vermute, dass sie mit "Geldeintreiberfirma" die privatärztliche Abrechnungsstelle meint.

LG
S.

Beitrag von ppg - 01.09.10 - 09:42 Uhr

*lachweg*

Nee, wat blond

Ute

Beitrag von schokoholic - 01.09.10 - 09:45 Uhr

Hallo erstmal,

lies doch mal richtig-die professionelle ZR war ja auch besprochen und das läßt man ja regelmäßig machen-daher weiß man, daß das was kostet..
Aber von Kunstoff-Füllungen war nie die Rede-"das und das muß gemacht werden" und fertig..
Man kriegt doch nicht GENAU erklärt,welche Füllung wie und wo gemacht wird... #gaehn
Jedenfalls nicht bei meine bisherigen Besuchen #nanana

Zumal das noch die hintersten Backenzähne sind und da tut eine perfekte "Verkleidung" ja nicht Not!!!

LG,Schoko





Beitrag von ppg - 01.09.10 - 09:53 Uhr

1.)
Natürlich frage ich immer ganz genau, was an meinem Körper gemacht wird - aber im Detail!

2.)
Sehe ich schon als Laie, wenn Kunststoff verfüllt wird und kein Amalgan ( wenn es noch nicht im Mund ist, sondern noch auf dem Tischchen liegt ) Kunststoff ist weiß , Amalgan silbrig

3.)
Gehts bei Kunstrstofffüllungen weniger um die Optik, sondern um die Haltbarkeit und Prophylaxe: Amalgan hat das Problem das sich darunter Karies bildet, und weitere Zahnbehandlungen nötig werden, bis hin zum Zahnverlust und geg. Protetik


Ute

Beitrag von schokoholic - 01.09.10 - 10:00 Uhr

Zu 1.
das macht jeder,wie er will,entbindet den Arzt aber nicht von seiner Aufklärungspflicht.

Zu 2.
wenn ich auf dem Rücken auf diesem Stuhl liege,kann ICH nicht auf das Tischchen schauen #kratz

Zu 3.
betrifft die Alternativen,auf die der Zahnarzt aufmerksam machen muß.

Schoko

Beitrag von ppg - 01.09.10 - 10:10 Uhr

1.) Stimmt und ich bin sicher, das der ZA seiner AufklärungsPFLICHT nachgekommen ist. Dein Mann wird es nur nicht zugeben wollen, weil Du ja bereits auf 180 bist..

2.) Ich schon, wir reden vom Zahnarzt, nicht vom Gynäkologen

3.)Es gibt keine Alternativen: es gibt schlecht = von der Kasse bezahlt 0der es gibt sinnvoll und gut = privat zu zahlen. Mit der Option das teurer ( auch privat zu zahlender) Zahnersatz gar nicht oder nur sehr viel später nötig wird.

Ute

Beitrag von schokoholic - 01.09.10 - 10:25 Uhr

Glaub mir,wenn ich auf 180 bin,dann sieht es anders aus #kratz #gaehn

Und jetzt maßt Du Dir an, zu behaupten, die Ärztin hätte aufgeklärt und mein Mann habe "Angst" vor mir und würde es deshalb nicht zugegeben?

Ohne Worte... #rofl

Beitrag von freckle06 - 01.09.10 - 11:58 Uhr

.... und 4.) heißt es AmalgaM und nicht Amalgan.

Beitrag von zoltan76 - 01.09.10 - 12:25 Uhr

>>2.)
Sehe ich schon als Laie, wenn Kunststoff verfüllt wird und kein Amalgan ( wenn es noch nicht im Mund ist, sondern noch auf dem Tischchen liegt ) Kunststoff ist weiß , Amalgan silbrig <<

Du solltest nicht nur von Dir auf andere schliessen.
Ich bin zum Beispiel stark kurzsichtig und noch dazu Angstpatient.
Das heisst für mich,
1) ich setze die Brille während der Behandlung die Brille ab, stört eh nur
2) habe ich ab Behandlungsbeginn, bis ganz zum Schluss die Augen zu und -wenn ich ihn nicht vergesse- den mp3-Player in den Ohren. Weil ich ansonsten noch mehr zitter als eh schon. Ich WILL garnicht sehen, was die da machen. Eigentlich will ich nicht mal da sein :-p
Wie sollte ich also sehen, was da vor mir auf dem Tischchen liegt?

LG

Angy

Beitrag von fallen-angel89 - 01.09.10 - 16:59 Uhr

Hallo,

sry das ich mich hier einmische.

Aber ich könnte niemals unterscheiden beim anrühren zwischen den teuren Kunststofffüllungen und den billigen. Viele Zahnärzte bieten kein Amalgan mehr an. Da gibt es dann billigere Kunststofffüllungen die von der Kasse übernommen werden.

Lg

Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.09.10 - 12:49 Uhr

Hallo

Also mein Zahnarzt frag jedesmal, was ich für Füllungen haben will. Und er sagt auch, was die Kasse zahlt( obwohl man das ja auch so weiss).

Beitrag von tammyli - 01.09.10 - 10:23 Uhr

Hallo,

also das geht ja mal garnicht.

Mein Zahnarzt fragt immer! vorher welche Füllung ich möchte. Amaldingsbums wird gar nicht mehr bei ihm verarbeitet sondern auch eine weiße Füllung die die Kasse bezahlt.

Kunssstoff muss ich selber zahlen aber direkt nach der Behandlung und nicht irgendwann.

Ich würde das so nicht hinnehmen.

Beitrag von manavgat - 01.09.10 - 10:38 Uhr

Das ist rechtlich ganz, ganz einfach.

Dein Mann schickt ihr einen Brief mit Einwurfeinschreiben und Kopie an seine Krankenkasse sowie an die Bundeszahnärztekammer.

Wortlaut:

sehr geehrte Frau Dr. xy,

Sie haben die erbrachten Leistungen versehentlich nicht mit meiner Krankenkasse Name KK abgerechnet. Sicher haben Sie entweder übersehen, dass ich gesetzlich versichert bin oder aber Sie haben vergessen mich aufzukären und eine Kostenvereinbarung vorzuschlagen.

Ich weise daher ihre Rechnung vom Datum, Nr. zurück und fordere Sie auf die Abrechnung mit meiner Krankenkasse nach zu holen.

Sollten Sie eine von mir unterschriebene Kostenvereinbarung in Ihren Unterlagen haben, fordere Sie auf mir bis zum Datum (2 Wochen Frist) eine Kopie zuzusenden. (manche Leute unterschreiben Zeugs und wissen es nachher nicht mehr).

Mit freundlichen Grüßen


Das genügt. Zahnärzte sind manchmal die reinsten Piraten.

Gruß

Manavgat

Beitrag von ppg - 01.09.10 - 12:33 Uhr

Mensch Mana, das jetzt aber echt böse...... die TE glaubt dir das und macht das echt.

Villeicht solltest Du Ironie kennzeichnen - nicht jeder merkt das;-)

Ute

Beitrag von manavgat - 01.09.10 - 13:10 Uhr

Das ist das Problem der Zahnärztin, beste Zwiebel.

Manavgat

Beitrag von schokoholic - 01.09.10 - 11:53 Uhr

Vielen lieben Dank für Eure Antworten!

Wir werden ein Schreiben an die Ärztin und die KK aufsetzen..

LG,Schoko

Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.09.10 - 12:50 Uhr

Das wird nichts nützen, denn diese Leistungen zahlt die gesetzliche nicht!!

BIanca

Beitrag von malkasten - 01.09.10 - 14:20 Uhr

HUhu

ich bin vom Fach:-)

Also: Vor der Füllungstherapie muss der Zahnarzt oder eine Helferin den Patienten darüber aufklären, welche Füllungstherapien es gibt.
1. Amalgam ( zahlt die Kasse)
2. Zemente/Kunststoffe die nicht sehr stabil sind und auch nur bei kleinen Defekten genommen werden können. Diese zahlt auch die Kasse-
3.Kunststoff-Keramikfüllungen. Die werden nur zu einem kleinen Teil von der Kasse bezuschusst und der Patient hat pro Zahn einen Eigenanteil zwischen 35-90 Euro.
Wünscht de Patient keine Kassenfüllung muss er uns das unterschreiben.
Wir sind zur Aufklärung verpflichtet und können nicht einfach hochwertige Füllungen legen, wenn der Patient gar nichts weiß!

Ihr müsst nur die Zahnreinigung zahlen, der Zahnarzt muss beweisen, dass er euch aufgeklärt hat..
Vor Jahren hatten wir nämlich genauo so einen Fall in der Prxis und wir blieben auf den Kosten sitzten. Seither achte ich da genaustens drauf ;-)

Beitrag von 1604manu - 01.09.10 - 20:36 Uhr

#pro#pro#pro

huhu!
Bin auch vom Fach.....

Dachte schon hier schreibt keiner mehr was richtiges rein.

Und nun zu dem Beitrag mit 1.,2.und 3.

Also Punkt drei ist absoluter Quatsch. Sorry, aber Amalgam ist wesentlich haltbarer wie Kunststoff. Kunstoff wird mit der Zeit spröde - AG nicht.Und Karies setzt sich auch unter einer Kst-Fllg wenn der Rand nicht mehr dicht ist. Und die Haltbarkeit ist wesentlich kürzer KST: ca.5-7 Jahre. AG kann bis zu 20 Jahre halten. Das normale Füllungsmaterial hat mit der Prophylaxe rein gar nix zu tun - dafür gibt es die gute alte Zahnbürste.
Am haltbarsten sind übrigens Goldinlays - laborgefertigt und wesentlich teurer!

Und nein - AG ist nicht so schädlich wie immer angenommen wird. Jede Thunfischpizza hat mehr Schwermetalle als ne AG-Fllg. Bei normal gesunden Menschen kann man die ohne Bedenken legen.

Ach ja, es gibt übrigens auch Praxen, die die Materialien hinter dem Pat. deponieren. Soviel zum Thema man sieht welches Material verwendet wird:-p

LG Manuela

Beitrag von schnullabagge - 02.09.10 - 21:56 Uhr

Hallo!
Das ist ja doof.
Also eigentlich sollte die Aufklärung über Zusatzkosten bei solchen Dinge vor der Behandlung laufen. Außerdem müsste die ZÄ das eigentlich schriftlich von deinem Mann haben.
Dass die Daten nun auch noch an eine Firma weitergeleitet wurden, müsste auch per Unterschrift von deinem Mann genehmigt worden sein. Entweder er hat das nie gemacht oder er hat es "überlesen".
Doofe Situation, aber ich würde weiterhin das Gespräch suchen, gerade, wenn dein Mann nicht den ZA wechseln möchte, da eine Vertrauensbasis ja schon da sein sollte.
LG Steffi

Beitrag von schokoholic - 13.09.10 - 11:56 Uhr

Hi,

die ZÄ hat die Rechnung zurückgenommen.. #huepf

Wir haben es so gemacht,wie von Manavgat #danke #liebdrueck geraten und es gab noch nicht mal eine Diskussion.

Soviel also dazu, daß die Ärztin im Recht war und man das ja als Laie und Patient alles wissen und dulden muß #augen

Vielen Dank für Eure Hilfe und Euer Interesse!

#herzlich , Schoko ( und Männe natürlich :-p )