Hallo Ihr Lieben,
bin seit heute in diesem Forum und ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen. Ich bin jetzt in der 11 SSW und arbeite in einer psychosom. Klinik, wo wir Essstörungen und ADHS behandeln. Eigentl. sind wir eine Rehaklinik aber mom. haben wir sehr viele Pflegepat. die nicht selbstständig aufstehen können, sich anziehen etc. und die dementsprechend gelagert werden müssen oder umgesetzt werden müssen (vom Rolli auf Toi,-Bett und umgekehrt). Noch dazu kommt das wir auch einige Pat. haben die mehr was für psychatrie sind, die regelmässig ausflippen, laut werden, mit Gewalt drohen oder auch mal um sich schlagen.
So langsam weiss ich auch net wie ich damit umgehn soll, vor der SS war dies alles kein Problem, aber mom. muss ich mehr an mein Würmchen denken und ob ich dem überhaupt gewachsen sind. Wir arbeiten immer zu zweit im Dienst, wo es dann aber auch mal sein kann das man auch allein dasteht. Grad am WE sind die Dienst so besetzt das der Früh. 3 std. allein ist morgens und der Spät abends 3 std.
Ab wann steht einem eigentl. ein Beschäftigungsverbot zu? Bislang fühl ich mich nach der Arbeit immer sehr ausgelaugt und einfach ko, noch dazu die ständige Übelkeit und Müdigkeit die ein plagen. Hoffe Ihr könnt mir da irgendwie weiterhelfen...
LG Tanja
Beschäftigungsverbot?
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Beitrag von booma82 - 01.09.10 - 10:01 Uhr
Beitrag von miau2 - 01.09.10 - 10:11 Uhr
Hi,
weiß dein Ag schon von der Schwangerschaft?
Es gibt eigentlich zwei Arten von Beschäftigungsverbot.
Der eine Grund wäre der, dass es der Mutter aus medizinischen Gründen untersagt ist, zu arbeiten. Das kann z.B. bei vorzeitigen Wehen so sein (nur ein Beispiel von vielen).
Wenn aus medizinischen Gründen nichts grundsätzlich gegen Arbeiten spricht gibt es noch den anderen Weg:
Ein Arbeitsplatz kann so aussehen, dass er nicht dem Mutterschutzgesetz entspricht. Das kann im Umgang mit bestimmten Stoffen (m.W. nach gehören auch Körperausscheidungen usw. dazu) sein, das kann schweres Heben sein, aber auch Akkordarbeit, Nachtschichten...lies dir mal im Mutterschutzgesetz durch, was ziemlich pauschal verboten ist.
Wenn man so einen Arbeitsplatz hat darf man dort nicht mehr arbeiten. Da das aber ja nicht automatisch bedeutet, dass man überhaupt nichts arbieten darf muss der Arbeitgeber zunächst die Chance bekommen, einen schwangerschaftsgeeigneten Arbeitsplatz anzubieten. Nur, wenn er das nicht kann (oder will) kann deswegen ein BV ausgesprochen werden.
Wende dich an deinen Arbeitgeber, er kann natürlich nur die Gesetze zum Schutz von Schwangeren einhalten, wenn er auch von der Schwangerschaft weiß. Und wenn der keinen Lösungsvorschlag hat oder meint, dass das alles so ok ist kannst du mit deinem Frauenarzt besprechen, ob der eine Möglichkeit sieht.
Gefährden musst du deine Schwangerschaft durch die Arbeit nicht, dagegen gibt es Gesetze. Aber direkt ein BV muss es ja auch nicht geben, wenn der AG andere Aufgaben für dich hat kann es gut sein, dass du weiter arbeiten kannst.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von booma82 - 01.09.10 - 11:54 Uhr
huhu,
also mein Arbeitgeber weiss davon, allerdings sieht er es nicht so wie wir krankenschwestern. Wir sind eigentl. eine Rehaklinik was ja an sich kein Problem wäre. Das problem ist das die Pat. die wir haben zieml. schwierig sind, darunter viele Borderliner mir selbstverletzendes Verhalten, Aggressivität etc. Und wir sind nur zu 2 im Dienst und teilweise alleine, da gibt es kaum eine möglichkeit des umzuändern. Dem Chef interessiert dies recht wenig hauptsache der Laden läuft, ansonsten sind wir dort nicht recht am Platz wenn wir damit nicht zurecht kommen. Und wenn ein Pat. regelmässig ausflippt mit rumschreien und umherschlagen, dann müssen wir uns darum kümmern, da ist man manchmal verlassen von den Ärzten dort. Alles etwas kompliziert, könnte Roman davon schreiben,was dort alles falsch läuft, aber heutzutage kann man froh sein wenn man Arbeit hat. Aber mit nem kleinen Wurm im Bauch fühl ich mich schon gefährdet dort und oft hilflos, man hat nicht die Möglichkeit Pausen zu machen, bei 100Pat. und 2 Schwestern sehr schwierig
Beitrag von mokli - 01.09.10 - 14:19 Uhr
Hallo!
Gibt es bei euch einen Betriebsarzt? Falls ja wende dich an den, der sollte sich mit den Bestimmungen auskennen.
Ich wurde als ich die Schwangerschaft bekannt gegeben habe direkt zum Betriebsarzt geschickt um meine Immunität zu überprüfen und bekam dann von diesem ein BV über die komplette Schwangerschaft aufs Auge gedrückt.
Ich bin Erzieherin in einem Behindertenwohnheim, ich weiß nicht wie die Vorgaben bei euch sind.
LG, Monika
Beitrag von booma82 - 01.09.10 - 17:18 Uhr
huhu,
wir haben keinen Betriebssarzt bei uns, sonst würd ich mir darüber auhc keine Gedanken machen wie es weiterlaufen soll. Aber so wie es mom. bei uns ist mir des zu riskant wenn es um dea Wohlbefinden geht von mir und dem Wurm. Wo kann man sich denn im Inet schlau machen?
LG
Beitrag von mokli - 01.09.10 - 17:30 Uhr
Hm, weiß auch nicht wo du sonst noch gucken könntest.
Hast du deine Frauenärztin schon gefragt?
Sonst google mal deine genaue Berufsbezeichnung und Beschäftigungsverbot.
Sorry, sonst weiß ich auch nichts.
LG, Monika
Beitrag von cocoskatze - 01.09.10 - 15:05 Uhr
"Ab wann steht einem eigentl. ein Beschäftigungsverbot zu........."

Das steht einem garnicht zu. Es ist ja schliesslich keine "Regelleistung", die eine Schwangerschaft so mit sich bringt.
Sprich mit deinem AG und bestehe auf Einhaltung des Mutterschutzgesetzes. Und dann brauchst du auch kein Beschäftigungsverbot. Es sei denn, dein FA ordnet es an................
