Hallo Ihr Lieben,
hoffe ihr könnt mir kurz helfen...
Habe vor geraumer Zeit Fotos bei Fuji bestellt für 2,99. Hab eine neue Emailadresse angegeben, um den 10 Euro Rabatt zu bekommen. Lief auch alles super.
Heute öffne ich den Briefkasten und soll ne 31,00 Euro Rechnung von nem Inkassounternehmen zahlen weil ich es verpasst hab die 2,99 zu bezahlen. Die Emailaddresse nutze ich nie, hab grad aber reingeschaut und die Mahnungen nur per Email bekommen....
Klar hab verpasst das zu bezahlen, aber irgendwie find ichs blöd nur per Email was zu bekommen und jetzt erst Post...
Ist das denn rechtens? Nur per Email zu mahnen?
Danke...
LG Sugar
Mahnungen nur per Email rechtens??
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Beitrag von sugar85 - 01.09.10 - 10:53 Uhr
Beitrag von goldtaube - 01.09.10 - 11:10 Uhr
Mahnungen per Mail sind rechtlich zulässig. Nur der Gläubiger hat ein Problem den Zugang zu beweisen.
http://www.brennecke-partner.de/87558/Mahnung-per-E-Mail-zulaessig
http://www.piloh.de/email-mahnung.html
Beitrag von goldtaube - 01.09.10 - 11:23 Uhr
Ach so, in Zukunft kann sich da aber was ändern. Nämlich mit DeMail.
http://www.cio.bund.de/cln_155/DE/IT-Projekte/De-Mail/demail_node.html
http://www.cio.bund.de/cln_155/DE/IT-Projekte/De-Mail/Unternehmen_und_Behoerden/unternehmen_und_behoreden_node.html
Mit DeMail können Unternehmen dann auch Mahnungen rechtssicher mit Zugangsbeweis schicken.
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.10 - 11:49 Uhr
Der Gläubiger muß doch aber gar nicht mahnen oder liege ich da falsch?
LG
Beitrag von goldtaube - 01.09.10 - 12:01 Uhr
Im Normalfall ist eine einzige Mahnung gesetzlich erforderlich. In einigen Fällen ist keine Mahnung erforderlich.
http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Beitrag von wemauchimmer - 01.09.10 - 12:35 Uhr
Nee, im Normalfall steht da: "2,99€ zahlbar bis <Datum>" und dann braucht es keine Mahnung, auch wenn die Unternehmen aus naheliegenden Gründen trotzdem eine Mahnung verschicken.
Beitrag von goldtaube - 01.09.10 - 12:42 Uhr
Wie ich geschrieben habe. Siehe Gesetzestext.
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.10 - 12:46 Uhr
Dann lies ihn Dir mal durch :)
Entweder ein Fälligkeitsdatum in der Rechnung ODER er gerät automatisch 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug!
Beitrag von goldtaube - 01.09.10 - 12:56 Uhr
Ihr versteht das was ich meine falsch.
Grundsätzlich wird eine Mahnung verlangt. Siehe Gesetzestext.
Das was ihr schreibt gehört zu den Ausnahmen. Siehe Gesetzestext.
Zitat:
1.
...
Zahlungs-Verzug liegt in der Regel vor, wenn der Rechnungsschuldner nach Fälligkeit der Rechnungsforderung zu spät oder gar nicht leistet (z.B. einfach nicht bezahlt).
...
Nach § 286 Abs. 1 S. 1 BGB n.F. kommt der Rechnungsschuldner bei Nichtzahlung nur dann in Verzug, wenn der Gläubiger ihn nach Fälligkeit der Forderung mahnt (oder nach S. 2 ihn auf Leistung verklagt bzw. einen Mahnbescheid gegen ihn erwirkt).
Zitatende
Quelle: http://www.ra-kotz.de/zahlungsverzug1.htm
Zitat:
2. In § 286 Abs. 2 Nr. 1-4 BGB n.F. sind die Ausnahmen von einer „Mahnungspflicht“ des Rechnungsgläubigers normiert. Der Rechnungsschuldner kommt hier ohne Mahnung, Klage oder Mahnbescheid in Verzug.
Zitatende
Quelle: http://www.ra-kotz.de/zahlungsverzug1.htm
Regulär ist eine Mahnung gesetzlich Pflicht. Es sei denn es kommt eine der Ausnahmen zum Tragen.
Beitrag von kati543 - 01.09.10 - 13:09 Uhr
"Regulär ist eine Mahnung gesetzlich Pflicht. Es sei denn es kommt eine der Ausnahmen zum Tragen. "
Da hast du Recht, aber die Ausnahme besteht darin, dass einZahlungsziel in der Rechnung genannt wurde. und das ist heutzutage fast überall der Fall. Lies dir mal die Ausnahmen durch und nicht nur die Regel. Ich bekomme gar keine rechnungen mehr, die nicht mit einem zahlungsziel ausgestattet sind. Der Satz bei diesen rechnungen lautet immer "Diese Rechnung ist zahlbar bis... Danach tritt automatisch Zahlungsverzug ein."
Beitrag von goldtaube - 01.09.10 - 13:11 Uhr
Ich bekomme einige Rechnungen ohne Zahlungsziel. Und das ist das was ich meine.
Wir wissen doch gar nicht ob ein Zahlungsziel genannt wurde und ob die 30 Tage schon um sind.
"vor geraumer Zeit" kann bei mir auch bedeuten, dass es vor 3 Wochen war.
Beitrag von kati543 - 01.09.10 - 13:15 Uhr
Die Antwort darauf steht weiter unten
Beitrag von goldtaube - 01.09.10 - 13:17 Uhr
Es wurde gefragt:
<<Der Gläubiger muß doch aber gar nicht mahnen oder liege ich da falsch?<<
Und daraufhin habe ich geschrieben:
<<Im Normalfall ist eine einzige Mahnung gesetzlich erforderlich. In einigen Fällen ist keine Mahnung erforderlich.
http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html<<
Und das ist ja wohl korrekt so.
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.10 - 13:22 Uhr
Wir reden hier von Fuji und ich bin 100% sicher, dass die in ihren Rechnungen ein Zahlungsziel nennen!
Beitrag von kati543 - 01.09.10 - 13:34 Uhr
Und ich habe geschrieben, dass du Recht hast und habe nur noch ergänzt, dass die Ausnahme heute die Regel geworden ist...
Wir müssen uns ja hier nicht streiten. Zumal wir beide nicht wissen, ob nun ein Zahlungsverzug auf der Rechnung geschrieben stand oder nicht. Recht haben wir beide - was wir auch genügend mit Paragrafen belegt haben. Was nun in dem Fall zutrifft...wir können nur spekulieren.
Beitrag von goldtaube - 01.09.10 - 13:42 Uhr
<<Wir müssen uns ja hier nicht streiten. Zumal wir beide nicht wissen, ob nun ein Zahlungsverzug auf der Rechnung geschrieben stand oder nicht. Recht haben wir beide - was wir auch genügend mit Paragrafen belegt haben. Was nun in dem Fall zutrifft...wir können nur spekulieren.
<<
Dem stimme ich zu. Und deswegen habe ich mich in meinen Antworten auch nur ganz wertfrei drauf bezogen. Ob im Fall der Threaderstellerin nun eine Mahnung geschrieben werden musste oder nicht, kann hier ja nicht gesagt werden ohne nähere Angaben.
Und streiten will hier keiner. Ich zumindest nicht.
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.10 - 13:21 Uhr
Die Ausnahmen sind doch aber heute die Regel :)
Beitrag von goldtaube - 01.09.10 - 13:22 Uhr
Mag im normalen Leben bei einigen Leuten so sein. Laut Gesetz sind es aber die Ausnahmen.
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.10 - 14:02 Uhr
Gut.
Ich korrigiere meine Frage in:
Der Gläubiger muß doch aber nicht in jedem Fall mahnen, oder liege ich damit falsch?
LG
Beitrag von sassi31 - 01.09.10 - 12:45 Uhr
Auch ohne Angabe eines Fälligkeitsdatums gerät der Schuldner 30 Tage nach Rechnungslegung in Verzug. Eine Mahnung ist nicht erforderlich.
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.10 - 12:45 Uhr
Steht doch auch dort, dass kein Mahnung erforderlich war, wenn ein Fälligkeitsdatum in der Rechnung stand.
LG
Beitrag von goldtaube - 01.09.10 - 12:59 Uhr
Weißt du ob ein Fälligkeitsdatum drin stand? Ich habe auch ab und an Rechnungen wo keins drin steht.
Und weißt du ob es schon länger als 30 Tage her ist?
Bei mir kann "geraume Zeit her" auch 3 Wochen bedeuten.
Beitrag von kati543 - 01.09.10 - 13:14 Uhr
Nach bereits mindestens 2 Mahnungen + 1 Inkassomahnung? Was glaubst du wie schnell die reagieren?
Beitrag von goldtaube - 01.09.10 - 13:16 Uhr
Das kann ab und an ganz schnell gehen. Selber schon erlebt. Aber ich war nicht die Schuldnerin.
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.10 - 13:25 Uhr
Das sind doch jetzt Spitzfindigkeiten.
Es gab 2 Mahnungen und die werden nicht innerhalb einer Woche versandt worden sein.
