Hallo.
Ich hab noch 10 Wochen bis zur Geburt aber ich wilkl so langsam mal anfangen meine Papiere zusammen zu sammeln.
Ich bin grad echt verwirrt. Wie war das noch?
8 Wochen nach Geburt ist Muschu. Elternzeit also 12 Wochen NACH dem Muschu?
ich muss ja meinem AG mitteilen wie lang ich weg bleiben will. Gehe ich nun 1 Jahr nach dem ET? Ein Jahr nach dem Muschu?
Ich habe dem AG den voraussichtlichen ET mitgeteilt, allerdings hat mich mein FA schon vorgestuft ohne den ET offiziell zu ändern. Geh ich dann vom eigentlichen ET aus?
Liebe fragende Grüsse
simmi
Mutterschutz und Elternzeit
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Beitrag von simmi200 - 01.09.10 - 14:31 Uhr
Beitrag von kati543 - 01.09.10 - 15:07 Uhr
Alles berechnet sich nach der Karte, die dein FA ausfüllen muß. Der ET, der im Mupa steht, bleibt. Egal ob vor oder zurückgestuft wurde bei den einzelnen Untersuchungen. Elternzeit beginnt mit der Geburt. Die Elternzeit musst du im Normalfall 1 Woche nach der Geburt bei deinem Arbeitgeber beantragen. Nach dem ET wird nichts berechnet, außer der Mutterschutz der vor der Geburt beginnt. Für alles andere ist der tatsächliche Geburtstermin entscheident. Wenn du 1 Jahr in Elternzeit gehst, beginnst du genau am 1. Geburtstag deines Kindes wieder mit arbeiten.
Beitrag von susannea - 01.09.10 - 16:47 Uhr
Elternzeit beginnt immer noch nach dem Mutterschutz, die Zeit wird aber angerechnet!
Der korrekte Beginn ist aber finanziell doch sehr entscheidend!
Beitrag von kati543 - 01.09.10 - 17:32 Uhr
Arg... du hast natürlich Recht. Irgendwie widerspricht sich das ja sonst auch mit dem nachfolgenden Satz, den ich geschrieben habe
Eine Woche nach Beginn beantragen ist nicht so toll...
Beitrag von zwillinge2005 - 01.09.10 - 19:27 Uhr
Hallo,
der ET (errechnete Termin) ist uninteressant. Der ist nur für den Beginn des Mutterschutzes entscheidend. Alles andere wird nach dem Geburtstermin berechnet.
LG, Andrea
Beitrag von susannea - 01.09.10 - 23:25 Uhr
Naja fürs frühste Ende auch ;)
