Hallo zusammen!
Ich hab eine kurze Frage:
Während der Elternzeit mit meiner großen habe ich meine Arbeitsstelle verloren (Firma exestiert nicht mehr). Als sie ca. 18 Monate war, hab ich ALG1 bekokmmen.
Danach wurde ich im November 2007 ungeplant schwanger. Als der kleine im Aug. 2008 auf die Welt kam, war das Jahr ALG 1 vorüber.
Jetzt würde mich mal interessieren ob mir jetzt, nach zwei Jahren wieder ALG zustehen würde.
Bin im Moment auf Arbeitssuche, also ich möchte dringend wieder arbeiten gehen.
Wäre für eure Hilfe sehr dankbar...
LG
Tigger.maus
ALG 1 nach Elternzeit?
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Beitrag von tigger.maus1910 - 01.09.10 - 20:12 Uhr
Beitrag von helly1 - 01.09.10 - 20:35 Uhr
Hallo,
du schreibst, dass dein Anspruch auf ALG I bei der Geburt des 2. Kindes erschöpft war und du hast zwischenzeitlich auch nicht mind. 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet, also hast du auch keinen Anspruch auf ALG I; höchstens auf ALG 2, aber das war ja nicht die Frage.
Du kannst dich trotzdem arbeitslos (ohne Leistungsbezug) melden, Gespräche wahrnehmen und ggf. an einem Berufsrückkehrerseminar oder so teilnehmen.
LG helly
Beitrag von tigger.maus1910 - 01.09.10 - 20:43 Uhr
Hallo Helly!
Danke für deine Antwort! Ich werd mich morgen wegen des Seminares erkundigen.
LG
tiggermaus
Beitrag von susannea - 01.09.10 - 23:24 Uhr
Zumindest deine Antwort kann nicht 100%ig korrekt sein, denn Elternzeit bzw. Kinderbetreuung (auch ohne Elternzeit wenn der Vertrag z.B. ausgelaufen ist), zählt wie gearbeitet und eingezahlt.
Ich gehe also eher davon aus, dass sie nun wieder neuen Anspruch hat!
Beitrag von helly1 - 02.09.10 - 14:34 Uhr
Doch, meine Antwort ist 100 % korrekt
Sie hat ja auch schon bei der AA angerufen und dort wurde es ihr bestätigt.
Hätte sie noch einen Restanspruch ALG I oder vor der Elternzeit mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, dann hätte sie jetzt auch nach der Elternzeit einen Anspruch auf Alg I. Richtig ist, dass Elternzeit die Anwartschaftszeit begründet bzw. die Rahmenfrist verlängert, jedoch müssen ja irgendwo vorher Beiträge eingeflossen sein (ihre letzten Beiträge, die sie eingezahlt hat, sind ja schon durch den Bezug von ALG I vor der Elternzeit verbraucht gewesen). Während der Elternzeit werden in keinster Weise Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, also hat man auch keinen Anspruch auf ALG I, wenn o.g. Kriterien nicht erfüllt sind.
PS: nachzulesen auf www.arbeitsagentur.de)
Beitrag von susannea - 02.09.10 - 18:08 Uhr
Nein, sie ist definitv nicht 100%ig korrekt, weil du ja selber sagst, dass man auch ohne Einzahlung durch Kinderbetreuung Geld erhalten kann (zählt nämlich wie eingezahlt auch wenn man nicht einzahlt!).
Dies hast du ja aber vorher in deiner Antwort ausgeschlossen.
Ob sie nun heir welches kriegt, dass kann ich nicht 100%ig sagen, würde es aber nach wie vor vermuteten. !
Und bloß weil sie die Antwort beim Arbeitsamt erhalten hat ist das noch lange nciht richtig, die wollen ja auch Leuten in Elternzeit meist kein ALGI zahlen, auch wenn es ihnen für Teilzeit zusteht!
Beitrag von helly1 - 02.09.10 - 19:51 Uhr

Wenn du meinst, bitte schön.
Die richtige Antwort wird die AA einem schon geben, dafür sind sie da.
Und ich hoffe, dass sich hier nicht allzu viel falsche Hoffnungen machen und anschließend die armen Mitarbeiter der AA beschuldigen, weil sie im Netz so hübsche Aussagen finden.
LG
Beitrag von susannea - 02.09.10 - 22:14 Uhr
Ich habe noch nicht rausgekriegt, wofür das Call-Center da ist.
Wenns für die richtigen Antworten ist, dann kommen sie jedenfalls ihrer Aufgabe nicht nach, denn soviel Müll wie ich von den DAmen schon gehört habe, gibts selten woanders.
Du hast doch sogar schon schriftlich bekommen, dass meine Aussage stimmt!
Beitrag von helly1 - 03.09.10 - 13:11 Uhr
Wo hab ich was schriftlich bekommen????
Na ja, vielleicht solltest du mal genauer lesen, was ich geschrieben habe, nämlich dass die Person, die die Frage gestellt hat, keinen Anspruch hat, da ihr ALG I Anspruch VOR der Elternzeit bereits erschöpft war und sie nicht mehr versicherungspflichtig gearbeitet hat. Natürlich kann man allgemeine Dinge zitieren und es gibt Leute, die nach der Elternzeit einen Anspruch auf ALG I haben, das war aber ja hier gar nicht die Frage.
Was die Mitarbeiter im Service-Center (so heißt das da nämlich) angeht, kann ich nix zu sagen, weil ich persönlich noch nie für mich dieses Service-Center habe in Anspruch nehmen müssen. Aber es sind auch nur Menschen und man sollte ein bisschen Rücksicht nehmen, denn sie bekommen täglich mit Sicherheit viele dämliche Leute ans Telefon. Ich möcht den Job nicht machen!
Warum es das SC gibt? Könnt ich dir glatt erklären ... aber so weit ausholen mag ich jetzt auch nicht.
Beitrag von susannea - 03.09.10 - 15:29 Uhr
Hier hast du es schriftlich bekommen:
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=2788166&pid=17651041&bid=28
Und das du zum Service-Center ncihts sagen kannst merkt man, denn dann wüßtest du, dass dort unausgebildetet Hilfskräfte sitzen und weniger Ahnung als du und ich haben z.T.
Und genau deshalb kann man sichs eigenltich sparen!
Beitrag von tigger.maus1910 - 02.09.10 - 10:04 Uhr
Hallo!
Ich hatte vorhin ein Telefonat mit der Arbeitsagentur. In dem wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf ALG 1 habe, da ich seit meinem letzten ALG 1-Bezug nicht mehr gearbeitet habe...
Werde mich aber noch einmal in meiner Geschäftsstelle beraten lassen.
LG
Tigger.maus
Beitrag von susannea - 02.09.10 - 16:07 Uhr
Die Auskunft so ist definitv falsch, du musst nicht arbeiten um ALGI Anspruch zu erwerben!
Aber, es kann sein, dass deswegen, weil dein Anspruch verbaucht war du keinen mehr hast!
Aber die Begründung kann eben nicht stimmen!
Beitrag von goldtaube - 02.09.10 - 09:25 Uhr
Zitat:
Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit
Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:
...
Zeiten, in der Sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen haben, wenn Sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben
...
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html
Beitrag von kati543 - 02.09.10 - 09:38 Uhr
Hallo goldtaube,
heißt das jetzt, dass der Anspruch auf ALG1 sozusagen wieder komplett voll ist nur nach Elternzeit - sofern man bis zum letzten Tag vor Beginn der Elternzeit ALG1 bekommen hat?
Als der Mutterschutz meines Großen begann, habe ich ALG1 bekommen - nach Ende des Mutterschutzes auch wieder. Ich habe mich dann selber abgemeldet (hatte aber zu dem Zeitpunkt noch ein paar Tage ALG1 über). Noch bevor der Große 3 wurde, kam der Kleine. Der wird jetzt im Januar 3. Kann ich mich nun arbeitslos melden, oder nicht? Bekomme ich Geld und bin damit krankenpflichtversichert, oder nicht?
Beitrag von tigger.maus1910 - 02.09.10 - 10:05 Uhr
Hallo Goldtaube,
Ich hatte vorhin ein Telefonat mit der Arbeitsagentur. In dem wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf ALG 1 habe, da ich seit meinem letzten ALG 1-Bezug nicht mehr gearbeitet habe...
Werde mich aber noch einmal in meiner Geschäftsstelle beraten lassen.
LG
Tigger.maus
Beitrag von susannea - 02.09.10 - 18:19 Uhr
Da hattest du dann wahrscheinlich mal wieder das vor Unwissen strotzende Call-Centr dran!
Beitrag von susannea - 02.09.10 - 18:18 Uhr
Danke dir, ich dachte nun schon, ich wäre vollkommen blöd.
Wußte doch das ich so etwas gefunden hatte und das es das gibt.
MAn sieht aber mal wieder mit dem Arbeitsamt zu telefonieren ist vollkommen unsinnig, denn in 90% der Fälle hat man unwissende Call-Center Mitarbeiter!
