Elternzeit beantragen

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Beitrag von susi--23 - 02.09.10 - 12:35 Uhr

Huhu #winke

Mein Mann möchte 2 Monate Elternzeit nehmen bei unseren nächsten Krümel #verliebt
Ich möchte dann direkt im Anschluss weitere 12 Monate nehmen...

Geburtstermin ist der 05.12.2010
Muss mein Mann jetzt vom 05.12.2010 - 04.02.2011 beantragen wenn er die ersten beiden Monate nimmt?
Und ich dann vom 05.02.2011 - 04.02.2012?

Wie sieht es eigentlich aus wenn Krümel früher oder später kommt?

#schwitz
Wie und wann (habe was von jeweils 7 Wochen vorher gelesen) beantragt man das jetzt?#kratz

Einen Formlosen Antrag an den Arbeitgeber habe ich auch schon gelesen, wann müßte mein Mann den losschicken und wann ich?

Und wie schreibt man das am besten?

Hoffe mir kann wer helfen ;-)

LG Susi

Beitrag von bibuba1977 - 02.09.10 - 13:41 Uhr

Hi,

dein Mann muss die ersten beiden Lebensmonate EZ anmelden. Das Schreiben ist dem AG spaetestens 7 Wochen vor Beginn - im Falle des Vaters also 7 Wochen vor ET - zuzustellen. Der Kuendigungsschutz des Vaters beginnt 8 Wochen vor ET. Er sollte also das Schreiben also zwischen der 7. und 8. Wochen vorher abgeben.
Da dann nur der ET feststeht, wuerde ich einfach schreiben, dass er die ersten zwei Lebensmonate EZ nehmen moechte, ET ist der soundsovielte und die Geburtsurkunde wird so bald wie moeglich nachgereicht.

Warum fragst du, wie man den Antrag am besten schreibt, wenn du bereits einen gelesen hast? #kratz

Dein Schreiben an den AG muss ebenfalls 7 Wochen vor Beginn der EZ dort sein. Das heisst, kommt dein Kind auf ET oder spaeter, muss das Schreiben spaetestens eine Woche nach der Geburt raus.

Du kannst die EZ enden lassen, wann du magst.
EG beantragt ihr aber fuer volle LEBENSmonate!
Du legst dich uebrigens mit deinem Antrag fuer die ersten 2 Jahre fest. Meldest du nur ein Jahr an, muss der AG nicht zustimmen, wenn du danach dann doch noch daheim bleiben willst.

LG
Barbara