So liebe leute viell könnt ihr mir ja weiterhelfen.
ich habe bevor ich mit den 1 kind ss geworden bin auf 400 euro gearbeitet, udn dann 3 jahre elternzeit genommen( bin mitlerweiele auch umgezogen und könnte nru erschwert dort arbeiten) aber anderes thema. Nun bin ich erneut schwanger mit BV und habe mein regelsatz weiter bezahlt bekommen von meinen durchschnittseinkommen von 360 Euro.
Wird jetzt bei der elterngeldberechnung das einkommen vor der elternzeit genommen sodass ichwieder ca das selbe elterngeld habe wie beim 1 kind oder bekomme ich nur den sockelbetrag von 300 euro.
Wäre für mich jetzt nur interessant da mein mann seien arbeitstselle verloren hat udn wir leider zur überbrückung ergänzendes ALG 2 beantragen müssen, wobei ich hoffe das er bald arbeit hat.
Lg peg
Elternzeit 3 jahre, erneut schwanger- Elterngeldberechnung??????
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Beitrag von mpvin - 02.09.10 - 12:41 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 02.09.10 - 12:55 Uhr
Es wird auf den Sockelbetrag hinauslaufen, den es im kommenden Jahr für ALGII-Empfänger ja nicht mehr geben soll bzw. der dann angerechnet werden soll.
LG
Beitrag von mpvin - 02.09.10 - 12:58 Uhr
mich hat es eben gewundert das mir mein arbeitgeber wieder mein gehalt zahlt das ja in das BV fällt.
naja lassen wir uns überraschen wie sie nun alles beschließen
lg
Beitrag von susannea - 02.09.10 - 18:12 Uhr
DAs ist richtig, wenn es außerhalb der Elternzeit liegt, dann muss er es wieder zahlen mit dem BV!
Da das dann auch als EInkommen fürs Elterngeld zählt, könnte das je nach Anzahl der Monate auch etwas mehr als 300 Euro geben!
Bekommen tut ihr es aber eh wenn ihr nur ergänzend ALGII erhaltet!
Beitrag von susannea - 02.09.10 - 18:04 Uhr
DAs ist so doch hier falsch, denn es ist ja ergänzend ALGII und das ist ausgenommen!
Außerdem könnte es mehr als 300 Euro geben, denn sie hat ja 360 Euro EInkommen momentan ´monatlich.
Kommt eben drauf an seit wann und wieviele Moante mit Einkommen da sind. Ich gehe nämlich davon aus, dass es dann fast 100% vom Durchschnitt gibt!
