Bekommt man Gehalt (400€ Basis) weiter bei BV?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von seraphin80 - 02.09.10 - 13:13 Uhr

Hallo ihr Lieben,

habe mal eine Frage.

Bekommt man sein Gehalt weiter wenn man lediglich auf 400€ Basis arbeitet und ein Beschäftigungsverbot bekommt?

Wenn man Teilzeit arbeitet bekommt man das, das weiß ich ja. Aber auf 400€ Basis weiß ich es nicht.

Danke

LG Jenny

Beitrag von demy - 02.09.10 - 13:24 Uhr

Hallo,
ja natürlich bekommt man auch bei einem 400,-€ Job genauso das Geld weiter bei einem Beschäftigungsverbot.
Du hast auch einen gesetzlichen Anspruch auf volle Bezahlung im Beschäftigungsverbot und auch die komplette Zeit des Beschäftigungsverbots.

Warum glaubst du sollte es nicht so sein?

Gruß
Demy

Beitrag von seraphin80 - 02.09.10 - 13:25 Uhr

Danke für deine Antwort.

Hab mal gehört, das das was damit zu tun hat ob man selbst versichert ist bei einer KK oder nicht.

Aber wenn man das auch bei 400€ Basis bekommt, umso besser.

Danke.

LG Jenny

Beitrag von demy - 02.09.10 - 14:43 Uhr

Hallo,
die Bezahlung im Beschäftigungsverbot hat ja eben genau nichts mit der KK zu tun.

Man hat nur mit der KK zu tun wenn man krank geschrieben ist, das bist du ja in der Regel im Beschäftigungsverbot nicht.

Gruß
Demy

Beitrag von ppg - 02.09.10 - 17:41 Uhr

Thearetisch ja, pracktisch jein.


Wenn der AG nicht zahlt, bei Klage damit argumentiert das er seinen Betrieb schließen muß wenn er zahlen würde, dann kommt er damit ungestraft durch.

Bis dahin, ist die Schwangerschaft am Ende, man hat sich diese Zeit durch massiver Stress versaut und evt. bleibt man auch noch auf den Anwalts - und Gerichtskosten sitzen.

Fazit: 400 € - Jobs werden mehr und mehr zur modernen Sklaverei.

Ute

Beitrag von seraphin80 - 02.09.10 - 17:52 Uhr

Geht ja hier nicht darum das der AG nicht zahlen will/kann, sondern lediglich ob es einem zusteht.

Also völlig unnötig diese Dinge hinterher zu werfen.

Aber trotzdem danke.

Beitrag von ppg - 02.09.10 - 21:25 Uhr

Ja, aber was nutzt es der TE zu erfahren das ihr das Geld theoaretisch zustünde, wenn der AG dieses recht sehr einfach verweigern kann.

Mann sollte sich schon der Risiken bewußt sein

Ute