Hallo zusammen!
Es geht um meine Freundin. Sie arbeitet im öffentlichen Dienst in der Buchhaltung (Teilzeit).
Sie wird von einer Kollegin, die schon 20 Jahre Vollzeit in der Buchhaltung ist, massiv gemobbt.
Der Chef steht auf der Seite jeder Kollegin, meine Freundin ist erst 1,5 Jahre dabei.
Sie hat jetzt auf einen Schlag 7 Abmahnungen bekommen (für jeden Fehler eine), wird zugebomt mit Aufgaben, wofür den zeitliche Rahmen niemals ausreicht, Konten, die sie eingerichtet hat, sind auf einmal gelöscht, sie bekommt für alles, was im Betrieb passiert oder nicht passiert die Schuld usw. usf.
Sie ist jetzt krank. Wirklich krank. Fix und fertig.
Der Betriebsrat macht nichts. Der Chef ist auf der Seite der benannten Kollegin.
Was kann man da tun? Anwalt?
Wie kann man das beweisen, wenn alle unter einer Decke stecken und der Chef seine älteste Mitarbeiterin nicht verärgern oder verlieren möchte?
Meine Freundin ist jetzt bis auf weiteres krank geschrieben.
Sie kann wirklich nicht mehr!
Liebe Grüße
bruchetta
Auch mal eine Frage zum Mobbing (da ich es hier grad lese)
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Beitrag von bruchetta - 02.09.10 - 17:06 Uhr
Beitrag von vwpassat - 02.09.10 - 17:19 Uhr
2 Möglichkeiten:
- sich ein dickes Fell "wachsen lassen" und gehörig Kontra geben
- neuen Job suchen
Beitrag von marion2 - 02.09.10 - 17:49 Uhr
Hallo,
Buchhaltung ist etwas Feines. In vernünftigen Buchhaltungsprogrammen lässt sich nachvollziehen, wer was angelegt und wer was gelöscht hat. Das muss so sein.
7 Abmahnungen?
Hat sie die unterschreiben müssen?
Wenn nicht, sind es einfach nur "Eintragungen" in der Personalakte.
Auch steht es ihr frei, sich zu den Abmahnungen zu äußern!
Gruß Marion
Beitrag von manavgat - 02.09.10 - 18:46 Uhr
Sofort zu einer Anwältin, die den AG auffordert die ungerechtfertigten Abmahnungen zurückzuziehen und aus der Pesonalakte zu entfernen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von nobility - 04.09.10 - 11:29 Uhr
Hallo bruchetta,
Mobbing kann in schweren Fällen bis hin zu schwerer Psychosomatischer Erkrankung führen. Im schlimmsten Fall kann das sogar zur dauernden Arbeitsunfähigkeit führen, ohne Aussicht auf Reparation.
Mobbing ist in der Rechtssprechung oft ein hilfloser Streitfall. Es gibt zwar viele schlaue Bücher die das Mobbing gut beschreiben, jedoch können Juristen auch heute noch schwer damit umgehen. Das Problem dabei ist, die Beweisbarkeit. Viele Richter scheuen sich dem gemobbten Recht zu sprechen. In solchen Fällen ist dem gemobbten dringend anzuraten ein sogenanntes Tagebuch/Arbeitsbuch über Mobbing. Die Führung eines solchen Tagebuches sollte der gemobbte unbedingt geheim halten. Niemand darf davon erfahren, weder die beste Arbeitskollegin noch der beste Arbeitskollege noch die beste Freundin. Niemand! In diesem Tagebuch sollte der Tag, der Ort, die Uhrzeit, wer hat wem welche Anweisungen erteilt, wer hat zu wem was gesagt, anwesende Zeugen, etc. Ein solches Tagebuch sollte wenigstens über einen Zeitraum von etwa zwei drei Monaten geführt werden. Warum? Richter nehmen so etwas in einem Streitfall wenn es um Mobbing geht gern als Ersatzbeweis an.
Deine Freundin sollte sich einem Facharzt bzw. Fachärztin , einem Psychotherapeuten (in) anvertrauen. Diese Fachleute kennen sich mit der Problematik von Mobbing aus und können hier Hilfestellung leisten. Es gibt auch Bücher über dieses Thema zu kaufen.
Der AG muss jede Abmahnung im einzelnen schriftlich explizit begründen. Ist dies nicht der Fall ist die Abmahnung unbegründet und damit nichtig. Der Abmahngrund darf nicht länger als 14 Tage zurück liegen. Auf keinen Fall sollte der AN den Erhalt einer solchen Abmahnung durch Unterschrift bestätigen. Der AN hat das Recht einer Abmahnung zu widersprechen und gleichzeitig den Austrag bzw. das entfernen dieser Abmahnung aus seiner Personalakte zu verlangen. Dieses solltest du unbedingt schriftlich tun und dem AG zum Nachweis zustellen. Und das ebenfalls 7 x einzeln.
Gruß
Nobility
